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Deutsche Umwelthilfe ruft Bürger zur Anzeige von Falschparkern auf

Zugeparkter Bürgersteig - Beispielbild (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland] Zahlreiche Städte in Deutschland dulden illegales Parken auf Gehwegen. Nur 26 von 104 abgefragten Städte bestätigen, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent ahnden. Städte wie Göttingen, Magdeburg, Mainz oder Aachen gefährden Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen, indem sie zugeparkte, nicht nutzbare Gehwege dulden. Die DUH fordert die konsequente Ahndung von Falschparkern, sofortiges Abschleppen von illegalen Gehweg-Parkern und ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker zu melden, die Menschen behindern.

Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos. So werden Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen täglich durch Falschparker vom Gehweg auf die Straße gezwungen. Trotzdem bestätigen nur 26 der 104 abgefragten Städte, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent mit einem Bußgeld ahnden.

Noch weniger Städte bestätigen, dass Behinderungen durch Falschparker auf Gehwegen regelmäßig durch Abschleppen beseitigt werden. Anfang März bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bremen die Rechtsauffassung der DUH, wonach die systematische Duldung von illegalem Gehwegparken rechtswidrig ist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Illegales Gehwegparken muss konsequent geahndet werden. Das heißt: Sofortiges Bußgeld und Punkt in Flensburg sowie unverzügliches Abschleppen bei Behinderung. Wenn jetzt immer mehr Menschen Falschparker fotografieren und Behinderungen zur Anzeige bringen, ist das nichts anderes als Notwehr. Genau dazu fordern wir die Menschen auf, und zwar so lange bis die Städte ihrer Pflicht, freie Gehwege zu garantieren, endlich nachkommen.“

Laut offiziellen Regelwerken ist eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern notwendig, was jedoch in den meisten Städten nicht beachtet wird. Besonders fußgängerfeindlich sind Göttingen und Magdeburg: Nach Angaben der Städte werden hier bereits 80 Zentimeter breite Gehwege als ausreichend angesehen, um ein falsch geparktes Auto nicht abzuschleppen.

In Mainz und Aachen geben sich die Ordnungsämter mit 90 Zentimeter Restbreite des Gehwegs zufrieden. Nicht viel besser haben es Fußgängerinnen und Fußgänger in Offenbach am Main, Krefeld, Leverkusen, Trier und Kiel: Dort dürfen Ordnungskräfte erst abschleppen lassen, wenn die Restgehwegbreite unter 1 Meter liegt.

Menschen mit Rollstuhl oder Kleinkinder auf dem Fahrrad, die den Gehweg nutzen müssen, sind in all diesen Städten gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nach Rechtsauffassung der DUH ist eine solche systematische Duldung von zugeparkten Gehwegen rechtswidrig.

Problematisch ist neben der Duldung auch die mangelnde Ahndung mit Bußgeldern: In Recklinghausen und im saarländischen St. Ingbert erhalten Falschparker kein Bußgeld, solange der Gehweg laut Stadt „noch nutzbar“ ist. Göttingen gibt sogar an, dass Gehwegparken außerhalb bewirtschafteter Flächen grundsätzlich nicht bestraft werde und in Krefeld wird illegales Gehwegparken nicht mit einem Bußgeld bestraft, wenn in der Gegend ein hoher Parkdruck herrscht. Auch diese systematische Nicht-Ahndung ist nach Rechtsauffassung der DUH rechtswidrig.

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung der DUH: „Gehwege sind für den Fußverkehr da. Dennoch gilt in deutschen Städten oft das Recht des Stärkeren. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl wird in den meisten Städten der Weg von Autos blockiert. Dass viele Städte ihr rechtswidriges Verhalten in unserer Abfrage offen eingestehen, zeigt, dass es keinerlei Problembewusstsein gibt.“

Hintergrund:

Bundesweite Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) von 104 Städten

Die DUH hat alle deutschen Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes nach ihren Plänen zum Parkraummanagement befragt und veröffentlicht die Ergebnisse nach und nach. In dieser Untersuchung werden die Regelungen zur Duldung von rechtswidrigem Parken auf Gehwegen dargestellt. Konkret wurden dabei folgende Fragen gestellt:

  • Unter welchen Bedingungen wird Falschparken auf Geh- und Radwegen geahndet?
  • Unter welchen Bedingungen wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen eine zu beseitigende Behinderung angenommen?
  • Unter welchen Bedingungen wird legales Gehwegparken angeordnet?

Auswertung der Antworten: Regelungen zur Duldung von Gehwegparken: Abfrage nach Bundesland <-KLICK

Quelle Text: DUH

 

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