[Deutschland] Gerade kommen zwei Meldungen rein über relativ neue technische Errungenschaften (Gadgets <-KLICK), die in Ungnade gefallen sind. Die eine produziert Müll: Dampfer (Vapes - E-Shishas) fungieren als Alternative zum Zigarettenrauchen. Die andere ist gefährlich für die Augen und wird auch schonmal missbraucht.
Die Deutsche Umwelthilfe möchte errreichen, dass das Verbot von Einweg-E-Zigaretten ins deutsche Elektrogesetz aufgenommen wird und zwar als Verbot
Die Bundesländer haben unmissverständlich gezeigt: An einem Verbot von Einweg-E-Zigaretten führt kein Weg vorbei. Die jährlich mehr als 60 Millionen in Deutschland zur Entsorgung anfallenden Einweg-Vapes verschwenden nicht nur Ressourcen, sondern können bei falscher Entsorgung in der Umwelt Schadstoffe freisetzen und im Hausmüll oder Gelben Sack Brände verursachen. Der Vorschlag der Bundesregierung, ausgediente Vapes vom Handel zurücknehmen zu lassen, war von Anfang an unzureichend. Denn ohne Anreize dafür zu schaffen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dies auch tun, ändert sich nichts an der katastrophalen Entsorgungspraxis. So oder so bleiben die Wegwerfgeräte in höchstem Maße klimaschädlich und gesundheitsgefährdend.
Quelle: DUH
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) begrüßen strengere Regeln für Laserpointer
Laserpointer sind Quellen starker optischer Strahlung. Die Geräte von der Größe eines Kugelschreibers senden gebündelte sichtbare Strahlung aus und können bei unsachgemäßer Nutzung Augenschäden verursachen. Seit September sind in der EU nur noch Verbraucher-Laser-Produkte der Laserklassen 1 und 2 erlaubt. Die maximal zulässige Leistung wird gemäß der neuen Norm EN 50689 für Laserpointer auf 1 Milliwatt (1mW) begrenzt.
Mit dieser neuen Norm wird die europaweite Marktüberwachung für Laserpointer vereinfacht. Behörden können den Import und Verkauf von falsch klassifizierten Produkten mit zu hoher Leistung verhindern. So sinkt das allgemeine Risiko für Augenverletzungen. Denn immer wieder kommt es durch den Missbrauch leistungsstarker Laserpointer zu Vorfällen im Straßen- oder Flugverkehr. Das hängt unter anderem mit häufig nicht oder falsch deklarierten Laserpointern zusammen.
Empfohlen wird:
- Kaufen Sie keine Laserpointer mit höheren Leistungen jenseits 1mW oder als Schnäppchen im Onlinehandel über einschlägige Marktplätze.
- Kaufen Sie keine Laserprodukte, die im Europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate oder der nationalen Datenbank der BAuA für gefährliche Produkte www.baua.de/produktrueckrufe gelistet sind.
- Richten Sie nie einen Laserstrahl auf andere. Blicken Sie nie absichtlich in einen Laserstrahl. Bei einem unabsichtlichen Blick in einen Laserstrahl schließen Sie bewusst die Augen und bewegen Sie den Kopf aus dem Strahl.
- Achten Sie auf Kennzeichnungen und Warnhinweise. Kaufen Sie keine Laserpointer, bei denen Informationen zur Leistung fehlen.
- Bewahren Sie Laserpointer für Kinder und Jugendliche unzugänglich auf. Sie sind kein Spielzeug.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Quelle Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de