Oberflächengewässer ist durch Trockenheit belastet - Symbolbild (c) HESSENMAGAZIN.de
[Vogelsbergkreis] Wie bereits im Vorjahr erlässt der Vogelsbergkreis bereits Ende Juni ein Wasserentnahmeverbot zum Schutz des Oberflächengewässers. „Um die Auswirkungen der Trockenheit auf die Gewässer-Ökosysteme durch Entnahmen nicht noch zusätzlich zu verstärken, muss erneut auf dieses Instrument zurückgegriffen werden“, sagt Dr. Jens Mischak als zuständiger Dezernent. Einmal mehr macht das auf die wichtige Thematik und die Bedeutung der Ressource Wasser aufmerksam.
Nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsbergkreis bis auf weiteres verboten!
Darunter fallen beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung und die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das teilt die Untere Wasserbehörde mit, die auch für die Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist.
Die Niederschläge können das offensichtliche Defizit in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis nicht ausgleichen – und aktuell ist für die kommenden Monate nicht von einer Besserung auszugehen.
Auch in den Vorjahren sind frühzeitig Entnahmeverbote ausgesprochen worden, die Entwicklungen in Bezug auf Trockenheit und Wasserknappheit sind offensichtlich. Einerseits zeigen Trockenheit und Dürre sowie andererseits Starkregenereignisse, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das nun angekündigte Wasserentnahmeverbot soll dazu beitragen, die Ökosysteme zu schützen.
Quelle Text: Vogelsbergkreis