[Hessen] Wegen der anhaltenden Trockenheit und niedriger Grundwasserstände beschränken in Hessen derzeit zahlreiche Kommunen und Landkreise die Wasserentnahme. Damit Städte und Gemeinden etwaige Einschränkungen für das Befüllen von Pools oder Autowaschen rechtssicher durchsetzen können stellt das Umweltministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden Muster-Satzungen zur Verfügung. Eine kürzlich veröffentlichte Muster-Gefahrenabwehrverordnung für Kommunen ist Teil der Umsetzung des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre.
„Wir sorgen dafür, dass Hessen immer genügend sauberes Wasser hat. Dafür ist es in der Klimakrise notwendig, in langen Trockenperioden zu sparen oder den Wasserverbrauch zeitweise einzuschränken. Wasser ist ein kostbares Gut – das muss allen bewusst sein“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz.
Hilfestellung im Falle eines Trinkwassernotstandes
Die vergangenen heißen Sommer haben die Wasserversorgungsinfrastruktur zum Teil an ihre Grenzen gebracht. Spitzenverbräuche unter anderem durch Gartenbewässerung und Poolbefüllungen oder auch der Rückgang von Quellschüttungen haben regional zu Engpässen bei der Versorgung mit Trinkwasser geführt. Um solchen Situationen vorzubeugen, gibt es das Instrument der sogenannten Gefahrenabwehrverordnung, um den Trinkwasserverbrauch temporär durch die für die Wasserversorgung zuständigen Kommunen zu beschränken.
Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsplans Wasser des Landes Hessen wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und des Landes Hessen eine Muster-Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung erstellt. Das Dokument soll den Kommunen im Falle eines Notstandes in der Wasserversorgung als Hilfestellung dienen und bietet somit eine wichtige Grundlage zur rechtssicheren Umsetzung einer entsprechenden kommunalen Verordnung.
Mit Hilfe einer Gefahrenabwehrverordnung kann eine Kommune den Verbrauch von Wasser temporär einschränken und zum Beispiel verbieten, dass Pools befüllt werden, in der Mittagshitze gegossen wird oder Autos gewaschen werden.
„Zahlreiche Kommunen nutzen diese Möglichkeit der Einschränkung des Wasserverbrauchs heute bereits, häufig in Verbindung mit der sogenannten Wasserampel, die die Bevölkerung sensibilisiert und zunächst in mehreren Stufen anhält, freiwillig die Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung einzuschränken“, so Umweltministerin Hinz.
„Es ist gut, dass wir mit dem gemeinsamen Muster für eine Gefahrenabwehrverordnung einen kleinen Baustein liefern können, um der Trinkwasserknappheit vorzubeugen“, sagte der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Dr. Jürgen Dieter. „Das Problem wird aber dennoch fortbestehen. Darum ist es wichtig, dass das Land weiterhin mit uns zusammen im Rahmen des Zukunftsplans Wasser nach Lösungen strebt.“
Auch der hessische Städte- und Gemeindebund betont, wie nützlich eine solche Mustervorlage ist: „In unserer Beratungspraxis stellen wir zunehmend fest, dass die Städte und Gemeinden stets das Thema Wasserknappheit und die mögliche Handhabung mit dieser Problematik beschäftigt. Insofern begrüßen wir, dass den hessischen Kommunen nun eine einheitlich ausgearbeitete Muster-Gefahrenabwehrverordnung zur Verfügung gestellt werden kann“, so Matthias Baaß, Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Hintergrund
Hessen hat mit dem Klimaplan und dem Zukunftsplan Wasser auf die Auswirkungen der Klimakrise reagiert. Wegen der aktuellen Trockenphase wurden im Maßnahmenplan Trockenheit und Dürre ergänzende Maßnahhttps://umwelt.hessen.de/presse/umweltministerin-stellt-massnahmenplan-vor
Umweltministerin stellt Maßnahmenplan vor | umwelt. hessen.de <-KLICK
Muster-Gefahrenabwehrverordnung:
https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2023-07/muster-gefahrenabwehrverordnung.pdf
Weitere Informationen: Nachhaltige Wasserversorgung und Zukunftsplan Wasser:
https://umwelt.hessen.de/wasser/grundwasser-und-wasserversorgung
Quelle Text: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz