[Hessen] Das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium legt in einer neuen Handlungshilfe dar, wie Bodenaushub bei Bauvorhaben künftig effizienter und umweltverträglicher gehandhabt werden soll oder kann. Und zwar mit dem Ziel, bereits in der Planungsphase Strategien zu entwickeln, um die Menge von zu entsorgendem Boden zu reduzieren.
Am besten ist es, unbelasteten Boden möglichst direkt auf der Baustelle oder an anderer Stelle wiederzuverwenden. Erst wenn weder Wiederverwendung noch Verwertung möglich sind, gilt der Boden als Abfall und muss entsorgt werden.
Die Handlungshilfe erläutert auch unter anderem, wann Lagerungen genehmigungspflichtig werden. Entscheidend sind Menge, Standortnähe und Lagerdauer. So ist bei mehr als 100 Tonnen nicht gefährlichen oder 30 Tonnen gefährlichen Materials außerhalb des Entstehungsortes eine Genehmigung notwendig. Gleichzeitig haben auch genehmigungsfreie Lagerungen so zu erfolgen, dass keine Schadstoffe in Boden oder Gewässer gelangen.
Für den späteren Einsatz des Materials verweist das Dokument auf die einschlägigen Regelwerke – von der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung über die hessische Verfüllrichtlinie bis zur Ersatzbaustoff- und Deponieverordnung. Damit soll sichergestellt werden, dass Bodenaushub dort eingesetzt oder entsorgt wird, wo keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Mit der neuen Handlungshilfe zum Umgang mit Bodenaushub bei Bauvorhaben in Hessen vermittelt das Umweltministerium abfall- und immissionsschutzrechtliche Hintergrundinformationen und zeigt eine gestufte Vorgehensweise für die Einsatz- und Entsorgungsmöglichkeiten von Bodenaushub auf.
Link zur Handlungshilfe: HIER<-KLICK
Mehr zum Thema: https://landwirtschaft.hessen.de/umwelt/abfall-und-recycling
Quelle Text: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Gut zu wissen
Bodenaushub ist das bei Bauarbeiten ausgehobene Erdmaterial. Wird es wie beim Carportbau im Garten direkt wiederverwendet, gilt es nicht als Abfall. Muss es entsorgt werden, variieren die Kosten von rund 10 Euro pro Tonne bei unbelastetem Boden bis zu mehreren hundert Euro bei schadstoffbelastetem Material.
Bodenmaterial gemäß § 2 Nummer 6 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung“, ist also alles, was im geologischen Bodenaufbau vorkommt oder durch frühere Eingriffe vorher verändert wurde.
Es umfasst alle Schichten, die im Untergrund "natürlich" vorkommen oder durch frühere Nutzung verändert wurden.
Typisch sind:
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Oberboden (Humus, Mutterboden) – dunkel, organisch, nährstoffreich
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Unterboden – mineralisch geprägt durch
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Sand, Lehm, Ton, Kies
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Schluff - feinkörniges, mineralisches Bodenmaterial, entstanden durch die Verwitterung von Gestein
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Gemischte Schichten, wie sie beim Aushub häufig zusammenfallen
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Steine und Grobkies
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Geogen belastete Schichten – z. B. natürlich erhöhte Mineralstoffgehalte aus dem Gestein selbst: Arsenopyrit (Arsen), Galenit (Blei), Chalkopyrit (Kupfer), Sphalerit (Zink), Pyrit und Goethit (Eisen), Manganoxide, Gips/Anhydrit (Sulfate). Sie kommen natürlich im Gestein vor und können zu erhöhten Hintergrundwerten im Boden von Löss-, Schiefer- und Mittelgebirgsregionen führen - ohne menschliche Einwirkung. Sie fallen sie nicht unter den Abfallbegriff, wenn sie zulässig entsprechend wieder eingebaut werden können.
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Alte Auffüllungen, die Fremdmaterial enthalten können





















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