[Hessen - Deutschland] Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Muster für Arbeitslosengeld II-Bescheide mit Erklärungstexten zur Verfügung. „Bescheide von Behörden sind keine leichte Lektüre“, weiß der Wetterauer Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel. „Auch der Bewilligungsbescheid für Leistungen der Grundsicherung ist nicht immer auf den ersten Blick zu verstehen.“ Deswegen begrüßt er die Initiative der Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV-Empfängern eine Erklärungshilfe im Internet zur Verfügung zu stellen.
An einem Musterbescheid und einem Musterberechnungsbogen wird Schritt für Schritt erklärt, was sich hinter der Verwaltungssprache verbirgt, Fachbegriffe werden einfach und nachvollziehbar erläutert.
„Unverständlichkeit schafft Misstrauen. Unsere Kundinnen und Kunden haben einen Anspruch auf eine klare und verständliche Sprache. Daran arbeiten wir“, erläutert Eckart Schäfer, Leiter der Arbeitsagentur Gießen. Die Arbeitsagentur Gießen ist gemeinsam mit der Kreisverwaltung Träger des Jobcenters Wetterau.
Der Bescheid Arbeitslosengeld II informiert Leistungsempfänger darüber, wie hoch die Leistung ist, die sie erhalten, und wie lange sie gewährt wird. Der dazugehörige Berechnungsbogen enthält die konkreten Berechnungen und eine Übersicht, ob und inwieweit Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.
Wenn man mit der PC-Maus über die farblich markierten Begriffe der Musterdokumente fährt, werden kurze Erläuterungstexte angezeigt. Die gesammelten Erklärungstexte sind außerdem nochmals aufgelistet.
„Natürlich können sich Leistungsempfänger auch weiterhin an ihr zuständiges Jobcenter wenden, wenn noch Fragen zu ihrem Bescheid offen geblieben sind“, erläutert der Geschäftsführer des Jobcenters Bernhard Wiedemann.
Die Muster des Bewilligungsbescheides und des Berechnungsbogens im Internet findet man unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit > Grundsicherung > Der Bescheid: HIER <-KLICK.
Quelle Text: Jobcenter Wetterau, Foto: Bundesagentur für Arbeit