[Hessen - Deutschland] Der ADAC hat eine Zusammenstellung von beachtenswerten Punkten (A bis Z) verfasst, die ebenso wichtig sind wie das neue Reifendruckkontrollsystem (seit 1. November 2014). Vom Einlagern bis zur Kettenpflicht, Höchstgeschwindigkeiten und der Kennzeichnung mit dem Reifenlabel ist da zu lesen.
Ausland: In Deutschland und in vielen Nachbarländern gibt es für die Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen zum Teil hohe Bußgelder. Vor der Winterreise sollten sich Urlauber daher unbedingt über die aktuellen Bestimmungen im jeweiligen Reiseland informieren.
DOT-Nummer: Reifen müssen mit Angaben zum Herstellungsdatum versehen werden. Das Datum wird als verschlüsselte vierstellige Nummer meist am Ende der DOT-Kennzeichnung angegeben. Die Stellen 1 und 2 stehen für die Produktionswoche, die Stellen 3 und 4 geben das Jahr an. Die Ziffernkombination „1814“ bedeutet somit: 18. Produktionswoche des Jahres 2014. Ein neuer Satz Reifen sollte beim Kauf nie älter als drei Jahre sein.
Einlagern: Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollten mit erhöhtem Luftdruck (0,5 bar höher als Herstellervorgabe) liegend übereinander gelagert werden. Alternativ bieten sich auch so genannte Felgenbäume oder Wandhalterungen an. Reifen ohne Felgen müssen senkrecht auf einem trockenen, nicht mit Öl verunreinigten Boden stehen und sollten alle paar Wochen gedreht werden.
Felgen: Bei einem Fahrzeugwechsel auf ein neueres Modell sollte man beachten, dass die Felgen des Vorgänger-Fahrzeugs nicht immer übernommen werden können. Bei der Verwendung von Leichtmetallfelgen im Winter müssen Autofahrer auf deren “Wintertauglichkeit” achten. Leichtmetallfelgen, die nicht für den Wintereinsatz geeignet sind, können mit den Jahren am Felgenhorn oxidieren und dadurch schleichendem Luftverlust verursachen.
Ganzjahresreifen: Ganzjahresreifen stellen einen technischen Kompromiss dar, der wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wenn sie auf kleinen, leichten Fahrzeugen wenig gefahren werden. Bei extremen winterlichen als auch sommerlichen Straßenverhältnissen bieten die entsprechenden Spezialreifen (Sommer- bzw. Winterreifen) derselben Marken eine größere Sicherheit.
Hinterachse: Bei unterschiedlichen Reifenqualitäten oder unterschiedlichen Profiltiefen gehören die besseren Reifen grundsätzlich auf die Hinterachse, da sie vorrangig das Fahrzeug stabilisiert. Unterschiedliche Profiltiefen und ungleichmäßiger Verschleiß an Vorder- und Hinterachse können vermieden werden, wenn in regelmäßigen Abständen (alle 5000 bis 8000 km) die Räder zwischen Vorder- und Hinterachse getauscht werden. Vielfach geben die Hersteller hierzu auch Tipps in den Bedienungsanleitungen.
(Geschwindigkeits- & Last-) Index: Alle Reifen sind ausgelegt für bestimmte Höchstgeschwindigkeiten und Tragfähigkeiten. Die entsprechenden Spezifikationen werden ausgedrückt durch den Geschwindigkeits- und Lastindex auf der Reifenseitenwand. Die Indizes an den montierten Reifen müssen mindestens mit den Vorgaben aus den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Erlaubt sind auch höhere Indizes. Bei M+S-Reifen sind bezüglich des Geschwindigkeitsindex Ausnahmen möglich. In diesem Fall muss ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit erinnern.
Ketten/Kettenpflicht: Eine Schneekettenpflicht in Europa gibt es nicht. Generell dürfen Schneeketten nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ordnet jedes Land jedoch mit unterschiedlichen Beschilderungen die Benutzung an. Auch die Höhe der Bußgelder bei Zuwiderhandlung variiert enorm. Wer also eine Reise plant, sollte sich laut ADAC vor der Abfahrt genau über die Bestimmungen im Urlaubsland informieren.
Label: Seit 2012 gilt die Vorschrift, nach der Autoreifen im Handel mit dem sogenannten Reifenlabel gekennzeichnet werden müssen. Dieses Label gibt Auskunft über den Rollwiderstand (Kraftstoffverbrauch), die Nassbremseigenschaften und die Außengeräuschentwicklung des Reifens. Für den Autofahrer ergeben sich dadurch neue Informationsmöglichkeiten. Besonders wenn es um die sicherheitsrelevanten Nassbremseigenschaften geht, sollten Reifen der Klassen C oder besser ausgewählt werden. Wer sich umfassend über einzelne Reifeneigenschaften informieren möchte, sollte den ADAC Reifentest zu Rate ziehen.
Mischbereifung: Mit „Mischbereifung“ ist die gemeinsame Montage von Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug gemeint. Diese ist für Pkw grundsätzlich nicht zulässig. Heutzutage werden für Pkw fast nur noch Radialreifen angeboten. Das „Mischen“ bzw. Kombinieren von unterschiedlichen Reifenmodellen oder Reifen deutlich unterschiedlichen Alters, wenn z.B. nur zwei Reifen ersetzt werden, kann zu Beeinträchtigung der Fahrdynamik führen. Bei einigen Fahrzeugen kann es aufgrund unterschiedlicher Abrollumfänge zum Eingriff elektronischer Assistenzsysteme (Anti-Schlupf-Regelung) kommen.
Oktober bis Ostern / Reifenwechsel: Der ADAC empfiehlt die Verwendung von Winterreifen von Oktober bis Ostern. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass in dieser Zeit überwiegend Witterungsverhältnisse wahrscheinlich sind oder schnell entstehen können, die mit Winterreifen besser zu beherrschen sind. Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners, können aber den Kaskoschaden kürzen, wenn nachgewiesen ist, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen grob fahrlässig war. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen, worunter auch Ganzjahresreifen fallen.
Panne / Ersatzrad / Runflat-Reifen: Liegenbleiben mit einer Reifenpanne ist eine unangenehme Sache. Mit Runflat-Reifen kann man das weitgehend vermeiden, weil sie zumindest eine eingeschränkte Weiterfahrt ermöglichen. So erübrigt sich ein sofortiger Radwechsel oder eine notdürftige Reifenreparatur. Wer mit normalen Reifen fährt, sollte nicht vergessen, regelmäßig auch den Luftdruck des Reserverads zu prüfen.
Profiltiefe: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen liegt bei 1,6 mm. Der ADAC empfiehlt, Sommerreifen ab 3 mm und Winterreifen ab 4 mm auszutauschen.
Qualität versus Kosten: Der Preis alleine sagt nichts über die Fahrleistung eines Reifens aus, die teuren sind nicht immer die Besten, die günstigen nicht immer die Schlechtesten. In der Regel kosten vier günstige Reifen in etwa soviel wie drei Reifen aus dem oberen Preissegment. Dazwischen gibt es einige Alternativen im mittleren Preissegment und vernünftigen Testergebnissen. Unsere Preisrecherchen zeigen, dass ein Vergleich mehrerer Händler oft große Preisunterschiede zeigen, teilweise ist die Preisspanne für ein bestimmtes Reifenmodell ähnlich groß wie die Spanne vom Billigsten bis zum Teuersten. Daher auf jeden Fall mehrere Angebote einholen und die Kosten für Montage, Auswuchten und Altreifenentsorgung nicht vergessen.
Reifendruckkontrollsystem: Seit 1. November 2014 müssen alle neu zugelassenen Pkw und Wohnmobile serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das bedeutet, dass auf einige Autofahrer beim Kauf eines zusätzlichen Winterrädersatzes einmalige Mehrkosten von 250 bis 300 Euro zukommen. Betroffen sind Fahrzeugbesitzer, deren Auto mit einem direkt messenden System ausgestattet ist. Hier wird beim Kauf neuer Winterräder ein zweiter Satz Sensoren notwendig.
TWI: Sogenannte Tread Wear-Indikatoren sind kleine Erhebungen in den Hauptrillen der Reifen. Sie sollen der besseren Beurteilung des Verschleißzustandes von Reifen dienen. Wenn der Steg des TWI bündig ist mit den benachbarten Profilblöcken, ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht oder bereits unterschritten. An der Außenschulter der Reifen ist die Position der Indikatoren in den Hauptrillen vielfach mit den Buchstaben TWI oder einem markenspezifischen Symbol gekennzeichnet. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm darf über den gesamten Umfang im Bereich der Hauptrillen nicht unterschritten werden. Deshalb sollte die Reifenprofiltiefe immer an verschiedenen Stellen der Lauffläche geprüft werden. Empfehlung: Winterreifen, die eine durchschnittliche Profiltiefe von weniger als 4 mm haben, sollten nicht mehr verwendet und vor dem Wintereinbruch durch neue ersetzt werden.
Unwucht: Jedes Rad, auf das ein neuer Reifen montiert wurde, muss ausgewuchtet werden, um einen möglichst ungestörten Lauf des Rads am Fahrzeug zu gewährleisten. Für im Betrieb befindliche Räder kann ein Nachwuchten erforderlich werden, wenn zum Beispiel bei bestimmten Geschwindigkeiten Rückwirkungen auf das Lenkrad spürbar werden.
Ventil: Einfache Gummi-Snap-In-Ventile müssen bei jedem Reifenwechsel ausgetauscht werden. Für Metallventile gelten andere Regeln.
Wechsel von Winterrädern: Wer den Wechsel der Räder selbst vornehmen will, muss unbedingt die Herstellerhinweise in der Bedienungsanleitung beachten. Dies gilt besonders für die Anzugsmomente der Radverschraubung. Wichtig ist auch, die Radschrauben zu verwenden, die zu der jeweiligen Felge passen. Im Zweifel sollte eine Fachwerkstatt den Wechsel vornehmen.
Zertifizierte Reifenmontagebetriebe: Immer mehr Pkw werden mit sogenannten Ultra High Performance-Reifen (UHP-Reifen) oder Runflat-Reifen ausgestattet. Diese Reifen erfordern bei der Montage und Demontage besondere Vorkehrungen, die eine mögliche unbemerkte Beschädigung des Reifens während der Montage ausschließt und damit den sicheren Betrieb der Reifen gewährleistet. Einzelne Reifenmontagebetriebe sind für diese speziellen Montagetätigkeiten gesondert zertifiziert.
Quelle Text: ADAC