Die Bundesagentur für Arbeit freut sich in einer Pressemeldung öffentlich über ihren Erfolg, die Arbeitslosenzahlen in bestimmten Bereichen fast halbiert zu haben
[Hessen - Deutschland] Zum Jahresbeginn 2005 wurden vor zehn Jahren Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengelegt. Die Arbeitslosigkeit sank seitdem erheblich. Während im Jahresdurchschnitt 2005 noch 4,9 Millionen Menschen arbeitslos waren, liegt die Zahl heute bei 2,9 Millionen. Dazu hat die Reform in großem Ausmaß beigetragen.
„Das Prinzip des Förderns und Forderns funktioniert“, erklärt Heinrich Alt, Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Früher wurden viele Menschen in der Sozialhilfe nur verwaltet. Noch nie wurde so ernsthaft und spürbar mit den Menschen an ihren Integrationschancen gearbeitet. Dabei geht es auch um das Bewusstsein, gebraucht zu werden und etwas leisten zu können“, betont Alt.
Der Start der Grundsicherung war allerdings hektisch. Es gab deutlich mehr Arbeitslosengeld-II-Empfänger als erwartet, und anfängliche Softwareprobleme verursachten hohe Zusatzaufwände. Dass es trotzdem gelungen ist, pünktlich zum Start das Geld auszuzahlen und dann auch bald die Arbeitslosigkeit in der Grundsicherung zu verringern, war für alle Beteiligten ein Kraftakt.
Die BA will die Menschen noch zielgerichteter dabei unterstützen, einen Arbeitsplatz zu finden. Alt: „Dafür müssen die gesetzlichen Regeln einfacher und klarer werden. Die gute Idee der Grundsicherung war, anders als in der alten Sozialhilfe, eine angemessene Pauschale zu zahlen. Damit war die Erwartung verbunden, dass sich der Großteil der Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern mit der Integrationsarbeit beschäftigen können. Die heutige Realität sieht anders aus. Um die Betreuung und Vermittlung weiter zu stärken, müssen wir den Verwaltungsaufwand reduzieren. Ein erster Schritt zum Bürokratieabbau ist die Verlängerung der Bewilligungszeiträume von sechs auf zwölf Monate.“
Zehn Jahre Grundsicherung in Zahlen
Die Grundsicherung startete mit 6,8 Millionen Personen im Jahresdurchschnitt 2005 und hatte ihren Höchststand mit 7,2 Millionen Menschen im Jahr 2007. Heute sind es 6,1 Millionen. In dieser Zahl sind auch Kinder enthalten.
Betrachtet man die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, reduzierte sich die Zahl von rund fünf Millionen im Jahresdurchschnitt 2005 bis heute um rund 600.000 auf 4,4 Millionen. Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden auch Personen mitgezählt, die dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise weil sie Kinder unter drei Jahren betreuen oder Angehörige pflegen.
Auch die Zahl der arbeitslosen Leistungsbezieher in der Grundsicherung ging deutlich zurück. So waren dies im Jahr 2005 im Jahresdurchschnitt knapp 2,8 Millionen Personen. Ihre Zahl hat sich auf aktuell 1,9 Millionen verringert.
Ein Blick in die unterschiedlichen Altersklassen zeigt, dass die Arbeitslosigkeit vor allem bei jungen Leuten erheblich abgebaut werden konnte. Mit Einführung der Hartz-IV-Gesetze im Jahr 2005 bezogen gut 300.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Bis Oktober dieses Jahres ging diese Zahl auf rund 150.000 zurück. Noch besser ist die Entwicklung bei Jugendlichen im Alter von 15 bis 20 Jahren. Hier startete das SGB II mit knapp 76.000 jungen Männern und Frauen. Im Oktober 2014 liegt die Zahl derer bei 33.000.
Besondere Herausforderung bleibt die Integration älterer Leistungsempfänger in der Grundsicherung. Im Jahr 2005 zählt die Gruppe der 50- bis 65-Jährigen 600.000 Personen. Heute liegt diese Zahl um 12.000 Frauen und Männer niedriger. Besser ist die Entwicklung bei denjenigen im Alter von 50 bis 55 Jahren. Hier begann die Grundsicherung mit 328.000 Personen. Heute sind das 57.000 Betroffene weniger.
Ein weiteres großes Thema ist der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II. Im Jahr 2007 waren davon 1,4 Millionen Menschen betroffen (erst ab 2007 liegen hier Daten vor, die auch die von den zugelassenen kommunalen Trägern betreuten Grundsicherungsempfänger enthalten). Bis heute hat sich dieser Wert um knapp 500.000 auf gut 900.000 Personen verringert.
Quelle Text: Bundesagentur für Arbeit
HESSENMAGAZIN.de möchte diese Meldung mit weiteren Zahlen ergänzen
Der Regelbedarf eines Erwachsenen wird seit 1.1.2014 mit der Zahlung von Hartz IV (Arbeitslosen- und Sozialhilfe) 391 Euro pro Monat abgedeckt. 2013 betrug die Monatzahlung noch ganze 9 Euro weniger. Der Lebenspartner bekommt 90 Prozent: 353 Euro. Die Kinder im Haushalt bis 25 Jahre pro Nase 313 Euro, zwischen 14 und 17 je 296 Euro, die Jüngeren (6 bis 13 Jahre) 261 Euro, die ganz Kleinen bis 5 Jahre 229 Euro. Die jeweilige Höhe wird seit 2011 durch ein Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz immer zum 1. Januar festgelegt. Daneben gibt es noch etwas für Unterkunft und Heizung, Wohnkostenzuschuss, den Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Klassenfahrten oder in Härtefällen, wie Krankheit oder Behinderung, auf Antrag. Einmalig übernimmt der Staat bei (genehmigtem!) Umzug eventuell den Makler, die Handwerker- und Möbelbeschaffungskosten.
Das alles auf die vielen Menschen hochgerechnet, die davon "profitieren", kostet den Staat eine Menge Geld. Zugegeben. Aber die Gehälter derjenigen, die genau diese Gesetze beschließen, ebenfalls. Der in diesen Fällen genannte "Gesetzgeber" besteht aus 1. dem Bundestag und 2. dem Bundesrat. Erster setzt sich zusammen aus ca. 600 Mitgliedern und der zweite aus ungefähr 70 Ministern und Staatssekretären der Bundesländer. Ihre Gehälter werden ebenfalls gesetzlich festgelegt und per Bundesbezügegesetz laufend angepasst - selbstverständlich regelmäßig nach oben.
Bundestagsabgeordnete - 2013 waren es insgesamt 631 - erhalten eine "Entschädigung" von monatlich 8.667 Euro (ab 2015 sind 415 Euro mehr: 9.082 Euro / Monat) sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 4.204 Euro im Monat - warum? HIER <-KLICK, dazu einen Zuschuss zur Krankenversicherung von ca. 250 Euro, Reisekostenerstattung und für Mitarbeitergehälter noch etwas mehr als 15.000 Euro im Monat. Des weiteren dürfen sie nebenbei (?) bezahlte Jobs ausüben <-KLICK. Im Gegensatz zu Sozialhilfeempfängern, die "gedeckelt" bleiben.
Mitglieder des Nationalrats bekommen seit 2013 jeder 8.306 Euro im Monat. Der Bundespräsident bekommt 280 Prozent: 23.256,80 Euro, der Kanzler 23.256,80 Euro, die Vize (ihre Vertreter) etwas weniger im Monat. Ein Minister bekommt jeden Monat 16.612 Euro auf sein Gehaltskonto. Ein "einfacher" Landtagsabgeordneter 6.644,80 Euro. Daneben gibt es ein 13. UND ein 14. Monatsgehalt sowie eventuell eine Entschädigung für den Wegfall ihrer Erwerbstätigkeit in Höhe von mindestens 75 % der monatlichen Bezüge.
Dienstwagen und Amtswohnung wollen wir mal unberücksichtig lassen, zitieren hier aber Wikipedia: "Den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates gebührt für alle Aufwendungen, die ihnen durch die Ausübung des Mandates entstehen (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Bürokosten einschließlich der Betriebsausgaben und Ausgaben für Mitarbeiter, soweit sie nicht nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz vergütet werden, alle sonstigen Aufwendungen mit Ausnahme allfälliger Bewirtungskosten), eine Vergütung in der Höhe der tatsächlichen Kosten (höchstens aber bis zu 6 % des Ausgangsbetrages je Monat). Außerdem können weite Anreisewege vergütet werden. Dienstreisen werden vergütet."
Wenn wir Zeit haben, rechnen wir irgendwann aus, wie viel das alles zusammen beträgt...
In der Zwischenzeit stellen mal die provokante, aber kernige Gretchenfrage: Wenn jeder der 631 Bundestagsabgeordneten ab 2015 pro Monat 415 Euro mehr bekommt, könnte dann nicht jeder von ihnen einem Hartz IV Empfänger 391 Euro abgeben? Er selbst hätte dann noch 24 Euro übrig und läge damit noch achttausendsechhunderteinundneunzig + viertausendzweihundertundvier Euro = 12.895 Euro pro Monat über dem Regelbedarf.
Würde sich zudem der Abgeordnete im Monat mit demselben begnügen wie ein Hartz IV Empfänger (er bekommt ja immerhin noch seine Reisekostenerstattung und einen Krankenkassenzuschuss und kann mit dem Plus von 15.000 Euro seine Mitarbeiter ohne Überprüfung bezahlen sowie ein bisschen nebenher arbeiten <- öffentliche Zahlen), dann könnten von dem übrig gebliebenen Rest knapp 33 Menschen ihren "Regelbedarf" decken - jeden Monat! Täten es ihm die anderen 630 Abgeordneten gleich, bekämen wir zusätzlich 20.790 Hartz IV Empfänger aus der Statistik.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Angaben von Summen (Stand: Dez. 2014) ohne Gewähr sind! Sie können uns NICHT verklagen, wenn auf Ihrem Scheck eine andere Zahl steht :-)
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