[Hessen / Europa] Es gab sie wirklich, sie war Wikipedia sogar einen eigenen Eintrag wert, die "Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken": Ein ideales Thema, um das so genannte Sommerloch der Nachrichtenmedien zu füllen. Die Vorgabe, die als "Gurkenkrümmungsverordnung" in die Weltgeschichte einging, wurde zwar im Jahr 2009 nach rund 20 Jahren bei uns wieder abgeschafft. Aber sie ist herrlich legendär und heute noch unterschwellig wirksam.
Abgesehen davon, dass viele Lebensmittelhändler die Maßgaben (Maximalkrümmung zehn Millimeter auf zehn Zentimeter Länge, damit so und so viele in die Kiste passen) weiter einhalten (siehe Foto links vom 15.7.2013), soll ihre Erwähnung im Mai 2013 eine andere unsinnige Verordnung der Europäischen Union verhindert haben.
Offene Olivenkännchen auf Restauranttischen wollte EU-Kommissar Dacian Ciolos aus dem Ressort Landwirtschaft und ländliche Entwicklung per Verordnung verbieten. Da fragt man / frau sich, aus welchem Familien-Würfelspiel ab sechs Jahren so eine Idee stammt. Wer ist das, der sich so etwas ausdenkt bzw. die Zeit dazu hat. Immerhin sind solche Wirtschaftsregelmachwerke rechtlich verbindlich in allen EU-Staaten und erscheinen demnach in 24 Amtssprachen auf durchschnittlich 10 Seiten.
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Genauso konkret geht es aber auch bei uns und unseren knapp 600 Mitgliedern des Deutschen Bundestages in Berlin zu. Dort werden Bundesgesetze geschmiedet, Verträge mit anderen Staaten geschlossen, und es wird jongliert mit unseren Finanzen. Ganz wichtig dabei und politisch bedeutsam ist dessen Öffentlichkeitsfunktion. Der Bundestag spricht für uns (das Volk). Immerhin haben wir die 598 Leute (und noch ein paar mehr in Reserve) selbst gewählt.
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Wikipedia meint übrigens zur Gurkenverordnung: Auch nach der Deregulierung der europäischen Verwaltung blieb die ECE-Norm der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) bestehen, die im Gegensatz zu europäischen Verordnungen jedoch keine Gesetzeskraft besitzt. Die Verordnung überlebte außerdem in etlichen nationalstaatlichen Regelungen. Ebenso bedient sich der Markt weiterhin der aufgehobenen Richtlinie, indem er sie teils als private Norm, etwa von Supermarktketten, beibehält oder aber den entsprechenden Standard der ECE als Referenz nutzt. Discounter wie Aldi und Lidl, die zusammen mehr als die Hälfte des Marktanteils an Obst und Gemüse in Deutschland umsetzen, haben ein Interesse an effizienten Normen, so dass sich der Großteil der im Handel befindlichen Gurken auch nach der Außerkraftsetzung der europäischen Verordnung nicht von den früheren Handelsklassen unterscheidet.
Alles verstanden? Hü, hott, dann kann ja nichts mehr schiefgehen. Gehen Sie über LOS :-)))))