[Deutschland] Wer der Meinung ist, dass Ehepartner oder Kinder automatisch berechtigt sind, Entscheidungen über medizinische Behandlungen und Vorgehensweisen für jemanden zu treffen, wenn er oder sie dazu nicht mehr in der Lage ist, der irrt sich. Damit Angehörige rechtswirksame Entscheidungen treffen dürfen, muss der Patient vorgesorgt haben und seine Nächsten dazu mit einer Patientenverfügung bevollmächtigen.
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um ein Schriftstück, in dem erwachsene Personen festlegen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen.
Patientenverfügungen sind nicht an bestimmte Personen gerichtet, sondern müssen dem behandelndem Arzt im Notfall zur Verfügung gestellt werden. Darin kann man in folgenden Punkten Stellung beziehen:
- allgemeine Vorgehensweise bei lebenserhaltenden Maßnahmen
- künstliche Beatmung
- künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Dialyse
- Bluttransfusion
- Verabreichung von Antibiotika
- Wiederbelebung
Die rechtliche Grundlage einer Patientenverfügung stellt das Bürgerliche Gesetzbuch dar. Dort kann in Paragraf 1901a nachgelesen werden, dass Volljährige eine derartige Festlegung treffen dürfen und bestimmen können, ob in etwaige Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligt wird oder diese den behandelnden Ärzten untersagt werden.
Tipp: Patientenverfügungen können jederzeit und ohne die Angabe von Gründen widerrufen werden.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Patientenverfügung verfasst, muss über 18 Jahre alt sein und sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befinden. Damit kann man seine Zusage zu Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen geben oder diesen widersprechen. Die Verfügungen müssen schriftlich abgefasst werden und sind auf einen Zeitpunkt in der Zukunft ausgerichtet.
Wann wird die Patientenverfügung gebraucht?
Die Behandlung von schwerverletzten und schwerkranken Personen ist Alltag in jedem Krankenhaus. Auf den Intensivstationen werden Entscheidungen in extremen Situationen getroffen zwischen Leben und Tod. In solchen akuten Notsituationen wird die Patientenverfügung benötigt, zum Beispiel, wenn Person nicht mehr ansprechbar ist oder nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall ihren Willen nicht mehr eigenständig äußern kann.
Ärzte nehmen auch Einblick in die Patientenverfügung, wenn der Patient zwar dazu fähig ist, Entscheidungen zu treffen, aber die Gefahr einer Einwilligungsunfähigkeit besteht. Dies kann im Vorfeld von schwierigen Operationen der Fall sein, wenn die Mediziner mit Komplikationen rechnen müssen und darauf vorbereitet sein wollen.
Welche Angaben muss die Patientenverfügung enthalten?
Damit das Dokument überhaupt rechtskräftig ist und einer Person zugeordnet werden kann, sind folgende Basis-Angaben notwendig:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Ausstellungsdatum
- eigenhändige Unterschrift
Im Anschluss wird das gewünschte Vorgehen in konkreten Situationen beschrieben. Dazu zählen:
- unheilbare Erkrankungen
- Koma
- Demenz
- Hirnschädigungen
- individuelle Erkrankungen mit möglichen Folgen
Konkret benötigen die Ärzte in der Patientenverfügung Antwort auf folgende Fragen:
- Soll der Patient wiederbelebt werden?
- Soll die künstliche Ernährung des Patienten eingestellt werden?
- Soll die künstliche Beatmung des Patienten eingestellt werden?
- Dürfen dem Patienten starke Schmerzmittel gegeben werden?
Darüber hinaus sollte man beim Verfassen der Verfügung seine persönliche Situation bedenken und sich zu individuellen Krankheiten und deren möglichen Konsequenzen äußern. Präzise Schilderungen sind erlaubt. Auch religiöse Beweggründe und Moralvorstellungen können niedergeschrieben werden.
Vorgefertigte Vorlagen im Netz können zwar Hilfestellung geben, sind aber meistens nicht ausreichend, um den individuellen Vorstellungen zu entsprechen.
Weiteres können Sie kostenfrei unter www.anwalt.org/patientenverfuegung/ nachlesen.
Quelle Text: Anwalt.org