[Deutschland] Wer sich nur "mit einem Ohr bzw. halben Auge" so nebenbei über das Weltgeschehen informiert, bekommt vieles gar nicht mit. Die öffentlich rechtlichen (braven) Medien haben nämlich nur begrenzt Zeit bzw. Platz für ihre Sendung oder einen Bericht. Außerdem existiert dort kein Wille zum "Welle machen". Zwar sind Krieg, Brückeneinstürze und Streitereien unserer führenden Politiker standardmäßig im Schlagzeilen-Fokus, doch wahrscheinlich nur, damit überhaupt jemand hinguckt. "Auf die Pauke hauen" steht nicht auf der Tagesordnung und zum Quer-und-sich-in-ein-Thema-hineindenken fehlt wohl die Motivation.
Doch: Hinter die Kulissen zu schauen macht Sinn!
Auch wenn man(n) / frau möglicherweise glaubt, nicht mitdrehen zu können am großen Rad, sollte man(n) / frau trotzdem umfassend informiert sein - allein, um mit-reden und -denken zu können. Sich lediglich über den kommenden Weltuntergang, die gestiegene Altersarmut und den zunehmenden LKW-Verkehr zu empören, bringt niemanden weiter. Am Ende stürzt man sich vielleicht tief deprimiert mit seinem Halb- oder Viertelwissen von der Teppichkante. Autsch!
Die AOK nennt das Konsumieren schlechter Nachrichten übrigens Doomscrolling <-KLICKmal.
Wir bei HESSENMAGAZIN.de haben die Angewohnheit, die Flasche / das Glas halbvoll anstatt halbleer zu sehen. Denn es gibt durchaus positive Fakten, von denen sollte eigentlich jeder wissen.
Zum Beispiel schickt der NABU am 09.10.2024 eine Pressemeldung über "Ökolandbau/Gemeinsam Boden gut machen". Und zwar aus dem Anlass, dass der HNEE-Studiengang “ErnA” ein Jahr alt wird. Bei dem suchen Studierende nach Lösungen für Herausforderungen in Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft.
Schau an
Berlin/Eberswalde – Vor einem Jahr ist der Bachelorstudiengang „Ernährungs- und Agrarkultur nachhaltig gestalten“ (ErnA) an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE) gestartet. Seither beschäftigen sich über 20 Studierende mit der Transformation der Landwirtschaft mit Fokus auf Umwelt- und Naturschutzbelange. Auch ein Jahr nach Start erfreut sich der Studiengang großer Beliebtheit und einer wachsenden Bewerber*innenzahl. Konzipiert und finanziert wird der Studiengang vom NABU in Kooperation mit Alnatura im Rahmen des Projektes “Gemeinsam Boden gut machen”.
Zum einjährigen Jubiläum des Studiengangs betont NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Studiengangs: “Nach den Bauernprotesten im Januar wurden die Debatten um die Agrarpolitik emotionaler, der Ton rauer. Die "ErnA”-Studierenden zeigen, wie konstruktive Lösungsfindung im Agrar- und Ernährungssektor aussehen sollte. Sie lernen aus ihrem Fach ein Problem auch aus dem Blickwinkel eines anderen Faches zu sehen. Dieses vernetzte Denken und Handeln ist die Grundlage dafür, überholte Konflikte zwischen Ökonomie und Ökologie zu überwinden. In Zeiten wachsender Transformationsmüdigkeit geben die Studierenden ein wichtiges Beispiel: Sie begreifen den Wandel nicht als eine Gefahr, sondern als eine Notwendigkeit, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft nachhaltig und damit zukunftsfähig zu machen. Das macht Mut und gibt Hoffnung, die Folgen von Klimakrise und Naturzerstörung zu bewältigen.”
Prof. Dr. Matthias Barth, Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE): „Die komplexe Aufgabe, Nachhaltigkeit im Ernährungs- und Agrarsektor umzusetzen, erfordert nicht nur fundiertes Fachwissen und einen starken, wechselseitigen Austausch zwischen Theorie und Praxis, sondern auch Gestaltungskompetenzen. Der Studiengang „Ernährungs- und Agrarkultur nachhaltig gestalten“ reagiert auf diese Bedarfe und bereitet junge Menschen darauf vor, aktiv an der Nachhaltigkeitstransformation der Gesellschaft mitzuwirken. So werden ErnA-Studierende zu Gestalterinnen und Gestaltern des Wandels zu einer nachhaltigen Ernährungskultur von morgen ausgebildet.”
Luise Unser, Bachelorstudentin („Ernährungs- und Agrarkultur nachhaltig gestalten“): “Ob Fachkräftemangel, wirtschaftlicher Druck oder Klimafolgen: Bei unseren Betriebsbesichtigungen und vielen Gesprächen mit Landwirt*innen vor Ort wird deutlich spürbar, wie groß der Handlungsdruck schon heute ist. Es sind Begegnungen, die für die aktuellen Herausforderungen sensibilisieren und zugleich motivieren, unser Ernährungs- und Agrarsystem nachhaltig zu gestalten. Ob in der landwirtschaftlichen Produktion oder in der Lebensmittelverarbeitung: Wenn alle Akteur*innen entlang der Wertschöpfungskette mitwirken, kann aus den Zukunftsvisionen, die wir im Studium diskutieren, echte Transformation entstehen. Besonders ist, dass wir als Studiengang durch die enge Zusammenarbeit selbst gleichzeitig ein Netzwerk schaffen, das um jeden weiteren Jahrgang vergrößert wird!”
Hintergrund Studiengang
"ErnA” verbindet den Ökolandbau mit nachhaltiger Lebensmittelerzeugung und Ernährung. Dabei hat der Studiengang zugleich einen starken Praxisbezug durch ein breites Netzwerk an Betrieben der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie Partnern aus den Bereichen des Natur- und Ressourcenschutzes. Die Studierenden werden so auf die zukünftigen Herausforderungen in der Agrar- und Ernährungsbranche vorbereitet.
Der Studiengang wurde seit 2020 in Zusammenarbeit mit der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE) entwickelt. Gefördert wird er im Rahmen des NABU-Projektes “Gemeinsam Boden gut machen” (GBgm), das sich primär zum Ziel setzt, landwirtschaftliche Betriebe bei der Umstellung von konventioneller auf biologische Landwirtschaft zu unterstützen.
Als weitere Säule setzt sich GBgm zum Ziel, ein leistungsfähiges Bildungssystem für das Gemeinwohl bereitzustellen und jungen Menschen eine ganzheitliche, transdisziplinäre Ausbildung mit Praxisbezug in der Agrar- und Ernährungsbranche zu ermöglichen. Das NABU-Projekt finanziert eine Koordinierungsstelle an der Hochschule, die Einrichtung eines Labors für Lebensmittelanalytik, Produktentwicklung und Sensorik sowie eine Professur mit Fokus auf “Psychologie und Marketing in der nachhaltigen Land- und Lebensmittelwirtschaft”.
Weitere Informationen zum neuen Studiengang: HNE Eberswalde: Ernährungs- & Agrarkultur nachhaltig gestalten <-KLICK
Mit mehr als 940.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns
Quelle: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V.
OK, wir geben zu, es ist ziemlich viel Text und der AHA-Effekt hält sich in Grenzen. Außerdem sind es nicht einmal zwei Dutzend Studies, die am Rad der Veränderung drehen. ABER es ist ein Anfang!
Was auch noch gut zu wissen ist
Oft, wenn die Obrigkeit mal wieder neue Regelungen, Gesetzesvorlagen und Sonstiges einführt, erheben gewisse Institutionen ihre Stimme und kommentieren bzw. monieren öffentlich, was sie für schlecht daran halten. Und das LEIDER oft mit einem Schwall von Worten.
Zum Beispiel:
BMUV-Pressemitteilung, 9. Oktober 2024, Nr. 129/24
|
|
Alte Elektrogeräte: Verbesserte Sammlung, geringeres Brandrisiko Bundeskabinett beschließt neue Regeln zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und darin enthaltenen Batterien sowie Einweg-E-Zigaretten
Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente Elektrogeräte noch öfter im Handel zurückgeben können. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat, sieht dafür unter anderem bessere Informationen im Handel vor. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Batterien verbessert werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Seit Jahren steigen die Verkaufszahlen für Smartphones, Tablets, Bildschirme und viele weitere Elektrogeräte. Damit künftig mehr Elektrogeräte für hochwertiges Recycling gesammelt werden, sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden. Zudem erhöhen wir mit den neuen Regelungen die Sicherheit der Entsorgung bei Geräten, die mit Batterie betrieben werden.“
In weniger als zehn Jahren hat sich die Zahl von Elektrogeräten verdoppelt: Im Jahr 2013 sind rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Umlauf gebracht worden, im Jahr 2021 waren es schon mehr als drei Millionen Tonnen. Mit dem Anstieg wächst auch die Zahl der ausgedienten und defekten Geräte. Allein mehr als 300 Millionen ausgedienter Handys, Tablets und Laptops schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Schubladen und Schränken und werden nicht entsorgt. Damit lagern zugleich große Mengen an wertvollen Rohstoffen in privaten Haushalten. Um diese Rohstoffe einer fachgerechten Entsorgung und einem hochwertigen Recycling zuzuführen, will das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten einfacher machen.
Der heute beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass künftig Sammelstellen in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher diese Rückgabemöglichkeiten leichter finden und nutzen können. Zudem werden die Verbraucher*innen künftig unmittelbar am point-of-sale – also beispielsweise am Regal – durch das Symbol der getrennten Mülltonne darüber informiert, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.
Mit dem Gesetzentwurf soll auch erreicht werden, dass Einweg-E-Zigaretten einfacher entsorgt werden können und nicht mehr in den Restmüll oder die Umwelt gelangen. Einweg-E-Zigaretten sind Elektrogeräte und müssen dementsprechend gesondert entsorgt werden, wenn sie ausgedient haben. Künftig sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die elektronischen Einweg-E-Zigaretten daher grundsätzlich an allen Verkaufsstellen zurückgeben können, wo diese verkauft werden, also zum Beispiel auch an Kiosken oder Tankstellen. Die Rückgabe kann dabei ohne Bedingung, also auch ohne Kauf einer neuen Einweg-E-Zigarette, erfolgen. An diesen Stellen soll auch über die Rücknahme informiert werden.
Darüber hinaus wird über die Gesetzesnovelle eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die vorsieht, Brandrisiken zu minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale. Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu Entsorgungsengpässen führen, wie zuletzt Anfang 2023 im Bereich der Batterieentsorgung geschehen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektroaltgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst erfolgt. Mit der neuen Vorgabe wird zudem sichergestellt, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich - entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport wird dadurch reduziert.
Hintergrund
Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels, als sogenannte 1-zu-1 Rückgabe. Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird. Oft ist nicht bekannt, dass solche kleinen Elektrogeräte einfach beim Einkauf im Supermarkt abgegeben werden können.
Im Grunde ist alles was blinkt, Töne macht oder eine Batterie enthält ein Elektrogerät. Wenn die darin enthaltenen Batterien falsch entsorgt werden, kann dies zu Bränden in Entsorgungsanlagen führen, – solche Brände werden derzeit immer häufiger. Eine Verbesserung der Information ist zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen. Weitere Informationen zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetze: www.bmuv.de/GE1054 Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
|
Pressezitat der DUH: Pseudo-Novelle“ des Elektrogesetzes
Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Sammlung und Wiederverwendung von Elektrogeräten sowie Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Berlin, 9.10.2024: Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Elektrogesetzes zur Entsorgung von alten Elektrogeräten, darin enthaltenen Batterien sowie Einweg-E-Zigaretten beschlossen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die neuen Regelungen für ungeeignet, um das Problem wachsender Elektroschrottmengen zu lösen und deren sachgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit dieser Pseudo-Novelle bleibt im Wesentlichen alles beim Alten. Die gesetzliche Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent kann weiterhin ohne jede Konsequenz unterschritten werden. Es bleibt bei einer Branchenquote, hinter der sich einzelne Hersteller verstecken können – und diese wird mit aktuell nur rund 30 Prozent auch noch deutlich gerissen. Wir fordern, dass jeder einzelne Hersteller die vorgegebene Sammelquote erfüllen muss. Dass Einweg-E-Zigaretten zukünftig an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können, reicht nicht aus. Solange es keine Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Rückgabe im Handel gibt, landen die kleinen Elektrogeräte schlimmstenfalls weiter in der Umwelt. Wir fordern ein komplettes Verbot für Einweg-E-Zigaretten. Auch die Wiederverwendung bleibt vollkommen auf der Strecke. Dabei werden nur 1,7 Prozent der gesammelten Altgeräte für eine Wiederverwendung aufbereitet. Wir fordern eine verbindliche Quote zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, so wie in Spanien oder Belgien.“
Die Brandgefahr durch falsch entsorgte Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien wird im überarbeiteten Elektrogesetz ebenfalls nur unzureichend geregelt. Zwar wird eine verbesserte Entnahme von Batterien aus Elektrogeräten vorgeschrieben – allerdings nur bei der Abgabe auf Wertstoffhöfen und nicht im Handel. Außerdem können Elektrogeräte mit brandgefährlichen Lithium-Ionen-Batterien weiterhin im Hausmüll, dem Gelben Sack oder der Umwelt landen. Die DUH fordert daher ein Pfand auf Lithium-Ionen-Batterien.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe
PS: In der Regel kürzen wir solche Meldungen bis zur Verständlichkeit hinunter....
Quelle Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de