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Tierschutzbund verklagt Bundesrepublik

Symbolbild: Ehemaliger Tierheimhund Michel (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland] Der Deutsche Tierschutzbund hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium und Minister Alois Rainer - eingereicht. Grund ist die seit Jahren unzureichende finanzielle Unterstützung von Tierheimen und und tierheimähnlichen Einrichtungen. Trotz Zusagen im Koalitionsvertrag sind im Bundeshaushalt 2026 erneut keine Mittel vorgesehen.

Mit der Klage will der Verband gerichtlich klären lassen, ob der Bund aufgrund des Staatsziels verpflichtet ist, den praktischen Tierschutz finanziell zu fördern. Dabei verweist der Tierschutzbund auf die dramatische Lage in Tierheimen mit steigenden Kosten, höheren gesetzlichen Anforderungen und Investitionsstau.

„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps. Seit Jahrzehnten wälzt der Staat zentrale Aufgaben des Tierschutzes – und damit die Erfüllung eines Staatziels – auf gemeinnützige Vereine ab, ohne deren Fortbestand ausreichend abzusichern oder überhaupt die Leistungen angemessen zu wertschätzen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. 
„Die Belastung ist nicht mehr zu schultern, die Kosten steigen massiv. Immer mehr Tiere bleiben immer länger in den Einrichtungen, die gesetzlichen Auflagen steigen. Das zwingt zu hohen Investitionen in Gebäude und Ausstattung, abgesehen von energetischen Herausforderungen.“

Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes haben sich die Kosten im Tierschutz in den vergangenen Jahren auch durch bundesrechtliche Vorgaben erheblich verschärft – unter anderem durch höhere Anforderungen im Seuchen- und Arbeitsschutz, durch gestiegene Tierarztkosten sowie neue energetische Auflagen. Gleichzeitig bestehe inzwischen ein Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe, um Tierheime in Betrieb zu halten und zukunftsfähig zu machen. Auch Versäumnisse im Ordnungsrecht tragen laut Deutschem Tierschutzbund zur zugespitzten Situation bei.

Bereits die Vorgängerregierungen hatten angekündigte Hilfen immer wieder verschoben. Die aktuelle Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Dass direkte Bundesmittel grundsätzlich möglich sind, zeigt jedoch die sogenannte „Sportmilliarde“.

Für die Sanierung kommunaler Sportstätten können Städte und Gemeinden Fördermittel direkt beim Bund beantragen. „Spätestens mit der Sportmilliarde ist klar: Wenn die Bundesregierung handeln will, kann sie handeln“, so Schröder. „Für die Tierheime müsste mindestens dasselbe drin sein. Stattdessen werden sie alleingelassen. Wenn Kunstrasen wichtiger ist als das Leben von Hunden und Katzen und kein politischer Wille erkennbar ist, zu unterstützen, dann müssen die Gerichte das erzwingen.“

Quelle Text: Deutscher Tierschutzbund

 

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