Langholzlaster mit Stammholzladung auf der Landstraße kurz vor Ulrichstein im Mittelgebirge Vogelsberg (c) HESSENMAGAZIN.de
[Vogelsberg] Man trifft sie inzwischen recht selten auf unseren Straßen, denn Langholztransporte unterliegen als Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge immer mehr Einschränkungen - ganz besonders ab einer Fahrzeuglänge von mehr als 25 Metern und einer Fahrzeugbreite über 3,10 Metern.
Winterliche Situation zum Luft anhalten (c) HESSENMAGAZIN.de
Gut zu wissen: PKWs dürfen maximal 2,55 Meter breit sein (ohne Außenspiegel)
Rechnet man max. Lasterbreite und PKW-Breite zusammen, ergibt sich eine notwendige Fahrbahnbreite von 5,65 Metern. Also für jeden Fahrstreifen 2,83 Meter. Ungerecht - vor allem im Vogelsberg, wo die Mittelstreifen oft nicht vorhanden sind und die erforderliche "Flächenverfügbarkeit" von mindestens 2,50 Meter für den "schwächeren" Gegenverkehr bei solchen Begegnungen sich ziemlich reduziert zeigt.
Fahrstreifenbreiten variieren deutschlandweit zwischen 2,75 m und 3,75 m = Straßenbreite 5,50 m - 7,50 m
Durchfahrt Ulrichstein City: Hier ist besonderes Fahrkönnen gefragt (c) HESSENMAGAZIN.de
Das muss geübt sein: Einen über 40 Tonnen schweren LKW - Sattelzug mit Auflieger von mehr als 20 Metern Länge bei Schnee und Eis um die Häuserecken zu steuern!
By the Way: 20 Meter sind ungefähr soviel wie fünf PKWs hintereinander :-).
Recherche zum Hintergrund
Im Jahr 2021 ist der sogenannte Langholzerlass ausgelaufen, der Ausnahmegenehmigungen für Holztransporte von über 23 m Gesamtfahrzeuglänge regelte. Und obwohl die Landkreise oft noch Übergangslösungen nach altem Muster anwendeten, bleibt es letztendlich bei einer maximalen Holzlänge von 20 bzw. 19,5 m Länge.
Für eine Dauerfahrgenehmigung dürfen die Fahrzeuge der Transportunternehmen jetzt "nur" noch 25 m lang sein. Doch ca. 30 % der Langholztransporte befördern mehr als 20 m lange Stämme. Dafür benötigen sie allerdings eine behördliche Ausnahmegenehmigung, die die Bundesländer in der Regel eigenständig definieren. U. U. können dann die Pflicht zu Begleitfahrzeugen mit Rundumlicht plus Streckenverbote den Transport erschweren und erheblich verteuern.
Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und/oder Schwertransporte (GST) - KLICKmal
Zuständig ist bei uns Hessen Mobil als Straßen- und Verkehrsmanagement, wo Langholztransporte jedoch wie Großraum- und Schwerverkehr mit zahlreichen Auflagen eingestuft werden. Viele Straßen außerhalb von Autobahnen sind daher in Hessen an gewissen Tagen und zu bestimmten Zeiten tabu: Und zwar von Montag bis Freitag in der Zeit von 6 bis 9 Uhr sowie von 16 bis 19 Uhr. Zudem werden entlang der Transportstrecke Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer sowie die Straßen und Brücken bewertet. Notfalls müssen zusätzlich Auflagen erteilt werden.
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de