[Deutschland] Wie oft wird auf "die Raser" geschimpft, die dann (juchhu!) irgendwann von der Polizei gestoppt werden und dadurch Schlagzeilen machen... Jedenfalls bei solchen Medien, die oft und gerne ihre Leser mit Nachrichten aus dem Polizeibericht füttern. Wer aber zieht diejenigen aus dem Autobahnverkehr, die mit eingeschaltetem Geschwindigkeitsbegrenzer ignorant und gefühllos den nachfolgenden Verkehr bei ihren langgezogenen Überholvorgängen auf 100 Stunden runterzwingen? Am besten noch kombiniert mit einem plötzlichen Ausscheren auf die linke Spur - Motto: Blinken kann ich auch hinterher.
Hinzu zählen jene, die grundsätzlich mit maximal 120 km/h unterwegs sind. Eigentlich stören sie nicht - außer, sie tuckern gemütlich per "Autopilot" links an ein bis mehreren Lastwagen vorbei und beachten den Stau hinter ihnen nicht.
Nerven kosten ebenfalls die sogenannten Aufrücker, die den Abstand zum "Vordermann" auf nur eine Autolänge verringern, so dass sich keiner gefahrlos einfädeln kann - schon gar nicht zum Abbiegen vor einer Autobahnabfahrt.
Autofahrer, die den fließenden Verkehr durch ihre egozentrische, nicht angepasste Fahrweise behindern, nannte man früher Sonntagsfahrer und unterstellte ihnen (zu) wenig Fahrpraxis. Heute ist das anders: sie stilisieren sich selbst hoch zu edlen Sprit- und Batteriesparern - ganz im Sinne des Klimaschutzes (oder ihres Geldbeutels). Teilweise wagen sie sogar, einen Überholenden (von hinten) zornig anzuhupen, der eben mal schnell vorbeizieht, weil er keinen Bock auf die erzwungene Gemächlichkeit hat.
Fakt ist, dass im heutigen dichten Verkehr schnell(er) fahren fast nicht mehr möglich ist. Wer es doch mal für kurze Zeit schafft, ausnahmsweise mal etwas tief zu fliegen, fällt demnach richtig auf :-)
Passend zum Thema: Pressemeldung des AvD vom 18.1.2023
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Anordnung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen. Zwei Personen hatten mittels einer Verfassungsbeschwerde die Bundesregierung aus Klimaschutzgründen zur Einführung einer solchen Maßnahme zwingen wollen. Das Gericht erteilte dem Anliegen eine deutliche Abfuhr und wies die Anträge als unzulässig ab.
Die Beschwerdeführer argumentieren, durch Nichteinführen eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen fehle eine wichtige Abwägung im Verkehrssektor, die zugunsten des Klimas erforderlich sei. Nur mit einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung sei im Verkehr genügend CO2 zu reduzieren. Nur so seien die Anforderungen erfüllt, die im Grundgesetz (GG) Art 20a als wichtigste Verfassungsvorschrift zum Klimaschutz im Grundgesetz an staatliches Handeln stelle.
Die Verfassungsrichter hielten die Beschwerde für unzulässig, weil keine Grundrechtsverletzung dargelegt worden sei. Das Klimaschutzgebot des Art 20a GG erhalte durch den fortschreitenden Klimawandel zunehmend Gewicht. Grundsätzlich beeinflusse das auch die Entscheidungen des Gesetzgebers und der Verwaltung. Den Beschwerdeführern halten die Richter aber vor, nicht belegt zu haben, dass gerade ein fehlendes Tempolimit ihre Freiheitsrechte rechtswidrig beeinträchtigen würde. Es sei nicht dargelegt, dass die durch Gesetz bis 2030 vorgegebenen CO2-Einsparungsziele nicht auch ohne Tempolimit erreicht würden.
Der AvD unterstreicht, dass das Minderungspotential eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen nicht so eindeutig ist, wie die Beschwerdeführer meinen. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat jüngst auf die nicht genügenden Belege hingewiesen. Es existiere eine „insgesamt dürftige Datenlage“ wird eine aktuelle Studie zitiert. Das Verfassungsgericht hat diese fehlende Faktengrundlage offensichtlich bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt.
AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden sagt : „Mit der Abweisung der Verfassungsbeschwerden ist ein weiterer Versuch gescheitert, Gerichte für ideologische Ziele zu benutzen. Unter dem Vorwand des Grundrechtsschutzes wird auf dürftiger Faktenlage gegen das Auto Stimmung gemacht. Autofahrer verhalten sich auf Autobahnen nach Beobachtung des AvD in der Regel vernünftig und fahren der Situation angepasst. Sie verhalten sich als mündige Bürger, die keinerlei Bevormundung durch selbsternannte ‚Klimaschützer‘ benötigen.“
Quelle Text: AvD
Das auch noch
Man hat tatsächlich neulich offiziell festgestellt, dass E-Autos weniger Strom verbrauchen, wenn sie innerorts mit nur 30 km/h fahren.
Dazu schreibt die Deutsche Umwelthilfe am 13.1.2023:
Anders als in hunderten europäischen Städten, die rasch und umfassend Tempo 30 innerorts einführen – darunter Paris, Barcelona und Brüssel – scheitert in deutschen Kommunen eine flächendeckende Regelung bislang an den Hürden des veralteten Straßenverkehrsrechts. Die Reduzierung der innerstädtischen Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h ist kurzfristig und kostengünstig umsetzbar und sorgt nachweislich für weniger Verkehrstote und Verletzte, bessere Luft, weniger Lärm und so auch für mehr Umweltschutz.
Mit zunehmendem Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge steigt die Bedeutung von Tempo 30 im Stadtverkehr weiter an. Während der Spritverbrauch bei Autos mit Verbrennungsmotor von der Motorendrehzahl und den individuellen Schaltpunkten abhängt, lässt sich die Energieeinsparung durch Tempo 30 bei Autos mit batterieelektrischem Antrieb eindeutig belegen."
AHA!
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de