[Deutschland] Vor vielen Jahren, als man noch "auf Reisen" war und in Flugzeugen von "Stewardessen" mit richtigen Essen versorgt wurde, legte die erste deutsche Fluggesellschaft LUFTHANSA ihren Passagieren edle WMF-Bestecke auf die Essenstabletts. Sie hatten eingeprägte niedliche Logos und wurden oft und gerne als "Souvenir" mitgenommen. Und genauso wie die in Hotels bei der Abreise eingepackten Handtücher mit dem eingestickten Namen der Unterkunft, landete dann alles irgendwann nach dem Tod der Hobby-Kleptomanin in der Erbmasse.
Selbstverständlich bereitete das der Empfängerin Kopfzerbrechen. Es war ja ganz offensichtlich, dass die Nachlassgeberin nicht aus der Familie "Zum Berghof" kam und schon gar nicht mit Nachnamen "Lufthansa" hieß. Deswegen konnten diese Teile auf keinen Fall aus der Aussteuer der Vorbesitzerin stammen. Man überlegte, wohin denn nun mit der "heißen Ware"?
Der Entrümpler von Omas Wohnung zeigte sich erfreulich wenig zimperlich und packte außer Schrankinhalten - Mänteln und Handtaschen, Couch und Geschirr - auch alle Besteckteile und Handtücher* ein.
Viele Jahre später musste der Nachlassentsorger ebenfalls seine letzte Reise in den Himmel antreten. Beim Aufräumen seiner Hinterlassenschaften fand seine Erbin eben diese die Löffel wieder: Gänzlich ohne Rost strahlten sie ihr aus einer angewitterten Plastiktüte entgegen - zwei Mal vererbtes Diebesgut oder Hehlerware?
Schnell wurde im Internet recherchiert
Der § 248a StGB sagt: "Diebstahl geringwertiger Sachen wird in den Fällen des § 242 StGB nur auf Antrag verfolgt. Es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."
- Naja, öffenliches Interesse an den Löffeln besteht sicher nicht...
- Und beim Thema "Zueignungsabsicht" kann man annehmen, dass der Verkehrswert der gestohlenen Sache zum Zeitpunkt der Tat unter 25 Euro lag.
- Strafmildernd wirkt sich sicher auch aus, dass "der Vorsatz der Täterin bei Tatbeginn sich auf die Entwendung auf die geringwertige Sache beschränkt hatte". Also eine Flugzeugentführung war wohl nicht geplant gewesen :-)
- Nach Lage des Einzelfalles war der Löffeldiebstahl demnach wohl ein Bagatelldelikt.
Und trotzdem hatte der Entrümpler es nie gewagt, die übernommenen "Souvenirs" in Ebay zu verkaufen. Denn DANN wäre es wohl Hehlerei gewesen oder so. Selbst darüber nachlesen:
www.anwalt.de/rechtstipps/gestohlene-ware-bei-ebay-kleinanzeigen-gekauft-ist-das-hehlerei-193235.html
Auf die jeweilige Erbin der Besteckteile wartet kein Verfahren. Sie haftet nicht für deren Entwendung, denn Straftaten werden im Gegensatz zu Hab und Gut bzw. Schulden und Steuer-Verpflichtungen nicht vererbt.
Doch was macht sie nun mit den Andenken, die sie nie haben wollte?
Hätte die Lufhansa ein Museum, könnte sie die Löffel (medienwirksam) spenden ...
PS1: Die o. g. Handtücher wurden nicht wiedergefunden. Nach Jahrzehnten ihres Vorhandenheins haben sie wahrscheinlich ein Ende als Putzlappen gefunden.
PS2: Eigentlich ist das Ganze überhaupt nicht lustig für die Betroffenen... Doch mit Galgenhumor lassen sich solche Vorgänge besser ertragen!
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de
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