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Was stört es die stolze Eiche...

Jungkühe auf der Weide (c) HESSENMAGAZIN.de [Deutschland] Im Mai diesen Jahres, also vor rund einem Monat, rauschte die Meldung durch die Presse, dass Greenpeace Strafanzeige gegen "Bärenmarke" gestellt hat wegen Beihilfe zur Tierquälerei. Es ging dabei um schlecht gehaltene Kühe, deren Milch teuer als besonders gut verkauft wird. Nun warten wir auf weitere Nachrichten... Was hat z. B. die Staatanwaltschaft daraus gemacht, gibt eine Anklage gegen die Firma und einen Gerichtsprozess?

Abgesehen davon, dass das Unternehmen Hochwald Foods GmbH nicht nur Bärenmarke Produkte, sondern auch Elinas Joghurt, Lünebest, Glücksklee und weitere Marken verkauft, sind dort gar keine Kühe zu finden. Die stehen bei den Bauern im Stall, also bei den Milchbetrieben.

So what...

Auch die Molkerei Ehrmann hat aus dem gleichen Grund eins "auf den Deckel" gekriegt. Die Tierrechtsorganisation Aninova zeigt in einem öffentlichen Video Kühe in straffer Anbindehaltung, die Milch für Ehrmann produzieren (sollen): KLICKmal.

Ob das allerdings ein Ende hätte, wenn wir uns nun alle zu Hafermilch und veganer Lebensweise bekehren lassen, sei dahin gestellt. Die Empfehlung kommt übrigens von UTOPIA. Dort hat man sich näher mit dem Thema befasst: "Anbindehaltung: Ab wann wird sie verboten – und wie schädlich ist sie?" <-KLICK


Pressemitteilung - 16. Mai 2024: Greenpeace zeigt Bärenmarke wegen Tierquälerei an

Wegen tierschutzwidriger Zustände in der Milchkuhhaltung hat Greenpeace Strafanzeige gegen die Bärenmarke-Molkerei Hochwald bei der Staatsanwaltschaft in Trier erstattet. Die Umweltschutzorganisation wirft der Molkerei, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Latka, vor, Beihilfe zur Tierquälerei nach §17 Nr. 2 b) Tierschutzgesetz (TierSchG), 27 Strafgesetzbuch zu leisten. Zunächst im Februar und dann nochmal im April 2024 waren Greenpeace Bilder von 23 Milchbetrieben zugespielt worden, auf denen Kühe in Anbindehaltung zu sehen sind. Die Höfe, von denen die Bilder stammen, beliefern die Bärenmarke-Werke in Mechernich (Nordrhein-Westfalen) und Hungen (Hessen).

Die Anbindehaltung von Kühen verstößt grundsätzlich gegen die zentrale Norm des § 2 TierSchG und erfüllt den Straftatbestand des § 17 TierSchG. § 2 gibt die Anforderungen an eine artgerechte Haltung vor. „Bärenmarke lässt Kühe leiden und täuscht Verbraucher:innen, damit diese Wucherpreise für die Milch zahlen. Dieser Masche muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden”, sagt Lasse van Aken, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace. „Bärenmarke wegen Beihilfe zur Tierquälerei anzuzeigen, ist längst überfällig.“

Die im März veröffentlichte Greenpeace-Recherche zur Anbindehaltung belegt, dass in den Bärenmarke-Werken Milch von Kühen verarbeitet wird, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten werden (https://act.gp/49Fq1fK). Kühe können sich in dieser Anbindehaltung kaum bewegen, sind verdreckt, weisen Hautschäden auf, kommen schlecht an Tränken und müssen teilweise immer die Wand angucken. Diese Zustände sind Bärenmarke seit längerer Zeit bekannt. Trotzdem reagiert Geschäftsführer Latka nicht auf die Vorwürfe oder Presseanfragen dazu.

Zum ersten Mal: Anzeige gegen Molkerei

Bärenmarke-Milch ist fast doppelt so teuer wie solche von Discounter-Marken, obwohl letztere häufig aus der besseren Haltungsform 3 stammt. In der Haltungsform 3 dürfen die Kühe nicht angebunden werden, sondern können sich frei bewegen und haben Zugang zu frischer Luft. “Bärenmarke versucht sich vor den dokumentierten Anschuldigungen wegzuducken und gaukelt in der Werbung weiter artgerechte Tierhaltung vor. Das wollen wir mit unserer Strafanzeige stoppen - der ersten gegen eine Molkerei in Deutschland,” so van Aken. “Kühe gehören auf die Weide. Das schont das Klima und erhält die Artenvielfalt. Nur das kann den hohen Preis von Bärenmarke-Milch rechtfertigen.”

„Wer einem Tier vorsätzlich länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt, macht sich der Tierquälerei strafbar. "Es liegt auf der Hand, dass ein Tier, das nicht in der Lage ist, seine natürlichen Grundbedürfnisse zu befriedigen, unter diesen Umständen leidet”, sagt Rechtsanwältin Anja Popp. „Indem Bärenmarke wissentlich Milch aus Anbindehaltung einkauft, fördert das Unternehmen die Tierquälerei und trägt zur Aufrechterhaltung einer nicht mit Art. 20a GG vereinbaren Haltungsform bei.”

„Wenn angeborene Verhaltensweisen anhaltend und erheblich eingeschränkt werden, wie es bei der Anbindehaltung der Fall ist, ist auch davon auszugehen, dass dies mit erheblichen und andauernden Leiden verbunden ist”, so Tierärztin Claudia Preuß-Ueberschär. „Die saisonale Anbindehaltung ändert nichts an dem Leiden der Tiere. Ein betonierter Laufhof kann die Weide nicht ersetzen.”


Ungerecht: Hunde haben viele Fürsprecher, Kühe nicht (c) HESSENMAGAZIN.de
Ungerecht: Hunde haben viele Fürsprecher, Kühe nicht (c) HESSENMAGAZIN.de

Tja, dann wollen wir noch mal in 10 Jahren nachschauen, wie es den Kühen im Stall geht, wenn das Tierschutzgesetz vielleicht bis dahin tatsächlich geändert wurde. Derweil machen Hochwald, Ehrmann und andere Hersteller sowie die Milch-produzierenden Landwirte einfach so weiter wie bisher - frei nach dem Motto: "Was stört es die stolze Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr kratzt."

Albert Schweizer Stiftung: Enttäuschende Zielsetzungen - HIER <-KLICK

Zum Mitweinen: Tierschutz Skandale <-KLICK

By the way: Die Milch, die in Deutschland zurzeit produziert wird, verbrauchen wir selbst hier nur zum Teil - mehr dazu: HIER <-KLICK.

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

 

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