Das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Straßenverkehr: Gleiches Recht für alle? (c) HESSENMAGAZIN.de
[Hessen - Deutschland] Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Auto- und Motorradfahrer verhalten sich in kniffligen Situationen oftmals falsch. Denn wer weiß, Jahre nach dem Führerscheinerwerb, was beim Einfädeln im Reißverschlussverfahren zu beachten ist oder beim „Vorbeischlängeln“ an Autos mit dem Motorrad. Außerdem gibt es über die Jahre immer wieder gesetzliche Änderungen, wie etwa beim Überholen an einer Bushaltestelle. Zusätzlich hat der ADAC eine Befragung durchgeführt, um herauszubekommen, was uns an am Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nervt.
Überholen an der Bushaltestelle: Steht ein Bus mit Warnblinkern an einer Haltestelle, darf dieser nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Auch der Gegenverkehr muss Schritttempo fahren. Fährt ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Haltestelle heran, gilt für den nachfolgenden Verkehr ein Überholverbot.
Einfädeln im Reißverschlussverfahren: Verengen sich zwei Fahrspuren zu einer, müssen die Autofahrer eigentlich im Reißverschlussverfahren einfädeln und auch einfädeln lassen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Drängeleien und Unfällen. Deshalb ist vor allem zu beachten, dass das Einfädeln erst unmittelbar vor der Engstelle erfolgt. Der Spurwechsel muss jedoch rechtzeitig durch Blinken angekündigt werden. Das Reißverschlussprinzip gilt übrigens auch dann, wenn kein Schild ausdrücklich darauf hinweist.
„Durchschlängeln“ mit dem Motorrad: Darf sich ein Zweiradfahrer an wartenden Autos vorbei bis an die Ampel durchschlängeln? Für Fahrer von Motorrädern gilt hier ein klares „Nein“. Anders bei Fahrrad- und Mofafahrern: Sie dürfen die wartenden Fahrzeuge auf der ganz rechten Spur überholen, allerdings nur dann, wenn genügend Platz vorhanden ist. Bevor die durchgezogenen Linien vor den Ampeln beginnen, müssen sich die „Schlängler“ ihrer Fahrtrichtung entsprechend auf der richtigen Spur einordnen.
Bei den "Profis" läuft es anders: Für Bus- und Lkw-Fahrer gelten seit September 2008 bzw. September 2009 neue, strengere Richtlinien bei der regelmäßigen Fortbildung in Sachen Fahrsicherheit. Nach dem aktuellen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen gewerbsmäßige Fahrer alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen.
Autobahnbaustellen - Besser rechts als ängstlich links: Das Fahren auf der linken Fahrspur wird von vielen Autofahrern aufgrund der Enge – oft sind es nicht mehr als 2,50 Meter – als besonders unangenehm empfunden. Die rechte Fahrspur ist grundsätzlich breiter und daher Autofahrern, die sich auf der linken Spur unsicher fühlen, zu empfehlen. Der Club rät Autofahrern zudem, sich über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs zu informieren. Der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Wert gibt nur die Breite ohne Außenspiegel an. In zahlreichen Baustellen ist die Benutzung der linken Fahrspur für Fahrzeuge, die breiter als zwei Meter sind, verboten. Dies wird durch das Verkehrszeichen 264 angezeigt. Der ADAC weist darauf hin, dass hier die tatsächliche Breite des Autos – also einschließlich Außenspiegel – gemeint ist. Bei Verstößen droht nicht nur eine Geldbuße, sondern auch das Abfahren des Außenspiegels.
Ärger beim Autofahren - ADAC Mitgliederbefragung: Nach Ansicht von Auto- und Radfahrern wird das Verhalten im Verkehr als zunehmend rücksichtslos empfunden. Das belegen Befragungen des ADAC unter seinen Mitgliedern. Am häufigsten wird mit 83 Prozent das zu dichte Auffahren bei hohen Geschwindigkeiten als belastendes Problem beim Autofahren genannt. Auf Autobahnen führen Drängler, Rechtsüberholer, aber auch notorische Linksschleicher zum größten Verdruss. Lkw-Fahrer, die sich kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern, empfinden gut die Hälfte der Mitglieder als belastend. Blinkmuffel sind für 67 Prozent ein Ärgernis, insbesondere im Stadtverkehr. Beim Thema Parken sind das Zuparken von Geh- und Radwegen, das Parken in zweiter Reihe und das Türöffnen ohne Blick in den Rückspiegel die klassischen Aufreger.
In der Stadt liegen Rad- und Autofahrer sehr oft im Clinch: Zwei Drittel der befragten Autofahrer klagten über Radfahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Geisterradler, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren sowie Radfahrer, die bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind, bringen Autofahrer besonders häufig zur Verzweiflung. Sehr ärgerlich und brenzlig wird es, wenn Radfahrer trotz roter Ampeln weiterfahren oder wenn Autofahrer an Kreuzungen oder Grundstückszufahrten die Vorfahrt von Radfahrern missachten.
Quelle Text: ADAC, Foto: (bm) HESSENMAGAZIN.de