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Immobilienobjekte - Symbolbilder: Neugebautes Mietshaus - alternativ ein denkmalgeschütztes Anwesen (c) HESSENMAGAZIN.de
[Deutschland] Vermieter, Verkäufer und Makler sind gesetzlich verpflichtet, Energieverbrauchsangaben beziehungsweise Energieverbrauchsausweise für Gebäude beim Verkauf oder der Vermietung, sowie in der Werbung zu veröffentlichen und bei Besichtigungsterminen unaufgefordert vorzulegen.
Doch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beklagt weiterhin das Komplettversagen der Bundesländer bei der Kontrolle und Durchsetzung. Trotz EU-Vorgaben kommen zuständige Länderbehörden den Überwachungspflichten von Energieausweisen weder nach noch werden Verstöße sanktioniert. Jetzt kündigt die DUH die Intensivierung der Marktüberwachungsaktivitäten bei Immobilien an, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Heizkosten zu schützen.
Eine Abfrage der DUH zeigt: Keine einzige Länderbehörde kam im Jahr 2021 ihrer Pflicht nach, Energieausweise für Gebäude bei der Vermarktung konkret zu kontrollieren und durchzusetzen. Die Vorgaben dazu sind eindeutig, für die Kontrolle sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Die derzeitige Energiekrise hat bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein erhöhtes Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch geschaffen. Heizung und Kühlung sind mittlerweile mit erheblichen Kosten verbunden. Doch statt durch Kontrollen und empfindliche Bußgelder sicherzustellen, dass Immobilienmakler und Wohnungsbaugesellschaften Angaben über Effizienz und Energieverbrauch von Immobilien transparent offenlegen, erleben wir ein absurdes und inakzeptables Versagen der Behörden der Bundesländer bei der Kontrolle ausgerechnet der Klimaschutzvorschriften bei Wohn- und Kaufimmobilien. Trotz der seit Jahren von der DUH festgestellten und gerichtlich verfolgten Verstöße verweigern die Länderbehörden weiterhin eigenständige Kontrollen und die Verhängung von Geldbußen. Die mangelhafte Durchsetzung schädigt allen voran Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihnen droht bei fehlenden oder falschen Angaben eine Heizkostenfalle.“
In vielen Fällen liegen den obersten Landesbehörden nach wie vor überhaupt keine Zahlen der nachgeordneten Behörden vor, die mit der Kontrolle betraut sind. Grund dafür sind fehlende Berichtspflichten. Diese führen zu Informationsdefiziten und schaden damit ganz direkt der Durchsetzung des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind angehalten, stichprobenartig neu ausgestellte Energieausweise auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Abfrage der DUH ergab, dass die überprüften Energieausweise teilweise deutliche Mängel aufwiesen, die jedoch ohne Konsequenzen blieben.
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung der DUH: „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf frühzeitige und konkrete Information zu ihren Wohnräumen. Da die Behörden ihren Pflichten bei der Energieausweisvorlage nicht nachkommen, wird die DUH ihre eigenen stichprobenhaften Kontrollen zur Durchführung der korrekten Angaben über Energieverbrauch – beispielsweise bei der Bewerbung von Immobilien oder bei Besichtigungsterminen – intensivieren. Zumindest so lange, bis die Bundesländer ihren gesetzlichen Auftrag als Klimaschutzmaßnahme endlich selbst wahrnehmen.“
Gut zu wissen:
Der Energieausweis dient gesetzlich dazu, Transparenz auf dem Immobilienmarkt hinsichtlich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu schaffen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden dadurch über die energetische Qualität einer Immobilie aufgeklärt.
Der Gebäudeenergieausweis soll Verbraucherinnen und Verbraucher über die energetische Qualität einer Immobilie aufklären und diese sowohl zu nachhaltigen Kauf- und Mietentscheidungen animieren als auch für Transparenz bei den Energiekosten sorgen.
Langfristig soll der Ausweis die Attraktivität energetisch günstiger Immobilien am Markt steigern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Gesetzgeber hält dabei die Informationen für so wesentlich, dass bereits in Immobilienanzeigen über den Energieverbrauch einer Immobilie aufgeklärt werden muss. Verpflichtet sind sowohl Verkäufer, Vermieter wie auch insbesondere Immobilienmakler.
Auch bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis dem Interessenten vorgelegt oder deutlich sichtbar vor Ort ausgehängt werden.
Quelle Text: DUH
Hinweis aus der Redaktion von HESSENMAGAZIN.de
Einige Ausnahmen sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor: Für denkmalgeschützte oder nicht ständig genutzte Ferien-Immobilien sowie für Geäude unter 50 qm Nutzfläche gibt es keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises. Auch unbeheizte oder ungekühlte Gebäude bzw. Räume, wie Lagerhallen oder Tiefgaragen und Abrisshäuser (oder Kirchen ;-) sind in diesem Sinne nicht relevant.
Sich schlau machen, wie ein Gebäude-Steckbrief zu verstehen ist: HIER <-KLICK.
Und etwas mehr zu den rechtlichen Hintergründen: HIER ->KLICK.