[Hessen] Kommunen, Privatpersonen sowie Unternehmen können seit 25 Jahren Handel mit Ökopunkten betreiben. Und zwar so: Einerseits ist es möglich, als Eigentümer von Flächen durch ökologische Aufwertungsmaßnahmen Guthaben-Punkte zu generieren, die über offizielle Plattformen oder Agenturen zum Verkauf angeboten werden können. Auf der anderen Seite können andere, die zerstörende Eingriffe in Natur und Landschaft vornehmen, solche Punkte kaufen, um bereits anerkannte und gesicherte Kompensationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, anstatt selbst die Schaufel schwingen zu müssen.
Das ist die reguläre, gesetzlich vorgesehene Erfüllungsform: Eine bereits umgesetzte und anerkannte Kompensationsmaßnahme eines Dritten wird anstelle einer eigenen Maßnahme genutzt.
Besonders viele Straßenbauprojekte vewenden inzwischen Ökopunkte von Kommunen, Stiftungen und Privatpersonen. Bereits erfolgte Maßnahmen gelten geforderte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §7 HessNatG pauschal ab. Genehmigungsverfahren können auf diese Weise u. U. vorgezogen und der Bau ohne Zeitdruck geplant werden. Oft wird sogar weniger Fläche benötigt als bei als nachträglichen Ausgleichsmaßnahmen.
Ökopunkte sind "Verrechnungseinheiten" bei denen die Anbieter wirtschaftlich vom Verkauf profitieren. Sie müssen dafür nur einen Grundbucheintrag dulden und die langfristige Pflege ihrer Fläche garantieren.
Das Ganze hat neben Hessens offizieller Ökoagentur pfiffige digitale Marktplätze und Vermittlungsplattformen auf den Plan gebracht, die den Handel mit Ökopunkten unkompliziert für beide Seiten möglich machen. Dort können relativ einfach "Biotopwertpunkte" angeboten oder nachgefragt werden. Das heißt, der Ökopunktehandel ist kein exklusives Instrument für Kommunen, sondern ein offener Markt, an dem viele Akteure über Ökokonten teilnehmen können.
Sich schlau machen
Ökopunkte werden nach einem landesweit einheitlichen Bewertungsschlüssel vergeben, die bei der zuständigen Naturschutzbehörde gutgeschrieben werden, um sie später möglichst zu verkaufen. Sogenannte Vorhabenträger, die in Natur und Landschaft "eingreifen", müssen ihre Maßnahme ausgleichen. Dafür können sie – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – Ökopunkte erwerben. Die Nutzung erfolgt durch die bereits erfolgten Kompensationsmaßnahmen der Ökopunkte-Verkäufer. Eingriffe in Natur und Landschaft werden ökologisch ausgeglichen, um verursachte Naturschaden zu egalisieren - allerdings an anderer Stelle.
Mit Ökopunkten finanzierte Maßnahmen sollen einen langfristigen Beitrag zum Naturschutz gewährleisten.
Die für die Ökopunkte maßgebliche Kompensationsmaßnahme unterliegt einer mindestens 30‑jährigen Pflege‑ und Erhaltungspflicht, die vollständig beim Anbieter bzw. Verkäufer der Ökopunkte liegt und von diesem gegenüber der zuständigen Behörde dauerhaft nachzuweisen ist.
Die Pflicht des Käufers beschränkt sich darauf, den ordnungsgemäßen Erwerb und die fachlich sowie räumlich passende Anrechnung der Ökopunkte für seinen Eingriff gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Weitergehende Pflege‑ oder Erhaltungspflichten bestehen für ihn nicht.
Maßnahmen müssen dauerhaft gesichert werden und im selben Naturraum oder wenigstens benachbarten Landkreis liegen. Die Basis dafür ist der Punkte-Kaufvertrag, mit dem die Verpflichtung verbunden ist, die Fläche langfristig im guten ökologischen Zustand zu sichern. Dafür werden u. a. Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen, die das Ganze "dinglich" absichern. Das bedeutet, die Umsetzung ist rechtlich an das Grundstück gebunden, unabhängig davon, wem die Fläche gehört – auch bei einem Eigentümerwechsel. Zusätzlich überwacht die zuständige Naturschutzbehörde die Flächen regelmäßig, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
With a Little Help from My Friends
Die Hessische Landgesellschaft (HLG org) bekommt als "Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung" für ihre Dienstleistungen eine Reservierungsgebühr bzw. Provision. Außerdem verkauft die HLG, die als landeseigene Entwicklungsgesellschaft auch Baugrundstücke identifiziert, entwickelt und bereitstellt, diese nach erfolgter Erschließung oder Neuordnung an Kommunen, Investoren oder private Bauinteressierte.
Als weiterer Marktplatz fungiert die "Landwirtschaftliche Edelfrucht eGbR" in Büdingen, die geeignete Flächen analysiert, für Kompensationszwecke bereitstellt oder auch selbst ankauft. Sie verdient an Dienstleistungen unter anderm durch Flächenanalysen, Vermittlung, Bereitstellung oder Bewirtschaftung sowie gegebenenfalls an Preisaufschlägen beim Verkauf oder der Entwicklung solcher Flächen.
Neben diesen Anbietern sind in Hessen auch weitere private Flächenagenturen, landwirtschaftliche Betriebe, Stiftungen sowie kommunale Flächenpools tätig, die mit Kompensationsflächen in einem vergleichbaren Marktumfeld agieren.
Dabei spielen unsere 11 hessischen Naturräume eine wichtige Rolle, weil Kompensationsmaßnahmen räumlich passend zum Eingriff erfolgen müssen, und zwar unter ähnlichen ökologischen Bedingungen.
Damit der Ausgleich ökologisch sinnvoll bleibt, sollen sie dort vorgenommen werden, wo der ökologische Schaden entsteht. Ein Ökopunkt aus einem völlig anderen Naturraum würde ökologisch nicht denselben Wert haben.
Hessen besteht aus insgesamt elf Naturräumen
D18: Thüringer Becken mit Randplatten
D36: Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland
D38: Bergisches Land und Sauerland
D39: Westerwald
D40: Lahntal und Limburger Becker
D41: Taunus
D44: Mittelrheingebiet mit Siebengebirge
D46: Westhessisches Berg- und Beckenland
D47: Osthessisches Bergland, Vogelsberg und Rhön
D53: Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
D55: Odenwald, Spessart und Südrhön
Das auch noch: Gut zu wissen
Das Landesnaturschutzregister Hessen (NATUREG) ist das zentrale Fachinformationssystem der hessischen Naturschutzbehörden, in dem alle relevanten Schutzgebiete, Biotope, Artennachweise sowie Ausgleichs‑, Ersatz‑ und Ökokonto‑Maßnahmen flächenscharf erfasst, verwaltet und für Genehmigungs- und Planungsverfahren bereitgestellt werden.
Ökokonten sind öffentlich über den Viewer einsehbar: HIER <-KLICK
Aller Anfang ist schwer: Start unseres Gartenprojektes (c) HESSENMAGAZIN.de
Am Ende tut sich die Frage nach der Mindestgröße eines Grundstücks für die Anerkennung einer Ökokonto‑Maßnahme auf.
Tja, es gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestgröße, jedoch muss die Fläche ausreichend groß, zusammenhängend und fachlich geeignet sein, um eine ökologisch wirksame und dauerhaft sicherbare Maßnahme zu ermöglichen. Die Untere Naturschutzbehörde prüft, ob genug Fläche für eine Hecke, Wiese, Extensivierung vorhanden ist, die dauerhaft gepflegt werden kann und durch einen Grundbucheintrag gesichert wird.
Für Hecken, Kleingewässer, Streuobst reichen in Hessen oft schon 500–1.000 m². Für Extensivgrünland oder Ackerumwandlung braucht man meist größere Flächen ab ca. 0,3–0,5 ha. Und für komplexe Maßnahmen (Biotopverbund, Gewässer) entsprechend mehr.
Was die KI dazu errechnet
Für eine etwa 500 m² große Fläche mit Wildhecke, Kleingewässer, extensiv bewirtschafteter Blühwiese, heimischen Gehölzen und sechs Obstbäumen ist – abhängig vom Ausgangszustand und der fachlichen Bewertung durch die Untere Naturschutzbehörde – eine Größenordnung von rund 120 bis 260 Ökopunkten realistisch.
Da der Marktpreis in Hessen, je nach Region/Qualität, zwischen ca. 1,50–3,50 € pro Ökopunkt liegt - also zwischen ≈ 180 € bis ≈ 910 €, kann man mit so einer kleinen, aber hochwertigen Fläche zwischen 300 und 700 € erwirtschaften, falls sie gut begründet und sauber gesichert wird.
Immerhin ;-)
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de, Recherche: Copilot von Microsoft





















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