[Deutschland - Internetwelt] Für bekennende Tatort- und Krimifans ist „Profiling“ das moderne und zielführende Instrument, um Bösewichte aufzuspüren und Unholde ihrer Schandtaten zu überführen. Aber Profile werden auch anderswo erstellt und gezielt und profitabel eingesetzt. Wir kennen es alle zur Genüge: die Websuche nach einem traumhaften Urlaubsziel führt unweigerlich dazu, dass uns fortan bei jedem erneuten Besuch im Netz Werbeanzeigen für Strand- oder Städtereisen verfolgen, auch wenn der Urlaub verflogen und nur noch Erinnerung ist.
Wir leben längst in einer Datengesellschaft, in der Plattformbetreiber Daten über ihre Kundinnen und Kunden sammeln und daraus Nutzerprofile für ihre Geschäftsmodelle erstellen. Diese Auswertungen unserer Bewegungen im WorldWideWeb entstehen durch das Profiling der Plattformbetreiber. Werbung ist damit individualisierter geworden und längst eine besondere Form des Direktmarketings, um Kauf- und Meinungsbeeinflussung zu erreichen. Damit können neue Werbeformen gefunden werden, die die Kundinnen und Kunden individuell und persönlich ansprechen.
In welchem Rechtsrahmen bewegt sich diese schöne neue Informations- und Verführungswelt? Wie steht es um den Datenschutz der digitalen Fingerabdrücke, die jeder Einzelne täglich hinterlässt? Wie könnte ein künftiger nationaler wie europäischer Rechtsrahmen eine Form finden, mit der die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen mit den Schutzrechten der Bürgerinnen und Bürger in Einklang gebracht sind? Wie sieht die Position der Landesmedienanstalten aus? Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus unter Berücksichtigung der Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag und Telemediengesetz sowie der europäischen Audiovisuellen-Mediendienste Richtlinie (AVMD) und der am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundordnung (EU-DSGVO)?
Diese sehr aktuellen Anliegen waren Thema des LMK-MedienBuffets „Personalisierte Werbung und Datenschutz bei Plattformbetreibern“, das im März vor interessiertem Fachpublikum als Veranstaltung des Ausschusses „Medienkonvergenz und Digitaler Wandel“ in der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Ludwigshafen stattfand.
Professor Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, und Herr Dr. Jörg Ukrow, stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), hielten die Keynotes und schafften die fachlichen Grundlagen für eine angeregte Diskussion.
Quelle: LMK, 05.03.2018