[Hessen und Drumherum] Passend zur Ferienzeit testete die Stiftung Warentest Schwimmhilfen - das heißt: diese bunten, aufgeblasenen Plastikteile, die den Untergang unserer Kleinen in Pool, See oder Meer verhindern sollen. Einige bekamen in puncto Sicherheit die Note "mangelhaft". Allerdings wurde dafür kein Kleinkind in die Badebootchen gesetzt, sondern ein Dummy. So lautet die Überschrift auch: "Dummy ertrunken" :-)
Schwimmhilfen sind kein Spielzeug!
Für Schwimmsitze, Schwimmflügel und Gürtel gibt es Sicherheitsprüfungen und EN - Europäische Normen - Kennzeichnungen. Bei den getesteten "Schutzausrüstungen im Wasser" wird die EN 131328 benötigt. Trotz ihres Vorhandenseins könnten laut Warentest manche der Schwimmhilfen gefährlich werden: Kinder rutschen durch oder kentern, Ventilstöpsel könnten abreißen oder verschluckt werden. Entsprechende Warnhinweise fehlten oft. Zudem enthielten einige der Teile Schadstoffe: Phthalat-Weichmacher oder polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Tipps selbst lesen: HIER <-KLICK
Da wird der Hund in der Wanne verrückt
Foto links: Die auf dieser Kennzeichnung angegebene EN 71 gilt für Spielzeugprodukte und bedeutet eigentlich, dass bestimmte Sicherheitsnormen eingehalten werden - insbesondere wegen der Größe (gegen das Verschlucken für Kinder unter drei Jahren). Die Farbe darf nicht schädlich sein, falls sie abgekaut wird, und das Produkt muss verletzungfrei unter den Arm geklemmt werden können. Dazu sollten die kleinen Benutzer unter bestimmten Umständen darauf fallen, treten, hämmern und sogar stehen können (um die Keksdose vom Schrank zu holen), ohne dass das Ding splittert oder platzt.
Auf der sicheren Seite mit Nomen und Tests?
Fotos oben + unten: Das graue Spieltier schwimmt sogar und geht nicht unter. Das bedeutet, es lässt sich zwar schlecht waschen - aber durchaus mit an den Strand nehmen. Die Kügelchen-Füllung aus Polystyrol (PS) ist beständig gegen allerlei, aber nicht gegen das Aufessen oder Abbrennen. Es ist nur bis 70 Grad wärmebeständig. Und ständig in der Sonne herumliegen lässt es schnell altern. Aber es verrottet letztendlich nicht und kann vollständig wiederverwendet werden. In Form von "Styropor", als CD-Hülle oder Joghurtbecher begegnet es uns vielleicht eines Tages wieder.
Die knuddelige Erscheinung dient als witziges Nacken-Kissen vernünftigerweise wohl besser Erwachsenen. Zumal der Stoffhund kaum eine Behandlung krumm nimmt und durch seine freundliche Nachgiebigkeit die Entspannung und den Schlaf fördert - am Strand genauso gut wie im Auto auf dem Beifahrersitz (!) oder gar am Schreibtisch. Mehr Sinn oder eine echte Existenzberechtigung konnte bei ihm nicht entdeckt werden.
Auf der Rückseite seines Etiketts stehen folgende Warnhinweise: "Nähte nicht öffen, Hülle nicht mit einem scharfen Gegenstand beschädigen, Kontakt zwischen der Füllung und Augen, Mund, Nase und Ohren vermeiden. Und: Vermeiden Sie den Kontakt mit einer offenen Flamme".
Das macht nachdenklich, doch angeblich wurde das Produkt geprüft auf Sicherheit für Spielzeug: EN 71 - Teil 1 (Mechanische und physikalische Eigenschaften), Teil 2 (Entflammbarkeit), Teil 3 (Migration bestimmter Elemente) und Teil 9 (Organisch-chemische Verbindungen-Anforderungen). Letztere war aber bis Januar 2011 noch nicht "harmonisiert", d. h. für alle europäischen Länder aufeinander abgestimmt.
So what. Das CE-Zeichen, durch das ein Hersteller bzw. der Einführer versichert, sein Produkt wäre auf Sicherheit geprüft, bringt in diesem Fall rein gar nichts. Weder Produzent noch Importeur haben ihre gesetzliche Verpflichtung ernst genommen, sich zu "outen": Keiner von ihnen ist auf dem Etikett aufgeführt. Die Herkunft dieses Stoffhundes bleibt damit für den Käufer wohl geheim.
Spielzeug-TÜV: Mit DEKRA und weiteren Prüfern in die Sicherheitsoffensive
Im Juli 2011 tritt statt der 21 Jahre alten Spielzeugrichtlinie eine neue, ausführlichere in Kraft. Teil 1 betrifft weiterhin mechanische und physikalische Eigenschaften und Teil 2 die Entflammbarkeit. Teil 3 umschreibt ein besonderes Problem: Die Migration von Elementen. Das heißt nichts anderes als den "Übergang herauslöslicher Stoffe": Die Anteilsmenge bestimmter Stoffe (die toxisch / giftig wirken können), die beim Hantieren mit dem Produkt vom Körper aufgenommen werden (Bioverfügbarkeit), sollen zur Sicherheit der Kinder irgendwie bis zur Nachweisgrenze minimiert werden.
Ob die Kleinen beim Spielen dann wirklich nicht mehr durch das Vorkommen solcher "Elemente" wie Antimon, Arsen, Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und Selen gesundheitlich gefährdet sind, bleibt dahin gestellt. Vielleicht müssen sie ja auch einfach nur zur Reduktion der Gefahr wieder mit unbehandelten Holz spielen?
Im Teil 4 geht es um Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche, Teil 5 befaßt sich mit chemischem Spielzeug, ausgenommen Experimentierkästen. Teil 6 beinhaltet ein grafisches Symbol zur Kennzeichnung mit einem altersgruppenbezogenen Warnhinweis. Im Teil 7 sind Fingermalfarben mit Anforderungen und Prüfverfahren gelistet, und im Teil 8 befasst man sich mit Aktivitätsspielzeug für den Hausgebrauch - wie Schaukeln, Rutschen und so weiter. Teil 9 sind organisch-chemische Verbindungen-Anforderungen (bis Januar 2011 noch nicht harmonisiert).
ACHTUNG - übrigens: Alle Warnhinweise müssen in Zukunft mit dem Wort „Achtung“ beginnen. Das hilft ganz sicher :-)