[Deutschland] Da Pflege ist nicht nur „Waschen und Anziehen“ ist, umfasst der Begriff auch medizinische, soziale, psychologische und organisatorische Aufgaben. Lässt man sie von Profis erledigen, zahlt man dafür nicht wenig Geld. Die Stiftung Warentest hat sich des Themas angenommen und zeigt in ihrer Zeitschrift Finanzen 06/2026 "anhand konkreter Beispiele, wie Sie Pflege im Alltag organisieren, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung optimal kombinieren und wann Angehörige sich an den Kosten beteiligen müssen."
Grundsätzlich ist eine Pflegebedürftigkeit im Sozialgsetzbuch § 14 SGB XI definiert: Sie liegt vor, wenn eine Person aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten so eingeschränkt ist, dass ein dauerhaft bestehender Unterstützungsbedarf mindestens sechs Monate lang durch andere erforderlich wird.
Auf dieser Grundlage unterstützt in Deutschland die Pflegeversicherung Menschen finanziell je nach festgestelltem Pflegegrad. Die Einstufung - 1 bis 5 - durch den Medizinischen Dienst als Begutachtung bildet die Basis für Leistungen, die "eine angemessene Versorgung und Teilhabe im häuslichen oder stationären Umfeld sicherstellen" sollen.
Da alle gesetzlich und privat Krankenversicherten verpflichtend in die Pflegeversicherung einzahlen, handelt es sich bei den Leistungen nicht um ein Almosen, sondern um einen versicherungsrechtlichen Anspruch:
- Pflegesachleistungen bedeuten, dass ein ambulanter Pflegedienst die nötige Unterstützung direkt erbringt und die Kosten mit der Kasse abrechnet.
- Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen; es wird monatlich ausgezahlt und dient zur Anerkennung und Unterstützung dieser häuslichen Pflege.
- Kurzzeitpflege greift, wenn eine vorübergehende vollstationäre Versorgung nötig ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
- Verhinderungspflege wiederum übernimmt Kosten, wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, und eine Ersatzpflege organisiert werden muss.
Wie Pflege trotz steigender Kosten abgesichert werden kann
Derzeit sind rund 5,7 Millionen Menschen auf Unterstützung angewiesen, bis 2055 könnten es bis zu 7,6 Millionen werden, notiert die Stiftung Warentest. Die meisten von ihnen werden zu Hause versorgt durch Angehörige und ambulante Dienste. Doch die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Ausgaben nur teilweise ab. Mit zunehmendem Pflegebedarf oder beim Umzug in ein Heim entsteht daher eventuell eine finanzielle Lücke.
Die Eigenanteile in Pflegeheimen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegen inzwischen häufig über 3.000 Euro monatlich. Bei einer durchschnittlichen Altersrente von rund 1.620 Euro (lt. Recherche der Stiftung Warentest) können viele Pflegebedürftige die Kosten nicht selbst zahlen und sind auf Sozialhilfe angewiesen.
Weil der Gesetzgeber die Pflegeversicherung 1995 bewusst nicht als Vollversicherung eingeführt hat, können die Beiträge für alle bezahlbar bleiben. Außerdem will man die Eigenverantwortung erhalten und kommunale Sozialhilfeträger entlasten. Das führt inzwischen dazu, dass die Eigenanteile steigen, während die Zuschüsse der Pflegeversicherung pauschal bleiben.
Der Heft-Artikel zeigt, welche Finanzierungsoptionen Betroffene haben, wie Leistungen kombiniert werden können und welche Modelle – von Angehörigenpflege über teilstationäre Lösungen bis zur 24‑Stunden‑Betreuung – in der Praxis relevant sind.
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro, der z. B. für ein Haushaltshilfe oder Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden kann. Zusätzlich kann man – unabhängig von der laufenden Pflege – weitere Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, ein spezielles Pflegebett, einen Rollstuhl und sogar Einmalhandschuhe bekommen.
Beratung in diesen Angelegenheiten bieten örtliche Pflegestützpunkte kostenlos. Sie sind landesweit organisiert, ihre Adressen sind zu bekommen im Bürgerbüro, bei der Krankenkasse, im Sozialamt oder in Arztpraxen und Krankenhäusern. Auch Seniorenbüros und Mehrgenerationenhäuser helfen weiter, genauso wie regionale Pflegedienste.
In wiefern das Sozialamt nach gesetzlichen Vorgaben prüft, ob eigenes Einkommen und Vermögen zur Pflegefinanzierung einzusetzen sind, wird ausführlich in dem mehrseitigen aktuellen Artikel erläutert. Für Angehörige gilt seit 2020 eine klare Grenze: Kinder werden nur herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100 000 Euro liegt. Partner*innen müssen ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen einsetzen, weil sie rechtlich füreinander einstehen. Mehr dazu: www.test.de/elternunterhalt.
Den ganzen Beitrag bekommen Sie für 4,90 Euro online oder das ganze Heft mit weiteren Informationen "Finanzen 6/2026" für 7,90 Euro.
Noch ein Tipp
Das Buch "Pflege‑Set" der Stiftung Warentest bündelt auf 144 Seiten die wichtigsten Informationen für den Einstieg in das Thema Pflege: von der Feststellung des Pflegegrades über Leistungen der Pflegeversicherung bis zu Finanzierungsmöglichkeiten bei steigenden Eigenanteilen. Es zeigt, welche Unterstützung Angehörige erhalten können, wie Sozialhilfe im Pflegefall greift und welche Schritte im Alltag schnell entlasten.
Kompakt, verständlich und praxisnah bietet das Set eine verlässliche Orientierung für alle, die Pflege organisieren oder selbst betroffen sind. Ob Antrag auf Pflegegrad, Patientenverfügung oder Pflegeprotokoll – alle wichtigen Formulare finden Sie darin ebenfalls - online oder als Buch - das "Pflege-Set" für 16,90 Euro + Versand: HIER <-KLICK.
Quelle Rezension: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de




















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