[Hessen] Da traut man seinen Augen nicht: Vor einem erblickt man einen PKW mit sperrangelweit geöffnetem Kofferraum. Irritiert stutzt man wegen der blinkenden Warnleuchten und fragt sich: Will der Fahrer gleich anhalten, hat er (oder sie) etwas verloren? Sicherheitshalber hält man Abstand, denn in seinem Kofferraum ist NICHTS gesichert.
Doch völlig unbeeindruckt von möglichen Gefahren fährt der PKW mehrere Kilometer weiter ...
Cool, er ist nicht erwischt worden. Andernfalls hätte es ein Bußgeld wegen der ungesicherten Ladung gegeben, denn im §22 der StVO steht im Absatz 1:
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Naja, der Fahrer hat Glück gehabt, dass niemand am Straßenrand oder wir im Auto hinter ihm von seinem Haushaltskram getroffen wurden.
Aber vermutlich wären wir in seinen Augen sowieso selbst schuld gewesen, weil wir nicht auf seine WARNBLINKER geachtet haben... oder so!
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de
86