Unklare Richtlinien und anderer Blödsinn
[Hessen und Drumherum] Kürzlich geschehen: Auf die Frage nach den Konditionen für eine Kautionssicherung in ihrem Bankinstitut schreibt uns letzte Woche die Sachbearbeiterin einer Volksbankfiliale: "Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist zur Eröffnung eines Mietkautionskontos die Angabe des Wirtschaftlich Berechtigten des Kontos (Mieter) erforderlich. Für die korrekte Erfassung benötigen wir den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Mieters."
Nach unserer verwunderten Nachfrage ist es dann aber auf einmal der "abweichend wirtschaftlich Berechtigte (Mieter)". Und man staune: "Mietkautionskonten führen wir in unserem Haus ausschließlich auf den Namen des Vermieters."
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Die angeblich zu Grunde liegende Gesetzesvorschrift wurde uns bis heute nicht genannt!