[Vogelsberg und Drumherum] Im deutschen Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 1 Satz 1 werden bestimmte wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, nach Arten aufgelistet. Mit dabei sind auch solche, die nach dem Jagdrecht ganzjährig geschont werden. Ebenfalls sind darin Jagd- und Schonzeiten festgelegt. Die Jagdzeiten sind jedoch keine festgeschriebene, zwingende Einrichtung, sondern dürfen in den Landesjagdgesetzen unterschiedlich festgelegt werden.
Es gibt Wildarten, die ganzjährig nicht bejagt werden dürfen (etwa der Wisent und alle Greifvögel). Die Bundesartenschutzverordnung sieht dies auch für Tiere, die nicht „Wild“ sind, nicht vor.
Nach deutschem Jagdrecht befindet sich das Wild grundsätzlich in natürlicher Freiheit und ist herrenlos, gehört also niemandem. Es hat aber einen Nutzen als Nahrungs- und Rohstofflieferant. Seine "Aneignung" ist jedoch ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten (Jäger) erlaubt. Sie erfolgt durch Fangen oder Erlegen. Das Recht zur Aneignung gilt auch für Teile des Wildes, z. B. Vogeleier oder Abwurfstangen von Hirschen sowie natürlich verendete Tiere (Fallwild). Teilweise bestehen Abgabe- und Handelsverbote. Die Aneignung durch andere erfüllt den Tatbestand der Wilderei. (Quelle: Wikipedia)
HESSENMAGAZIN.de steht den Thema Jagd kritisch gegenüber:
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Einer der Gründe:
Oktober 2024 - Das Forstamt Schotten gibt wegen nötiger Straßensperren aufgrund von Bewegungsjagden bekannt:
Der Wildbestand muss verringert werden
Mit dem Laubabfall beginnt wieder die Zeit der großräumigen Bewegungsjagden in den Wäldern des Vogelsberges. „Die großflächigen Jagden dienen wesentlich der Reduktion der Schwarzwildbestände, die zur Verminderung der Seuchengefahr durch die Afrikanische Schweinepest erforderlich ist. Die Wildbestände müssen an den Lebensraum angepasst werden, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern“ erklärt Marcus Engel vom Forstamt Schotten.
Die betroffenen Waldgebiete werden an den Jagdtagen mit entsprechender Beschilderung abgesperrt. Waldbesucher werden gebeten, an diesen Tagen auf andere Waldgebiete auszuweichen und die Warnhinweise zu beachten. Außerdem werden durch den Wald verlaufende Straßen an besonders gefährdeten Stellen in der Zeit von 10:00 bis 14:30 Uhr gesperrt oder Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet.
„Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer und der eingesetzten Jagdhunde sind stellenweise Vollsperrung erforderlich, da während der Jagd plötzlich Wildtiere oder Hunde die Straße queren können," so Marcus Marcus Engel als Bereichsleiter Dienstleistung/Hoheit Forstamt Schotten. "Nach Beendigung der Jagd wird die Vollsperrung und die Geschwindigkeitsbeschränkung umgehend wieder aufgehoben.“
Die erste Jagd findet am 01.11.2024 im Revier Schellnhausen statt, nordöstlich der Landstraße L 3071, die die Ortschaften Schellnhausen und Ehringshausen verbindet. Hier wird lediglich eine Verkehrsberuhigung an der L3071 notwendig. Die nächste Jagd mit Straßensperrung findet am 12. November 2024 im Waldkomplex zwischen Ermenrod, Ehringshausen und Elpenrod statt. Dazu werden die L 3071 zwischen Schellnhausen und Ehringshausen und die K 48 zwischen Ermenrod und Hainbach gesperrt. Umleitungen werden eingerichtet und sind ausgeschildert.
Termin | Revier | Waldbereich | Betroffene Straßen | Sperrung | Verkehrsberuhigung |
01.11.24 | Schellnhausen | Zwischen Ehringshausen und Schellnhausen | L 3071 | nein | ja |
05.11.24 | Ilbeshausen | Zwischen Breungeshain-Waldsiedlung, Ilbeshausen und Grebenhain | L 3305 | nein | ja |
07.11.24 | Schellnhausen | Kahlofen, Eisenmannsberg, Brücker Wald, zwischen Elpenrod, Ruppertenrod und Ermenrod | L 3073/ B 49/ K 47 | nein | ja |
12.11.24 | Schellnhausen | Zwischen Ehringshausen, Elpenrod und Ermenrod | K 48/ L 3071 und K 48 zwischen Hainbach und Abzweig K 47 | ja | ja |
14.11.24 | Rudingshain | Zentraler Oberwald | L 3291 | ja | nein |
20.11.24 | Eichelsachsen | Zwischen Breungeshain-Waldsiedlung, Burkhards und Eschenrod | L 3338 | ja | nein |
26.11.24 | Kiliansherberge | Kohlhaag, zwischen Schotten und Einartshausen | K 222, B 276 | nein | ja |
28.11.24 | Rudingshain/Ilbeshausen | Zentraler Oberwald | L 3305 | ja | nein |
04.12.24 | Feldatal | Haidkopf, zwischen Groß-Felda und B 49 | K 125 bis Abzweig der B 49 und L 3070 | nein | ja |
06.12.24 | Mücke | Zwischen Nieder-Ohmen, Elpenrod und Ruppertenrod | K 46 Niederohmen /Elpenrod, Verkehrseb. auf L 3073 zwischen Elpenrod und Ruppertenrod | ja | ja |
07.12.24 | Kiliansherberge /Eichelsachsen | Sauberg/Auerberg zwischen Rainrod und Eichelsachsen | K 204 , K 205 | nein | ja |
10.12.24 | Kiliansherberge /Petershainer Hof | Zwischen Feldkrücken, Atzenhain und Bezenrod | L 3167 und K 134 | nein | ja |
12.12.24 | Eichelsachsen | Zwischen Eichelsachsen und Glashütten | L 3183 | nein | ja |
28.12.24 | Eichelsachsen | Bilstein, zwischen Eschenrod und Burkhards | B 276 | nein | ja |
16.01.25 | Eichelsachsen | Zwischen Eichelsachsen und Glashütten | L 3183 |
Quelle der Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de