Abzocke - Abofalle: Zentrales Gewerberegister

Samstag, den 27. Februar 2016 um 08:00 Uhr News Ticker - Aktuelles
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FAKE: Gut gemacht - sogar auf Umweltpapier gedruckt (c) HESSENMAGAZIN.de
FAKE: Gut gemacht - sogar auf Umweltpapier gedruckt (c) HESSENMAGAZIN.de

Man hört davon... und plötzlich hat man so ein Schreiben selbst im Briefkasten. DANKE, auf diese Weise kann HESSENMAGAZIN.de "live" davon berichten :-)

[Hessen] Anscheinend muss man nur "amtlich" wirken, um überhöhte Angebote zu machen, ungerechtfertigte Forderungen zu stellen - und eventuell auch durchsetzen - zu können. Wir Deutschen haben aus der Kaiserzeit oft noch genügend Gehorsamkeit, Diensteifrigkeit und Obrigkeitshörigkeit in den Genen, so dass man uns "dran kriegen" kann. Genau das hofft wohl Serdal Congar, der laut Impressum als Vorstandsvorsitzender einer "DR Verwaltungs AG" in Bonn fungiert. Diese bietet Eintragungen in ein "Zentrales Gewerberegister" an für sage und schreibe jährlich knapp 400 Euro plus MWST - verbindlich zu buchen für drei Jahre!

Solche Sätze in dem extrem eng verfassten Blocksatz-Anschreiben, wie "Die Angabe der UST-IdNr. auf geschriebenen Rechnungen ist in Fällen der Steuerschuldumkehr gem. § 14a UStG gesetzlich erforderlich." oder "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" sind in diesem Zusammenhang sinnfrei aber wirkungsvoll.

Der gute Deutsche mit wenig Zeit salutiert und unterschreibt :-)

Auf der Internetseite des Vereins Verbraucherschutz online wird seit 2015 bereits geraten: "Sie können sich nicht nur gegen die Rechnungen, sondern auch gegen die Zusendung von Formularen der DR Verwaltung AG wehren. Denn die Zusendung solcher Formulare stellt unlautere Werbung dar, die Sie nicht hinnehmen müssen. Sollten Sie bereits die Rechnung der DR Verwaltung AG bezahlt haben, besteht die Möglichkeit diese Kosten zurückzufordern." (Zitat)

Dann folgen Empfehlungen für Rechtsanwälte, die Betroffenen aus der Klemme helfen können.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Schon beeindruckend: Auch die Adresse wirkt amtlich (c) HESSENMAGAZIN.de
Schon beeindruckend: Auch die Adresse wirkt amtlich (c) HESSENMAGAZIN.de

Inzwischen warnen auch manche Städte und Gemeinden per Rundschreiben vor dieser Masche:

Gewerbe aufgepasst!
„Zentralisierte Datenerfassung“ ist ein FAKE - 1.000 € für die Katz
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(sgu) Das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Groß-Umstadt macht darauf aufmerksam, dass die Geschäftswelt aktuell mit einem offiziell erscheinenden Anschreiben gebeten wird, ihre Firmendaten samt Web- und Mailadresse per FAX an eine Adresse in Leipzig zu senden.

Angeblich werden dezentrale Gewerbeverzeichnisse aufgelöst und die Firmendaten in einer neuen Datenbank zentral erfasst. Nur wer das Kleingedruckte im beigefügten Formular wirklich liest, entdeckt, dass mit der unterschriebenen Rücksendung ein Vertag über drei Jahre geschlossen wird, der 348,- € netto pro Jahr kosten wird!

„Natürlich“, weiß Bürgermeister Joachim Ruppert, „steht es jedem Unternehmer frei, sich in das tatsächlich existierende Register (die angegebene Website funktioniert) einzutragen, wir haben aber inzwischen Rückfragen im Rathaus und wenn es nützt, geben wir den Tipp gerne weiter.“

Quelle: Stadt Groß-Umstadt


Abzock-Verdacht bei Gewerberegister, Vorsicht Vertrags-Falle!

Das Ordnungsamt der Stadt Nidderau warnt vor amtlich aussehenden Schreiben, die Gewerbetreibende dazu auffordern sich in ein zentrales Gewerberegister aufnehmen zu lassen.
Unterzeichnet man den Brief, hat man ein Abo für zwei Jahre abgeschlossen - für fast 800 Euro.

Die Masche ist bekannt: In Briefen, die amtliche Schreiben täuschend echt nachahmen, sollen Gewerbetreibende dazu veranlasst werden, sich in ein Gewerberegister eintragen zu lassen. Oft sind es vorausgefüllte Formulare, die einen amtlichen Eindruck erwecken. Das graue Behördenpapier,  ein Wappen, Strichcode oder der Auszug aus dem Handelsregister lassen das Schreiben förmlich erscheinen.

Unterschreibt man hier und sendet das Formular per Post oder Fax an die angegebene gebührenfreie Nummer zurück, hat man einen Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen, zum stolzen Gesamtbetrag von 797,76 Euro.

Auf dieses Schreiben muss man nicht reagieren. Es ist ein Angebot und keine Rechnung.

Nidderau, den 29.02.2016

Quelle: Der Magistrat der Stadt Nidderau


Gewerbeamt des Kreises warnt vor so genannten „Abo-Fallen“

[Main-Kinzig-Kreis] Das Gewerbeamt des Main-Kinzig-Kreises warnt vor zweifelhaften Anbietern, die mit scheinbar offiziellen Mitteilungen fragwürdige Verträge erschleichen wollen. Wie die Fachleute aufgrund von vermehrten Anfragen feststellen konnten, geht es hierbei unter anderem um einen vermeintlichen Eintrag in ein Gewerbeverzeichnis oder ein anderes Register.

Immer wieder erhalten Gewerbetreibende bundesweit per Post, Fax oder E-Mail vergleichbare Schreiben mit der Aufforderung, ihre Daten zur Erfassung für irgendwelche Datenbanken oder scheinbar amtliche Veröffentlichungen zu übermitteln. Diese Schreiben sind teilweise mit behördlichen Symbolen versehen, um einen offiziellen Anschein zu erwecken. Die unseriösen Anbieter schrecken selbst vor Kopien des Bundesadlers nicht zurück.

In der Regel befinden sich vermeintliche Antragsformulare in den Briefen. Urheber dieser Unterlagen sind häufig Firmen mit Sitz im Ausland, die teure und längerfristig angelegte Abos verkaufen wollen. Wird das Formular unterschrieben und an die Firma zurück gesendet, verpflichten sich die Unterzeichner unter Umständen für mehrere Jahre zur Zahlung mehrstelliger Geldbeträge. Die Kündigung gestaltet sich häufig sehr problematisch.

Das Gewerbeamt rät zu einem kritischen Umgang mit solchen Aufforderungen und zu einem genauen Blick auf die Absender sowie die Geschäftsbedingungen (AGB). Damit lässt sich sehr häufig feststellen, dass diese Schreiben nicht dem üblichen Standard offizieller Stellen entsprechen. Um ihrem Anliegen einen seriösen Eindruck zu geben, beziehen sich die Absender mitunter auf angeblich vertrauliche Eintragungen und Quellen, die allerdings über das Internet frei zugänglich sind.

Sollte ein derartiges Schreiben ins Haus kommen, so können sich die Empfänger im Zweifelsfall an die zuständige Stadt, Gemeinde, Kreishandwerkerschaft oder Industrie- und Handelskammer wenden. In keinem Fall sollte das beiliegende Formular ungeprüft unterschrieben werden.

Quelle: MKK, 22. März 2016

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