[Main-Kinzig-Kreis] Auf eine Neuerung müssen sich die Besitzer von Kraftfahrzeugen ab dem 1. Januar 2015 einstellen. Mit Beginn des neuen Jahres benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen im Main-Kinzig-Kreis bei allen Zulassungsfällen rund um das Auto einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht. Ausgenommen hiervon sind die Fälle, bei denen ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt beziehungsweise neu zugelassen wird. Bisher haben Stempeleinträge in den Fahrzeugscheinen genügt. Auch die Prüfplaketten auf den Nummernschildern allein sind rechtlich nicht beweiskräftig.
Hintergrund dieser restriktiven Maßnahme sind Fälschungen von Hauptuntersuchungsstempeln (HU-Stempel), mit denen in der Vergangenheit Fahrzeugscheine manipuliert werden konnten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstellen war es nicht so leicht möglich, diese Stempelfälschungen sofort zu erkennen. So wurden dann manipulierte Angaben zur Hauptuntersuchung in einen neuen Kfz-Schein übernommen.
Gültig ist ab dem 1. Januar 2015 nur der Untersuchungsbericht. Schon seit längerem besteht laut Straßenverkehrszulassungsordnung eine Aufbewahrungs- und Vorzeigepflicht des Hauptuntersuchungsberichts für den Fahrzeughalter. Sie dient letztendlich der Sicherheit aller Teilnehmer im Straßenverkehr. Auf diese beruft sich der Main-Kinzig-Kreis mit seiner geänderten Praxis in der Zulassungsarbeit. In den drei Zulassungsstellen in Hanau, Linsengericht und Schlüchtern wird bereits über die neue Handhabung informiert. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können behilflich sein, die Kontaktdaten der Prüforganisationen herauszufinden, falls der Untersuchungsbericht verloren gegangen oder nicht mehr verfügbar sein sollte
Quelle Text und weitere Informationen bei der Zulassungsbehörde, unter www.mkk.de, unter www.hessenfinder.de und der Behördenrufnummer D115
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