[Deutschland] Der Bundestag hat die EU‑Richtlinie zum Recht auf Reparatur umgesetzt. Der BUND begrüßt das Gesetz als Schritt zu weniger Elektroschrott, weil Hersteller künftig reparieren müssen und Ersatzteile bereitstellen sollen. Reparaturen könnten damit günstiger und praktikabler werden. Das Recht auf Reparatur wird inzwischen als wichtiges Instrument für Ressourcen- und Verbraucherschutz sowie zur Förderung des lokalen Handwerks verstanden.
Moritz Böttcher, Referent für Ressourcenpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kommentiert: „Mit diesem Gesetz können unsere Müllberge aus alten Waschmaschinen, Kühlschränken, E-Scootern oder Smartphones endlich kleiner werden. Wenn Hersteller künftig in der Pflicht sind, ihre Produkte zu reparieren und Ersatzteile bereitzustellen, ist das ein Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und langlebigeren Produkten. Denn Reparieren statt wegwerfen ist bisher für die Verbraucher*innen oft mit hohen Kosten verbunden und deshalb für viele Menschen keine echte Option. Das Gesetz regelt nun die Verantwortlichkeiten klarer.
Leerstellen bleiben aber. Preis und Dauer der Reparatur sollen ‚angemessen‘ sein – was das genau bedeutet, bleibt leider unklar. Hier herrscht nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch für die Planungssicherheit von Unternehmen Nachbesserungsbedarf.
Das Gesetz stärkt Reparatur-Infrastruktur nicht ausreichend. Ob Produkte repariert werden, hängt maßgeblich vom Preis und der Verfügbarkeit der Dienstleistung ab. Notwendig sind deshalb ein bundesweiter Reparaturbonus oder die steuerliche Begünstigung von Reparatur-Dienstleistungen, etwa durch eine niedrigere Mehrwertsteuer. Das Gesetz erkennt diesen Umstand an, fordert aber die Bundesregierung lediglich auf, bestimmte Fördermaßnahmen zu prüfen.“
Hintergrund:
Das Recht auf Reparatur wird inzwischen als wichtiges Instrument für Ressourcen- und Verbraucherschutz sowie zur Förderung des lokalen Handwerks verstanden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie soll Reparaturen für Verbraucher*innen einfacher, transparenter und attraktiver machen, indem sie einen Rechtsrahmen schafft, der es ermöglicht, Reparaturen bei Herstellern oder Reparaturdienstleistern zu verlangen. Der Anwendungsbereich umfasst derzeit unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Displays wie Monitore und Fernseher, Schweißgeräte, Server und Datenspeicherprodukte, Smartphones und Tablets sowie Batterien für E-Bikes und E-Scooter.
Um Reparaturen zur Normalität zu machen und sie gegenüber dem Neukauf attraktiver zu gestalten, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Bisher fehlen gezielte Förderinstrumente zur Stärkung gewerblicher Reparaturinfrastrukturen, etwa durch Investitionszuschüsse, Qualifizierungsförderung oder verlässliche Rahmenbedingungen für neue Reparatur und Serviceangebote. Zudem könnten durch Maßnahmen wie einen bundesweiten Reparaturbonus oder die Absenkung der Mehrwertsteuer für Reparaturdienstleistungen auf sieben Prozent finanzielle Anreize geschaffen werden. Die bisher einzige auf nationaler Ebene in Deutschland umgesetzte Fördermaßnahme für Reparaturinfrastrukturen richtete sich an ehrenamtlich organisierte Repair Cafés: Von Dezember 2024 bis Februar 2025 konnten in Vereinen organisierte gemeinschaftliche Reparaturtreffs eine einmalige Förderung von bis zu 3.000 Euro erhalten.
Quelle: BUND





















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