Hessisches Dorf mit Fachwerkhäusern - Symbolbild (c) HESSENMAGAZIN.de
Die Denkmalbehörden müssen Anlagen künftig in der Regel genehmigen
[Hessen] Erneuerbare Energien und Denkmalschutz gehören aus Sicht der Hessischen Landesregierung zusammen. Deshalb hat die Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, im Oktober 2022 eine Richtlinie für Denkmalbehörden erlassen, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind.
Auch weitere Schritte helfen, die Potenziale denkmalgeschützter Gebäude für Erneuerbare Energien zu nutzen, wie Dorn in einer Landtagsdebatte zu diesem Thema erläuterte. Nun steht das Landesamt für Denkmalschutz vor der Fertigstellung einer Broschüre, die Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer informiert, wie sie Solarenergie besser an Kulturdenkmälern einsetzen können. Dazu erarbeitet das Landesamt mit der LandesEnergieAgentur im Rahmen des Klimaschutzplans eine Beratungsoffensive für Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude.
Im Haushalt für 2023 und 2024 ist ein gemeinsam erarbeitetes Programm zu Solarenergie und Städtebaulichen Planungen vorgesehen
„Wir sind bei der Energieversorgung in einer Zeitenwende: Die Folgen der Abhängigkeit von fossilen Energien stehen uns drastisch vor Augen. Und die Klimakatastrophe zeitigt Jahrhunderthochwasser und Dürreperioden in erschreckender Regelmäßigkeit“, sagt Angela Dorn, Ministerin für Wissenschaft und Kunst.
„Wir müssen auf allen Ebenen die Ursachen angehen und den Ausbau Erneuerbarer Energien erleichtern. Das gilt auch und gerade für den Denkmalschutz, denn mit jedem Balken, der erhalten bleibt, mit jeder Bausubstanz, die nicht aus neuen Rohstoffen gefertigt wird, sparen wir Ressourcen und schützen das Klima. Denkmalschutz steht nicht in Konkurrenz zum Klimaschutz, sondern ist häufig gleichbedeutend, wenn es um Effizienz geht. Und die Punkte, bei denen es in der Vergangenheit oft zu Konflikten kam, die gehen wir an.“
„Damit Klimaschutz auf Augenhöhe mit dem Denkmalschutz steht, haben wir 2016 das Denkmalschutzgesetz novelliert. Dort steht seitdem, dass die Denkmalbehörden bei allen Entscheidungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen haben“, so Ministerin Dorn weiter.
„Gerade bei Fachwerkhäusern in alten Ortskernen haben wir aber immer wieder von Problemen bei der Umsetzung gehört. Dem begegnen wir nun mit der neuen Richtlinie. Sie gibt den unteren Denkmalschutzbehörden mehr Sicherheit, denn die Ausnahmen sind klar umgrenzt: Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer Solaranlage in Betracht. Auch dann müssen die Behörden stets alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden.“
Quelle Text: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst