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Gewässerschutz: Bäche brauchen Entwicklungsstreifen

Kormoran an der schönen (?) braunen Kinzig (c) HESSENMAGAZIN.de
Kormoran an der schönen (?) braunen Kinzig (c) HESSENMAGAZIN.de

[Hessen] Was der NABU Hessen seit Jahren fordert, wird nun endlich umgesetzt: Hessen novelliert sein Wassergesetz. Trotzdem sehen es die Naturschützer mit einem lachendem und einem weinenden Auge. „Dynamische Gewässer und die dort lebenden Tiere brauchen Platz“, betont Stefanie Stüber, stellvertretende Landesvorsitzende des NABU Hessen. Und den bekommen sie mit der Gesetzesänderung immer noch nicht in ausreichendem Maße.

Statt eines ungenutzten Zehnmeter-Streifens mit natürlicher Entwicklung soll es nur einen Viermeter-Streifen geben, auf dem nicht mehr gepflügt werden darf. So soll der Phosphor-Eintrag durch Bodenabtrag aus Äckern verringert werden. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs lässt sich aber entnehmen, dass das nur eine Fläche von 2000 Hektar ausmacht. Das sind gerade einmal 0,4 Prozent der Ackerfläche in Hessen.

Nach Ansicht des NABU wird die Verringerung des Phosphor-Eintrags aus der Landwirtschaft damit verschwindend gering sein. Pikanterweise betont auch die Begründung, dass dies für die Landwirtschaft „keine relevante Größe“ ist. Im Viermeter-Streifen will die Umweltministerin Priska Hinz auch den Einsatz von Dünge- und Spritzmitteln verbieten, damit weniger Gift und Nitrat in die Bäche läuft. Dies begrüßt der NABU als guten Anfang.

Allerdings könne das eigentliche Ziel des Gewässerrandstreifens nicht erreicht werden. Der ist sogar in der Gesetzesbegründung formuliert: So soll hier eigentlich eine strukturreiche Ufervegetation aus Gehölzsäumen oder Hochstaudenfluren Lebensraum „für die terrestrische und aquatische Flora und Fauna“ darstellen und damit zur Artenvielfalt beitragen. Der Randstreifen soll „Entwicklungs- und Vernetzungskorridor“ sein und auch dem Wasserrückhalt bei Hochwasser dienen.

Demnach sollen sie auch eine „Filterfunktion gegen den Eintrag von Sedimenten, Nähr- und Schadstoffen“ in die Bäche haben. „All das ist unmöglich, wenn die Gewässerrandstreifen weiter bewirtschaftet werden“, so Stüber. Wenn gemäht und die ackerbauliche Nutzung „mit konservierenden Bodenbearbeitungsverfahren“ fortgesetzt werden darf, werde es keine Gehölze oder Hochstaudenfluren mit hoher Artenvielfalt, keine Filterung, keinen Hochwasserschutz geben.

Laut NABU wird das Gesetz auch nicht der laufenden Ausbreitung der Biber an Hessens Flüssen gerecht. Inzwischen gibt es 591 Biber in Hessen, im Jahr 2007 waren es nur 145. „Der Biber braucht einen Streifen von 10 bis 30 Meter entlang der Gewässer zum leben“, so Stüber. Dort fallen Bäume um, werden Ufer nass oder es entstehen sogar Biberseen.

Gleichzeitig bringt der Landschaftsgestalter genau die hohe Artenvielfalt zurück, die seit der Bach-Begradigungen verschwunden ist. Die Naturschützer sagen eine weitere Ausbreitung der Biber voraus. „Ein konfliktfreies Miteinander von Biber und Landwirtschaft kann es auf Dauer nur geben, wenn die Bäche einen nutzungsfreien Uferstreifen bekommen“, so der NABU.

Vor drei Wochen hat der NABU gemeinsam mit dem BUND eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Naturschützer rufen die EU darin auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, weil die schon vor 17 Jahren erlassene EU-Wasserrahmen-Richtlinie nicht eingehalten wurde. Sie schrieb den Ländern eigentlich vor, bis 2015 alle Bäche und Flüsse in einen „guten Zustand“ zu bringen.

Hessen hat das nur in 21 von 414 Fällen geschafft. Unverständnis hat der NABU deshalb für eine Regelung im Gesetzentwurf, dass das Pflügeverbot im Viermeter-Streifen erst ab 2022 gelten soll. „Der Ernst der Lage wurde nicht begriffen“, so Stüber. Offenbar habe der Koalitionspartner CDU die nötigen Verbesserungen im Gewässerschutz im Interesse der Landwirtschaftslobby ausgebremst.

Quelle Text: NABU Landesverband Hessen e.V.


Nachtrag aus der Redaktion von HESSENMAGAZIN.de zu dem Foto vom Unterlauf der Kinzig in Hanau

In die 86 Kilometer lange Kinzig münden auf ihrem Weg durch den Main-Kinzig-Kreis mehr als 10 Bäche. Damit beläuft sich ihr Einzugsgebiet auf 1058 Quadratkilometer. Genaueres dazu: HIER <-KLICK.

Wer sich etwas mehr in das Thema "Schmuddelbäche" einarbeiten möchte, kann beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) viel über die Einträge (Inhaltsstoffe :-) nachlesen: HIER <-KLICK und sich außerdem noch den Wasserwirtschaftlichen Monatbericht reinziehen: HIER <-KLICK.

Übrigens: Die Gewässergüte steht im direkten Zusammenhang mit den Wasserständen

Dass die Kläranlagen unserer Städte und Gemeinden ihr (nur) von Schwebstoffen gereinigtes Wasser in Bäche und Flüsse ablassen, kann man das in regenarmen Zeiten am wabernden Gestank in der Nähe erkennen. Hinzu kommt das Niederschlagswasser aus der Straßenkanalisation, das man dank des regen Autoverkehrs in Hessen keinesfalls als sauber bezeichnen kann.

Wieviel Phosphor (Dünger) in den Ablaufwerten der Kläranlagen enthalten ist, finden Sie beispielsweise: HIER <-KLICK. (Zugebenermaßen ist das über diese Karte etwas schwierig herauszufinden :-((((

Insgesamt kann man sagen: Für Nicht-Fachleute sind alle Informationen schlecht zu verstehen. Wer tut sich denn schon einen 63-seitigen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern (in Amtssprache!) an.

Zitat: Nach der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 [1] über die Behandlung von kommu-nalem Abwasser (91/271/EWG), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/64/EU des Rates vom 17. Dezember 2013 [1], haben die zuständigen Behörden oder Stellen nach Artikel 16 alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm zu veröffentlichen. Dieser Lagebericht dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Entsorgung von kommunalem Abwasser und der Entsorgung von Klärschlamm und zeigt die Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie in Hessen auf.

Und so weiter:

  • Fachinformationssystem hessische Abwasseranlagen -HAA-
  • Jahresberichte nach hessischer Eigenkontrollverordnung (EKVO)
  • Phosphor-Ablaufwerte kommunaler Kläranlagen in Hessen
  • Lageberichte nach der Richtlinie des Rates (1991)
  • Schmutzfrachtsimulationsmodell SMUSI

Selbst nachgucken: HIER <-KLICK.

So bleibt uns vorerst nur, persönlich einen Blick in das Wasser unserer Bäche zu werfen und die Nase zu benutzen, wenn man am Ufer steht.

Ach übrigens: Unser Trinkwasser, mit dem wir zu Hause Kaffee kochen und die Zähne putzen wird nicht nur aus Grundwasser und etwas Quellwasser gewonnen, sondern auch aus dem oben beschriebenen Oberflächenwasser!

Doch dazu ein andermal mehr...

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