[Deutschland] Ab sofort können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen. Aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ stehen ihnen finanzielle Mittel für neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das Bundesumweltministerium die Aufklärungsarbeit des „Runden Tischs Reparatur“ mit einer Zuwendung in Höhe von 926.000 Euro. Diese branchenübergreifende Initiative will bei VerbraucherInnen und Wirtschaftsakteuren das Bewusstsein für die Bedeutung der Reparatur stärken.
Im Rahmen eines zweijährigen Projektes wird der "Runde Tisch Reparatur" Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung und Aufklärung entwickeln und umsetzen und damit die BürgerInnen gezielt zum Thema Reparatur ansprechen. Das Projekt wird von einem Beirat begleitet und beraten, in dem u.a. der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Verbraucherzentrale Bundesverband teilnehmen werden. Anfang des Jahres wird der Runde Tisch Reparatur das Kommunikationskonzept entwickeln und ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren starten, um geeignete Dienstleister für die Umsetzung der zu entwickelnden Materialien zu finden.
Mehr dazu: "Runder Tisch Reparatur" <-KLICK
Ab jetzt nimmt das Netzwerk Reparatur-Initiativen Bewerbungen für das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ entgegen
In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026.
Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparatur-Initiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind. Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur ihrer Geräte erleichtern: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information, Qualifikation, Erhalt und Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten.
Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.
Weitere Informationen
Bewerbungsplattform Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ <-KLICK
Quelle Text: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)