[Deutschland] Während der Schulzeit wurden Kinder, die andere verpetzten, verachtet und ausgegrenzt. Dem/der "Verräter/in" wurde infolge überhaupt nichts mehr erzählt. Dagegen konnte der Lehrer auch nichts machen. Ähnlich - und noch viel schlimmer - erging es Edward Snowden, einem amerikanischen Ex-Agenten, der 2013 in der Öffentlichkeit die geheimen Überwachungspraktiken der US-Geheimdienste preisgab. Er gilt hierzulande sozusagen als Held, in den USA als Spion und lebt jetzt sicherheitshalber "stillschweigend" in Moskau.
Ebenso ist auch die Enthüllungsplattform WikiLeaks.org mit dem Versuch, freien Zugang zu öffentlichen Angelegenheiten zu ermöglichen, im Internet zwar noch vorhanden, verursacht aber keine richtig hohen Wellen mehr. Im Gegensatz zu seinem Gründer Julian Assange.
Das Gute an der Sache: Seit einem Jahr gibt es bei uns nun ein Schutz-Gesetz, das einen eventuellen "Denunzianten" in einen aufrichtigen "Hinweisgeber" verwandeln kann... notfalls sogar anonym.
Zivilcourage und neue Redlichkeitskultur: Remenber Watergate
Manche Vorgänge im Betrieb oder einer Behörde kann man als Beteiligter (Arbeitnehmer, Stellenbewerber, Praktikant, selbstständiger Freiberufler, Auftragnehmer Lieferant, Anteilseigner etc.) vielleicht sogar trotz unterschriebener Verschwiegenheitsklausel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder dem Datenschutz irgendwann nicht mehr tolerieren.
Seit Mitte 2023 muss man sich zum "Petzen" nun nicht mehr nur an einen Ombudsmann wenden, sondern kann entsprechende Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, den Umwelt- oder Datenschutz an externe Meldestellen der Justiz weiterleiten, ohne sich dafür Nachteile einzuhandeln.
LINK: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Übrigens: Ein Unternehmen ist ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, eine offizielle, interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Wie das in aller Regel intern gehandhabt wird, entzieht sich allerdings unserer Kenntnis .
Hier das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG:
www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html <-KLICK
Sie können sich die über 40 Paragraphen unters Kopfkissen legen (alte Methode zum Auswendiglernen :-) oder Sie studieren die leichtverdaulicheren Ausführungen der IHK:
www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/arbeitsrecht/whistleblowing-5169770 <-KLICK
oder die FAQ des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) <-KLICK
Achtung
Verwechseln Sie die o. g. betriebliche Verschwiegenheitspflicht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht mit der Schweigepflicht von Ärzten, Apothekern, Mitarbeitern von Beratungsstellen, Rechtsanwälten und Steuerberatern oder Datenschützern, die ihnen von ihren Mandanten, Patienten und Kunden anvertraute private Belange sowie personenbezogene sensible Daten nicht unerlaubt an Dritte weitergeben dürfen.
Das wäre sogar strafbar laut § 203 StGB als "Verletzung von Privatgeheimnissen" <-KLICK.
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de