[Landleben] Wer sich jetzt auf Spaziergänge an der frischen Luft freut, sollte wissen, dass geruchsempfindliche Menschen in nächster Zeit besser die Wege zwischen Feldern und Weiden meiden sollten. Denn nun dürfen unsere Bauern wieder üble Gerüche verbreitende Gülle auf ihren Nutzflächen ausbringen. Das, was natürlicherweise Tiere ausscheiden, muss auf trockenen, frostfreien Boden gesprüht bzw. gekippt werden. So sieht es die seit 1996 existierende Düngeverordnung vor.
Auch, wenn es höllisch stinkt, werden die aus den Ställen anfallenden Güllemengen in der kalten Jahreszeit in Silos oder offenen Becken gesammelt, denn sie enthalten Nährstoffe, die Pflanzen zum Wachsen brauchen. Das landwirtschaftliche Abfallprodukt gilt als wertvoller Dünger, wenn er nicht zu hohe Nitratgehalte und Rückstände von Tierarzneimitteln oder anderen Inhaltsstoffen ins Grundwasser abgibt. Dafür wurden Grenzwerte und Ausbringungsverbote festgelegt. Trotzdem steht Deutschland wegen seiner hohen Nitratkonzentration im Grundwasser in der Kritik.
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Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de