Gut zu wissen: Änderung des Bundesmeldegesetzes

Mittwoch, den 11. Juli 2012 um 08:07 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Beobachter - Mitwisser: Wollen wir das? (c) HESSENMAGAZIN.de[Eschborn - Hessen] Am 28.06.2012 wurde vom Bundestag der Entwurf des Bundesmeldegesetzes beschlossen, der die bisherigen Meldegesetze der einzelnen Länder ablösen soll. In dem Entwurf der Bundesregierung war vorgesehen, dass vor Herausgabe der persönlichen Daten zu Werbezwecken die ausdrückliche Einwilligung dem Einwohnermeldeamt vorliegen muss. Dahingegen hat der Bundestag nun eine Widerspruchslösung beschlossen, sodass der Weitergabe zu Werbezwecken vorher widersprochen werden muss.

Allerdings weist Eschborns Erster Stadtrat Mathias Geiger darauf hin, dass dieser Gesetzesentwurf nun dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorliegt und durch diesen noch abgeändert werden kann. Weiter teilt Geiger mit, dass jeder Einwohner berechtigt ist, eine sogenannte Übermittlungssperre einrichten zu lassen, wodurch die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte eingeschränkt wird. Ein entsprechender Antrag ist auf der Internetseite der Stadt Eschborn unter „Rathaus/Bürgerservice/Stadtpolitik“ und dann weiter bei „Formulare A bis Z“ unter „Übermittlungssperre“ verfügbar. Die Anträge sind selbstverständlich auch im Einwohnermeldeamt des Rathauses oder der Verwaltungsstelle Niederhöchstadt erhältlich.

Telefonische Anfragen sind unter den Telefonnummern 06196/490-316 bis 319 oder 06173/61086 möglich.

Kontakt und Quelle Text: Stadtverwaltung Eschborn