[Deutschland] Wahrscheinlich nicht, denn was die Abwässer aus Haushalt und Industrie übriglassen, nachdem sie "geklärt" wurden, ist anscheinend nur vom Interesse für direkt Beteiligte. Wenige Normalbürger/innen machen sich Gedanken darüber, was unser benutztes Wasser aus Küche, Bad und Toilette so mit wegspült und wie es anschließend von festen und chemischen Inhaltsstoffen gereinigt wird.
Dass unser Trinkwasser nicht nur aus Quellen bzw. Grundwasser, sondern auch aus Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse, Seen) als Rohwasser gewonnen wird, ist kein Geheimnis. Wenn man damit keine Felder beregnet, solle es allerdings zwingend aus einem Wasserschutzgebiet stammen und entsprechend aufbereitet werden - eventuell sogar mit Chlor <-KLICK.
Wir haben uns bei HESSENMAGAZIN.de bereits mehrfach über diesen "Wasserkreislauf" Gedanken gemacht
www.hessenmagazin.de/dossier-natur-und-umwelt/lebenselixier-wasser/4957-2019-06-03-09-54-57.html <-KLICKmal
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat vor einiger Zeit der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass 18 Mio. Euro vom Land Hessen für den Gewässerschutz an der Fulda gehen. Damit soll die Kläranlage Kassel eine neue Filteranlage bekommen.
Der Inhalt:
Gestiegene Umweltschutzauflagen, aber auch die Klimakrise mit zunehmenden Trockenperioden stellen die Abwasserentsorgung in Kassel vor große Herausforderungen. Daher sind millionenschwere Investitionen geplant. Jetzt steht an, die Kläranlage Kassel/Wolfsanger auf einen neuen Stand zu bringen.
Das große Klärwerk leitet (Anm. d. Red.: das Restwasser!) in die Fulda ein und bringt damit eine zu hohe Phosphor-Belastung in das Gewässer ein. Diese Nährstoffeinträge wirken sich beispielsweise negativ auf die Fische und Fischnährtiere aus und verhindern so, dass ein guter ökologischer Zustand erreicht wird. Aus diesem Grund werden jetzt entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsleistung vorgenommen.
Bau einer „Flockungsfiltration“ verringert den Eintrag von Phosphor in die Fulda
Mit den Fördermitteln des Landes Hessen will die Stadt Kassel eine sogenannte „Flockungsfiltration“ errichten. Durch die Kombination einer neuen Fällmitteldosierstation und einer Raumfilteranlage, bestehend aus 18 Filterkammern, wird zukünftig eine erhebliche Verbesserung der Reinigungsleistung bei der Phosphorbeseitigung erreicht.
Bis Herbst 2026 soll die eingeleitete Phosphormenge in die Fulda halbiert werden
Die Investitionskosten liegen insgesamt bei 36 Millionen Euro, davon übernimmt das Land Hessen mit 18 Millionen Euro die Hälfte. Die Maßnahmen tragen zudem auch zur Anpassung an den Klimawandel bei, da es notwendig ist, angesichts zurückgehender Abflüsse in den Gewässern und höherer Temperaturen die stofflichen Einträge weiter zu reduzieren.
Außerdem sollen die Fließgewässer in Hessen einen guten Zustand erreichen
Am 22. Dezember 2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2027.
Mehr dazu: https://flussgebiete.hessen.de/ <-KLICKmal
Und nun zur "Resteverwertung", dem Schlamm aus der Kläranlage
Mit der deutschen Klärschlammverordnung wird die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost als Dünger eingeschränkt und geregelt. So sollen die darin enthaltenen organischen (biologisch / lebend) und anorganischen (unbelebten) Stoffe nicht mehr unbegrenzt "landbaulich" (auf Feldern und Anbauflächen für Gemüse und Obst etc.) verwendet werden dürfen. Die Masse sowie der Boden und auch Dauergrünland werden regelmäßig labortechnisch untersucht, damit die Schadstoffgrenzwerte eine uneingeschränkte Nutzbarkeit z. B. in bestimmten Wasserschutzgebieten verhindern können.
Auszug aus Wikipedia:
Die Klärschlammverordnung regelt u. a.
- die Voraussetzungen für das Aufbringen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden,
- die Aufbringungsverbote und Beschränkungen,
- die Aufbringmenge und
- die Nachweispflichten.
Der landwirtschaftlich ordnungsgemäße Einsatz von Klärschlamm wird ergänzend durch das Düngemittelrecht (Düngegesetz, Düngemittelverordnung und Düngeverordnung) geregelt. Anwendungsverordnungen der Bundesländer präzisieren die Vorschriften.
Genaueres HIER: www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/index.html <-KLICK
Die bisher geltende Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 wurde neu verfasst:
www.bmuv.de/gesetz/verordnung-zur-neuordnung-der-klaerschlammverwertung <-KLICK
Das lässt uns das Umweltbundesamt dazu wissen:
Am 03.10.2017 trat die novellierte Klärschlammverordnung in Kraft. Demnach dürfen Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Klärschlamm nur noch bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen verwerten. Danach sind Klärschlämme mit mindestens 20 g Phosphor/kg sowie Klärschlammverbrennungsaschen einer Phosphorrückgewinnung zu unterziehen.
Schon 20218 wurde der überwiegende Teil der ca. 1,8 Mio. Tonnen kommunaler Klärschlämme nicht mehr landwirtschaftlich eingesetzt, sondern thermisch in Mono- und Mitverbrennungsanlagen behandelt (Anmerkung der Redaktion: verbrannt).
Die nebenstehende Broschüre fasst den Stand der Klärschlammentsorgung in Deutschland zusammen und zeigt Möglichkeiten für deren nachhaltige Verwertung auf.
Weiter zum enthaltenen Phosphor - einem "kritischer Rohstoff":
Im Jahr 2019 wurde nur noch knapp ein Fünftel der circa 1,7 Millionen Tonnen kommunalen Klärschlämme (Trockenmasse) in der Landwirtschaft und bei Maßnahmen des Landschafts-baus zu Düngezwecken eingesetzt. Die verbleibende Restmenge wird unter anderem als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert, wobei die wertgebenden Inhaltsstoffe des Klärschlamms, insbesondere Phosphor, in der Regel verloren gehen.
Die Deponierung von Klärschlämmen ist seit dem 1. Juni 2005 nur nach der Vorbehandlung in einer Verbrennungsanlage oder nach einer mechanisch-biologischen Behandlung zulässig. Die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft und bei Maßnahmen des Landschaftsbaus erfolgt auf der Grundlage der Klärschlammverordnung (AbfKlärV), die ergänzend zu den Vorgaben des Düngerechts insbesondere Grenzwerte für die Belastung des Klärschlamms und des für eine Klärschlammaufbringung vorgesehenen Bodens mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen enthält.
Quelle und mehr: www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/klaerschlamm
To be continued
Das Thema ist sehr umfangreich und muss von mehreren Seiten "beleuchtet" werden... Wir arbeiten daran
Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de