Nur mit modernen Strukturen bleibt unser Gesundheitswesen zukunftsfest

Sonntag, den 03. November 2024 um 08:26 Uhr Thema - B R I S A N T
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Symbolbild: Gruß vom 'sicheren' Computer (c) HESSENMAGAZIN.de[D] ... sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach - und: "Die Bundesregierung holt Reformen nach, die zu lange liegengeblieben sind." Zum Jahreswechsel 2023/2024 werden nämlich im Bereich Gesundheit und Pflege zahlreiche Änderungen wirksam: Ein paar Goodies und einige kritische Pillen stehen mit auf der Liste.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Pflege

Digitalisierung

* Anmerkung zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA) - siehe weiter unten!

Vergütung ärztlicher Leistungen

Ausbildung

Arzneimittelversorgung

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Noch eine Neuerung kommt - allerdings von den Krankenkassen

Es git die Möglichkeit - neben Ergotherapie - nun auch anstatt einer Langzeitverordnung (bzw. sechs Mal plus Folgerezept) ab November 2024 ein Blanko-"Rezept" für Physiotherapie z. B. bei Schultererkrankungen zu bekommen - HIER <-KLICK.


* Anmerkung zur neuen elektronischen Patientenakte (ePA)

Für manche Menschen - u. a. realitätsferne Theoretiker - ist die Digitalisierung Deutschland ein echtes Anliegen. Dieses Ziel wird z. T. übereifrigst verfolgt samt einem lässigen Achselzucken für jene, die nicht alles mit Computer und Handy anfangen wollen oder können.

So heißt es zum Beispiel als VORTEIL Nr. 1 der auf dem Computer gespeicherten (digitalen) persönlichen Akte über Sie / Dich und mich:

Die ePA stärkt Ihre Rechte als Patientin und Patient: Wichtige Gesundheitsdaten liegen zukünftig digital vor. Sie können diese jederzeit und wo Sie möchten einsehen. So können Sie etwa Befunde in Ruhe durchgehen und beim nächsten Arzttermin gezielt Rückfragen stellen. Dadurch sind Sie in Zukunft noch besser über Ihre Gesundheit informiert. (Zitat: www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/#Vorteile)

Sososo, sind wir denn nicht diejenigen, die am besten wissen, welche Krankheiten uns plagen? Müssen wir erst im Computer dazu nachschauen oder Onkel Doktor fragen: Ach, wir haben seit Jahren Rheuma...?

Unterstellt man hier gesetzlich Krankenversicherten eine Art Basisdemenz, um an ihre Daten zu kommen ... selbstverständlich doch NUR für die Statistik... oder?

Zitat: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über Möglichkeit zur Nutzung der Daten aus der ePA zu Forschungszwecken ab Juli 2025

Die Gesundheitsdaten in der ePA für alle haben ein enormes Potenzial für die Verbesserung der Versorgung. Deshalb können die Daten aus der ePA für alle für Zwecke, die im Interesse der Gesellschaft sind (öffentliches Interesse), genutzt werden. Das umfasst zum Beispiel Forschung, Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit, aber auch statistische Zwecke der Gesundheitsberichterstattung.

Die Daten werden dafür pseudonymisiert (das heißt ohne direkt personenbeziehbare Angaben wie Name und Adresse) an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger, die die Daten nicht bereitstellen wollen, können dem widersprechen – in der ePA-App oder über die Ombudsstellen der Krankenkassen.

Wer die Daten für die erlaubten Zwecke nutzen will, muss einen Antrag beim FDZ Gesundheit stellen.

Das FDZ Gesundheit (https://www.forschungsdatenzentrum-gesundheit.de/) prüft die Anträge und entscheidet, ob die Daten bereitgestellt werden. Die Entscheidung darüber erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Kriterien. Die personenbezogenen Daten verlassen dabei nie die sichere Umgebung des FDZ Gesundheit.

Es werden an die Nutzenden nur aggregierte, anonymisierte Daten herausgegeben. Die hohen IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards des FDZ Gesundheit zur Sicherung der Daten sind mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt.
www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/#accordion-panel-20 <-KLICKmal

Das ganze gehypte Projekt steckt übrigens noch in den "Kinderschuhen", denn die digitale Akte ist bislang weder den Arztpraxen noch den Patienten geläufig. Hier die Meldung der Kassenärztliche Bundesvereinigung vom 30.09.2024 dazu:

ePA: Erfolgreich nur als Teamleistung

Ab Mitte Januar nächsten Jahres soll die elektronische Patientenakte (ePA) zunächst in Modellregionen getestet und nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dann ab 15. Februar bundesweit eingeführt werden. Dazu erklärt Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):

Berlin, 30. September 2024 – „Wir bereiten die Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen umfassend auf die ePA vor. Natürlich wollen wir, dass die ePA ein Erfolg wird – denn sie bietet im Idealfall viele Chancen. Allerdings reden wir derzeit noch über ein Produkt, das wir nicht kennen mit vielen Unbekannten. Die Einführung der ePA muss zudem das Ergebnis einer – um ein Bild aus dem Sport zu nutzen – Mannschaftsleistung sein. Alle Beteiligten müssen ihre Aufgaben erfüllen. Geschieht das rechtzeitig und planmäßig, kann die Einführung der ePA erfolgreich gelingen.

Unsere Anforderungen haben wir früh formuliert – und vieles hat die gematik (https://www.gematik.de/) auch aufgegriffen. Sorgen bereitet uns die Tatsache, dass eine Erprobungsphase von lediglich vier Wochen in den Modellregionen vorgesehen ist. In dieser kurzen Zeit müssen Fehler erkannt und behoben werden. Das ist aus unserer Sicht eine große Herausforderung. Wir sind zudem gespannt auf die Umsetzung durch die Anbieter der über 100 Praxisverwaltungs-Software-Programme (PVS).

Erst wenn alle Programme „ePA-fit“ sind, ist den Praxen jeweils die Nutzung der ePA auch möglich. Wir müssen uns hier auf das BMG und die gematik verlassen können, dass sie die notwendigen und richtigen Rückschlüsse aus der Testphase ziehen. Zugleich fordern wir die gesetzlichen Krankenkassen auf, ihre Versicherten umfassend und vor allem sachgerecht über die ePA zu informieren, um keine unrealistischen Erwartungen zu wecken. Es kann nicht sein, dass die Aufklärungsarbeit am Ende in den Praxen hängenbleibt.

Mehr dazu: www.kbv.de/html/epa.php <-KLICK


Die Redaktion HESSENMAGAZIN.de ordnet diese Informationen in der Rubrik BRISANT ein, weil die Sammlung von persönlichen Daten bei Google und Konsorten <-KLICK "bäh" ist, aber für die Obrigkeit nicht?!?

Fragen wir uns doch mal, welchen Vorteil WIR von den Dokumentation über uns haben!

Als gläserne Bürger (was haben wir denn schon zu verbergen?) sind wir deswegen ja nicht weniger krank, keineswegs reicher oder irgendwie besser informiert. An der Basis wird immer weiter STRUGGLE FOR LIFE praktiziert - so wie immer schon.

Sonst wären wir schon längst ausgestorben Küssend

Quelle Zusammenstellung: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de