Der Wald ist ein besonderes Ökosystem © HESSENMAGAZIN.de
[Hessen und Drumherum] Gartenabfälle, sprich: Grünschnitt setzt sich zuammen aus Laub, Ästen und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt. Das gehört nicht in Feld und Wald, sondern auf den Kompost als kostenschonende Methode, seinem eigenen Garten die verlorengegangenen Nährstoffe wieder zuzuführen. Auch bei den kommunalen Grüngut-Annahmestellen kann der Grünschnitt – meist bis zu einem Kubikmeter – kostenlos abgegeben werden. Dort wird er fachgerecht weiterverarbeit.
Gartenabfälle im Wald schädigen die Böden und verbreiten gebietsfremde Arten. Die meisten Waldböden sind von Natur aus nährstoffarm. Der Boden erstickt unter dem abgelagerten Grünschnitt regelrecht, die Pflanzen darunter gehen ein. Weiterhin wird während der Verrottung des Gartenschnitts Stickstoff freigesetzt, der das Wachstum stickstoffliebender Pflanzen begünstigt.
Außerdem ist diese Art Entsorgung illegal. Wegen der Gefährdung des Ökosystems Wald steht das Entsorgen von Gartenabfällen dort unter Strafe und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Rasenschnitt, Blätter und ähnliches sollte besser zum Mulchen verwendet werden. Diese Abdeckung des Bodens - z. B. rund um die Baumstämme - schützt den Boden vor Austrocknung und bei starkem Regen vor Erosion. Auch die Entsorgung in der eigenen Biotonne ist eine Möglichkeit.
Unter keinen Umständen dürfen die Gartenabfälle offen verbrannt werden. Beim Verbrennungsprozess werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. In vielen Kommunen ist die offene Verbrennung von Gartenabfällen deshalb explizit verboten.
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Quelle Text: NABU Hessen
Weitere Informationen und die kostenlose Kompostfibel gibt es beim Umweltbundesamt: HIER <-KLICK