[Deutschland] Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stoppt irreführende Werbung für angeblich nachhaltige Schuhe. Deutschlands größter Schuhhändler Deichmann muss angebliche Umweltvorteile seiner Produkte begründen oder die Werbung unterlassen. Hintergrund: Der Schuhkonzern bewarb mehr als tausend seiner Produkte auf irreführende Weise als „nachhaltig“ und täuschte so Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Landgericht Bochum hat der Unterlassungsklage der DUH gegen Deichmann wegen irreführender Werbung für einen Schuh mit dem Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ stattgegeben (Az. I-16 O 28/25) und klar gemacht, dass die Unterlassungsklage erfolgreich sein werde. Daraufhin hat der Schuhkonzern ein Anerkenntnis abgegeben und darf die entsprechenden Produkte nun nicht mehr als „nachhaltig“ bezeichnen ohne weitere Begründungen von Umweltvorteilen.
Im Verfahren konnte die DUH zudem aufdecken, dass der fragliche Schuh keinerlei Umweltvorteile gegenüber Konkurrenzprodukten aufweist.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Schuhhändler spielt mit dem grünen Image, ohne zu sagen, was ‚Nachhaltigkeit‘ überhaupt bedeuten soll. Wer mit leeren Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden – und das ist schlicht illegal. Dass das Unternehmen den Begriff inzwischen stillschweigend gelöscht hat, spricht Bände. Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen: Wer Nachhaltigkeit verspricht, muss sie auch belegen – alles andere ist Greenwashing.“
Gut zu wissen
Die Nutzung unspezifischer Umweltbegriffe in der Werbung ist hochproblematisch. Schlagworte wie „nachhaltig“, „ozeanfreundlich“ oder „klimaneutral“ klingen zwar positiv, bleiben jedoch oft ohne nachvollziehbaren Beleg. Unternehmen geben sich so ein umweltfreundliches Image, ohne dass eine tatsächliche, umfassende Umweltfreundlichkeit nachgewiesen wird.
Quelle Text: Deutsche Umwelthilfe e. V.