[Hessen] Seit 1. Mai 2023 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, für nur 49 Euro pro Monat den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland zu nutzen. Mit dem „Hessenpass mobil“ kommt ab 1. August 2023 ein ergänzendes Angebot des Landes Hessen mit bundesweiter Geltung hinzu: Menschen, die ihren Wohnsitz in Hessen haben und Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können das vergünstigte Deutschland-Ticket für 31 Euro im Monat kaufen.
Die Bescheinigung für den „Hessenpass mobil“ wird von den für die Sozialleistungen zuständigen Behörden automatisch ausgestellt und den Berechtigten postalisch zugesandt. Mit dieser Bescheinigung kann das vergünstigte Ticket unter Vorlage des „Hessenpass mobil“ bei den Vertriebsstellen der Verkehrsverbünde bestellt werden.
„49 Euro im Monat für das Deutschland-Ticket, das ist im Vergleich zu den früheren Preisen für Monats- und Jahreskarten ein sehr attraktives Angebot, aber für manche Menschen sind 49 Euro im Monat immer noch zu viel Geld. In Hessen sollen aber alle von den Flatrate-Angeboten profitieren können. Denn der öffentliche Nahverkehr ist Daseinsvorsorge und bedeutet gesellschaftliche Teilhabe“, sagt Verkehrsminister Tarek Al-Wazir dazu.
„Wir haben in Hessen die Flatrate-Tickets erfunden: Seit Jahren können Schülerinnen, Schüler und Auszubildende für 31 Euro im Monat alle Busse und Bahnen in Hessen nutzen, für ältere Menschen gibt es das Seniorenticket für ebenfalls 31 Euro im Monat. Diese Flatrate-Tickets waren das Vorbild für das Deutschland-Ticket für alle für 49 Euro im Monat, und mit dem ‚Hessenpass mobil‘ als letztem fehlenden Baustein haben wir jetzt wirklich für alle Menschen in Hessen attraktive und bezahlbare Flatrate-Angebote," setzt Al-Wazir hinzu.
Für die Finanzierung des mit dem „Hessenpass mobil“ vergünstigten Deutschland-Ticket hat das Land Hessen für die Jahre 2023 und 2024 zusätzlich 12 bzw. 15 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt.
FAQ
Den Hessenpass mobil erhalten alle, die in Hessen wohnen und
- Bürgergeld bekommen,
- Wohngeld bekommen,
- Sozialhilfe bekommen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Dies bedeutet konkret: Leistungsberechtigte nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Wohngeldberechtigte nach § 3 Abs. 1, 2, 4 und 5 Wohngeldgesetz (WoGG), Leistungsberechtigte nach § 19 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), die laufende Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Allen Berechtigten wird der Hessenpass mobil automatisch vom örtlich zuständigen Amt zugeschickt. Beim Kauf des vergünstigten Deutschland-Tickets muss der „Hessenpass mobil“ der Verkaufsstelle vorgelegt werden.
Weitere Informationen: https://wirtschaft.hessen.de/hessenpass-mobil <-KLICK
Quelle Text: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen