[Deutschland] Seit einigen Jahren ist die Haltung von Legehennen in Legebatterien in Deutschland verboten. Gleichbedeutend mit artgerechter Tierhaltung ist dieses Verbot trotzdem nicht. Qualvolle Haltung in sogenannten Kleingruppen-Käfigen mit nur 0,8 qm Platz pro Tier und das Töten von männlichen Legehuhn-Küken sind weiterhin erlaubt. Um tierfreundliche Erzeuger*innen zu unterstützen, gibt es beim Eierkauf einiges zu beachten. Anlässlich des Welt-Eier-Tages am 11. Oktober erklärt der BUND Hessen, wie man beim Eierkauf zum Tierwohl beitragen kann.
Der aufgedruckte Code auf dem Ei verrät einiges über die Herkunft
0 – ökologische Erzeugung; artgerechte Haltung und biologisches Futter
1 – Freilandhaltung; viel Auslauf, aber konventionelles Futter
2 – Bodenhaltung; kein Käfig, aber wenig Platz
3 – Käfighaltung (auch „Kleingruppen“ oder „Kleinvoliere“); grausame Tierquälerei und Salmonellenrisiko
Dank des Ländercodes DE kann man heimische Produkte leicht erkennen. Der BUND empfiehlt Eier mit dem Code 0-DE.
Leider müssen verarbeitete Eier, z. B. in Nudeln oder Fertiggerichten, nicht gekennzeichnet werden. Gefordert wird auch hier eine Kennzeichnungspflicht.
Mittlerweile wirken einige Initiativen auch dem Küken-Töten entgegen
Zum einen gibt es Eier aus „Bruderhahn-Aufzucht“, bei der auch die männlichen Küken der Legehennen großgezogen werden. Zum anderen die Haltung von Zweinutzungshühnern. Diese Rassen können sowohl zur Eier- als auch zu Fleischerzeugung gehalten werden. Das heißt, die Henne eignet sich zur Eierproduktion und die Hähne gleichzeitig zur Mast. Anhand der Eierschachtel erkennt man leicht, welche Initiative die Erzeuger*innen unterstützen.
Quelle Text: BUND Landesverband Hessen e.V.