[Deutschland] Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um 5 Euro auf jeweils 255 Euro pro Monat. Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlungstermine können im Internet abgerufen werden.
Erhöhung des Kinderzuschlags: Ab dem 1. Januar 2025 steigt außerdem der Sofortzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat, wodurch sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 297 Euro pro Kind erhöht und automatisch angepasst wird.
Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann auch unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.
Leistungen online beantragen: Mit dem Familienkassen-Profil im Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit können Sie Anträge und Anliegen bei der Familienkasse schnell, sicher und bequem online erledigen. Alle aktuellen Informationen hierzu finden Sie unter www.familienkasse.de.
Quelle Text: Bundesagentur für Arbeit am 20.12.2024