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Autofahren im Herbst

Symbolbild (c) AvD[Hessen und Drumherum] Dunkel, nass und kalt: So zeigt sich der Herbst gerne. Auf den Straßen bedeutet das nicht selten erhöhte Rutschgefahr. Regen, Laub oder Matsch können dafür sorgen, dass die Autoreifen den direkten Kontakt zur Fahrbahn verlieren. Und bei Dunkelheit oder Nebel sind generell mögliche Gefahren schwerer erkennbar. Nicht gerade die besten Voraussetzungen für eine sichere Autofahrt. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) ermahnt daher zum vorausschauenden Fahren und zu reduzierter Geschwindigkeit.

Auf nasser Fahrbahn verlängert sich der Bremsweg deutlich. Während bei einer Vollbremsung aus 50 km/h auf trockener Straße der Pkw normalerweise nach 11 Metern steht, werden daraus bei Nässe schnell 20 Meter. Wenn dann noch heruntergefallene Blätter oder verschleppte Ackererde von der Ernte dazukommen, wird die Rutschpartie noch länger.

Moderne Assistenzsysteme verhindern das Blockieren der Räder (ABS) und unterstützen beim gezielten Abbremsen (ESP) – komplett darauf verlassen sollte man sich aber nicht. Daher empfiehlt der AvD generell, im Herbst reduziertes Tempo und mehr Abstand einzuhalten. Kommt das Auto trotz aller Vorsicht ins Rutschen, sollten Autofahrer vom Gas gehen, auskuppeln und gefühlvoll gegenlenken bzw. bremsen.

Schlechte Sicht bedenken

Starkregen, Nebel und Dunkelheit beeinträchtigen die Sicht, stellen somit ein zusätzliches Problem dar und erhöhen das Unfallrisiko. Entscheidend ist nicht nur die eigene Sicht, sondern auch das Gesehenwerden. Das Abblendlicht ist möglichst frühzeitig einzuschalten und bei Sichtweiten unter 50 Metern sollte zudem die Nebelschlussleuchte zum Einsatz kommen. In dem Fall gilt dann auch immer die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Doch Vorsicht: Wer die Nebelschlussleuchte einschaltet, obwohl die Sichtweite deutlich über 50 Meter beträgt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Kommt es dadurch zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall, erhöht sich dieses sogar.

Besonders rücksichtsvoll an Halloween

In der Woche des 31. Oktober, ist Halloween. Viele Kinder und Jugendliche sind dann spätabends maskiert und dunkel gekleidet unterwegs. Daher gilt vor allem in Wohngebieten besondere Vorsicht, wenn verkleidete Personen plötzlich auf die Straße treten könnten. Fahrer sollten dann jederzeit bereit sein, eine Vollbremsung durchzuführen.

Abgesehen von Halloween ist es aufgrund geringer Sichtbarkeit im Dunkeln sowie bei schlechtem Wetter generell ratsam, helle sowie reflektierende Kleidung zu tragen. Im Übrigen gilt auch am Steuer, dass Masken, Perücken oder Ähnliches verrutschen und das Sichtfeld einschränken können. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt jedoch, dass die Sicht für das sichere Führen des Fahrzeugs ausreicht. Andernfalls droht auch hier ein Bußgeld, und zwar in Höhe von 60 Euro.

Der AvD empfiehlt, das Kostüm erst am Zielort anzulegen oder das Auto im Idealfall stehen zu lassen. So bleibt der Schrecken auf der Party und nicht bei der Fahrt.

Quelle: AvD – Der Automobilclub. Seit über 125 Jahren

 

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