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Deutscher Verkehrsgerichtstag: Forum für Verkehrssicherheit

Vorbildlicher Radstreifen (c) ADFC, Krone[Deutschland] Jedes Jahr kommen seit 1963 mehrere tausend Expertinnen und Experten aus Justiz, Wissenschaft, Politik, Versicherungswirtschaft und Verkehrswesen zusammen, um Herausforderungen im Straßenverkehr zu analysieren und Empfehlungen für Gesetzgebung und Praxis zu formulieren. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag ist eine der wichtigsten Tagungen für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit in Deutschland. Sie gilt als richtungsweisend, weil die Ergebnisse in politische Entscheidungen, Verordnungen und gerichtliche Bewertungen einfließen.

 

Verschiedene Arbeitskreise befassen sich mit rechtlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Fragen – von Sanktionen bei Verkehrsverstößen über Unfallrisiken bis hin zu neuen Mobilitätsformen.

Die kommende Tagung vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar widmet sich zentralen Zukunftsthemen des Straßenverkehrs. Dazu gehören unter anderem die Vollstreckung von EU-weiten Sanktionen, der Umgang mit Alkohol auf dem Fahrrad oder Pedelec sowie die wachsende Unfallgefahr durch Ablenkung am Steuer.

Zu diesem Anlass fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in seiner aktuellen Pressemeldung Qualitätsradwege und einen niedrigren Alkoholgrenzwert

In erster Linie soll es um den Ausbau sicherer Radwegenetze gehen, denn tödliche Fahrradunfälle nehmen immer weiter zu. Gleichzeitig soll der Radverkehr jedoch nach den Plänen der Bundesregierung weiterwachsen und strebt die „Vision Zero“ an – also einen Straßenverkehr ohne Tote und Schwerstverletzte. Doch mangelnde und mangelhafte Infrastruktur ist ein Problem für die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer.

Über 400 Menschen verlieren jedes Jahr auf dem Fahrrad ihr Leben, rund 90.000 werden verletzt. Hauptgefahrenstellen sind Kreuzungen und Einmündungen. Hauptunfallgegner ist das Auto. Das beeinflusst auch die wahrgenommene Sicherheit: Mehr als 70 Prozent der 213.000 Teilnehmenden des ADFC-Fahrradklima-Tests 2024 gaben an, sich im Straßenverkehr unsicher zu fühlen.

Radfahrerinnen und Radfahrer haben keinen schützenden Fahrzeugrahmen. Diesen Schutz muss die Infrastruktur bieten. Realität ist aber: Die meisten Straßen sind für den modernen Radverkehr ungeeignet. Radwege sind meist marode, viel zu schmal, zugeparkt, unübersichtlich – oder gar nicht vorhanden.

An Kreuzungen fehlt häufig die Trennung von Geradeaus- und Abbiegeverkehr. Autos dürfen abbiegen, während Radfahrende zur Geradeausfahrt grün haben – das bringt Gefahr. Im Winter sind Radwege oft schlecht gepflegt und rutschig durch Eis, Schnee oder Matsch. Wenn Radwege ganz fehlen, muss man sich auf dem Rad die Fahrbahn mit dem schnelleren Autoverkehr teilen. Oft wird man dabei zu eng überholt und erheblichem Stress und Gefahren ausgesetzt. Das ist besonders häufig auf Landstraßen der Fall. Gerade dort steigen die Unfallzahlen seit Jahren: Rund 40 Prozent der tödlichen Fahrradunfälle passieren außerorts, obwohl dort nur zehn Prozent des Radverkehrs stattfinden.

Der ADFC empfiehlt zusätzlichen Alkohol-Gefahrengrenzwert

Alkoholunfälle machen zwar weniger als zehn Prozent aller Fahrradunfälle aus, aber der Anteil ist zuletzt gestiegen. Der ADFC setzt sich deshalb schon seit Jahren für einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille ein. Aktuell gelten Personen auf dem Rad oder Pedelec ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Wer oberhalb dieses Wertes fährt, macht sich strafbar.

Einen darunter liegenden Gefahrengrenzwert wie beim Autoverkehr, der als Ordnungswidrigkeit gilt, gibt es beim Radverkehr nicht. Mit einem zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille können Verkehrsunfälle verhindert werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille die Fahrunsicherheit beim Radfahren deutlich steigt.

Verantwortung im Straßenverkehr

Alle Verkehrsteilnehmenden tragen Verantwortung für die Sicherheit auf den Straßen. Autofahrende müssen Radwege freihalten, beim Aussteigen den Schulterblick nutzen, beim Abbiegen doppelt schauen – und Radfahrende mit ausreichend Abstand überholen: mindestens 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Radfahrende müssen an Kreuzungen und Einmündungen besonders aufmerksam sein und dürfen weder auf Gehwegen noch entgegen der Fahrtrichtung auf Radwegen fahren.

Quelle: ADFC


Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

 

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