[Hessen - Deutschland] Die meisten von uns kennen noch den "Schwarzseher oder -hörer", der sich gemeinerweise nicht daran beteiligen wollte, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit zu finanzieren. Er drückte sich vor den zuletzt monatlichen Gebühren von 17,98 Euro. Doch nun ist es ab 1. Januar 2013 aus damit. Wenn die GEZ die Bezeichnung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" - kurz: Rundfunkbeitrag - bekommt, ist jeder Wohnungsinhaber dran. Egal ob die vier Wände möbliert sind oder nicht.
Das bedeutet, beim Umzug bzw. An- oder Abmelden einer Behausung wird man dingfest gemacht. Und ganz am Ende erwischt der Abgleich mit Einwohnermeldeämtern auch den letzten Schwarzseher oder -hörer. Selbst, wenn das erst in drei Jahren geschehen sollte, hat er oder sie rückwirkend ab Januar 2013 zu zahlen - allerdings maximal drei Jahre. Das ergibt aber trotzdem 650 Euro.
Juristischen Streit wird es geben über die umfangreichen Rechte, die sich der Beitragsservice in puncto Datenerhebung anmaßt. Weiterhin sehen es jetzt schon viele als ungerecht an, Rundfunkbeiträge von Leuten ohne Empfangsgeräten zu erheben - zum Beispiel bei dauerhaft oder länger bewohnten Wohnwagen auf Campingplätzen und etwa in in Zimmern eines Studenten- oder Altenheims.
Es werden unter bestimmten Umständen Ermäßigungen gewährt. Wer sich jedoch komplett von der Beitragspflicht befreien lassen könnte, müsste schon gleichzeitig taub und blind sein. Mehr dazu auf www.rundfunkbeitrag.de.
Gut zu wissen
Radio hören über das Internet ist in der monatlichen Gebühr mit enthalten. Mehr dazu: HIER <-KLICK.
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