[Hessen] Obwohl in der Straßenverkehrsordnung STVO § 4 festgelegt ist, dass der Abstand* von einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass hinter ihm angehalten werden kann, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst, gibt es immer wieder Massenkarambolagen. Fast alle Autofahrer halten heutzutage zu wenig Sicherheitsabstand ein. Das gilt als eine der Hauptunfallursachen auf unseren Straßen und soll in Zukunft geändert werden: Die hessische Polizei beginnt, ein automatisches 3D-Abstandskontrollsystem einzusetzen, um Verkehrssünder zu ertappen, bevor es kracht.
Das im Jahr 2012 angeschaffte "VKS 3D select" kostet für alle drei Geräte zusammen 600.000 Euro und wird vorerst an den unfallträchtigsten Stellen auf verschiedenen Autobahnen eingesetzt: An der A 7 zwischen Kassel und Melsungen, der A 5 zwischen dem Reiskirchener Dreieck und dem Gambacher Kreuz sowie am Frankfurter Kreuz bei der Anschlussstelle Langen. Bald werden also Drängler, ebenso wie Schlafmützen hinter dem Steuer, nicht nur happige Strafen zahlen und Punkte in Flensburg ansammeln. Bis 2013 wird zusätzlich bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h und zu geringer Distanz zum Vordermann sogar ein mehrwöchiges Fahrverbot fällig.
Gut zu wissen
* Abstand: Eine Faustregel besagt, das im Stadtverkehr 15 m Abstand ausreichend sind. Auf Landstraßen und Autobahnen sollte es der "halbe Tacho" sein, z. B. 50 Meter mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern. Bei schlechter Sicht sollte auf den doppelten Abstand ausgeweitet werden.
Der Reaktionsweg - vom Bemerken der roten Bremsleuchten bis zum eigenen Abbremsen - beträgt in der Regel mindestens eine Sekunde. In dieser Zeit kommt man bei 50 Stundenkilometern 15 Meter voran. Hinzurechnen muss man den eigenen Bremsweg, bis das Auto zum Stehen kommt. Das heißt, bei der genannten Geschwindigkeit beträgt er 25 Meter, und bei 100 km/h Geschwindigkeit vervierfacht er sich auf 100 Meter. Somit ist der Anhalteweg mindestens (bei 50 Stundenkilometern) 40 Meter, bei Tempo 100 insgesamt 115 Meter.
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