Rechtsschutzversicherungen helfen, sich im Ernstfall auch mit finanzstarken Gegnern vor Gericht auseinanderzusetzen. Die Stiftung Warentest hat gerade viele Versicherungspakete getestet. Schlecht ist keins, doch die besten Rechtsschutzversicherungen leisten viel mehr als andere in den Lebensbereichen Privat, Beruf und Verkehr. Der Testsieger überzeugt mit "Sehr gut" in fast allen Bereichen. 49 weitere Tarife sind gut, 17 befriedigend. Schlecht schneidet keine Rechtsschutzversicherung ab.
Die Stiftung Warentest informiert
Rechtsexperte Michael Sittig gibt zu bedenken: „Es gibt keine Versicherung, die alle Streitigkeiten versichert. Im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen stecken immer Ausschlüsse.“ Die Stiftung Warentest zeigt daher, welchen Mindestschutz jede Rechtsschutzversicherung bietet.
Doch zahlen die Versicherungen tatsächlich, wenn Kundinnen und Kunden sie benötigen? In einer repräsentativen Umfrage hat die Stiftung Warentest mehr als 1500 Personen befragt, die in den vergangenen fünf Jahren einen Fall bei ihrer Rechtsschutzversicherung eingereicht haben.
Die Ergebnisse sind laut Sittig erfreulich: „Fast immer haben die Versicherer die Kosten der Rechtsstreitigkeiten vollständig oder zumindest teilweise übernommen. Lediglich in 5 Prozent der Fälle deckte der Versicherer die Kosten nicht. Rund 86 Prozent der Befragten sind zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrem Anbieter.“
Welche Anbieter die besten Umfragewerte haben und welche zwei Versicherer negativ auffallen, steht in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/rechtsschutz.
Tipp von HESSENMAGAZIN.de
Die zehn Heftseiten gründlich zu studieren lohnt sich auf jeden Fall, wenn Sie sich nicht alles von anderen gefallen lassen wollen. Doch ohne Anwalt geht es meistens nicht: Sein Honorar, die Gerichtskosten und fällige Gutachterkosten werden in der Regel nach Prüfung des Falles per Deckungszusage von der Versicherung übernommen.
Eine viel größere Kunst ist es, einen guten Anwalt für seine speziellen Angelegenheiten zu finden!
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de