Tief durchatmen: Irre Situation... Beängstigend und verwirrend

Dienstag, den 15. April 2014 um 00:00 Uhr Gut zu wissen - Verkehr
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Auf der rechten Spur kommt Ihnen ein Laster entgegen (c) HESSENMAGAZIN.de[A45 - Hessen] Zweimal zwinkern, sonst glaubt man es: Auf der Autobahn A45, Höhe Alzenau, fährt anscheinend ein Falschfahrer... vor uns her. Eine optische Täuschung?

Das Fahrerhaus dieses Lastwagens liegt tief auf einem Transporter auf, das Warnschild im Fenster kann man jedoch in der beginnenden Dämmerung hinter der reflektierenden Frontscheibe schlecht erkennen. Wären die Scheinwerfer auch noch eingeschaltet gewesen, wäre uns wohl "das Herz stehen geblieben". 

Beim zweiten Hingucken: Entwarnung, es handelt sich in diesem Fall lediglich um Truck-Shipping, eine LKW-Überführung auf fremder Achse. Doch die Situation macht uns nachdenklich: Wohin würde man in so einem Fall ausweichen?

Wikipedia meint: Als Falschfahrer – umgangssprachlich auch Geisterfahrer – bezeichnet man jene Benutzer einer Autobahn oder einer Straße mit geteilten Richtungsfahrbahnen, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Bei Falschfahrten wird der Vertrauensgrundsatz durchbrochen. Dadurch sind Falschfahrer eine massive Gefahr für den Straßenverkehr, vor allem auf Autobahnen. Sie verursachen immer wieder schwerste Verkehrsunfälle.

In Deutschland ist Falschfahren unter Umständen eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat nach § 315c Strafgesetzbuch. Der auf Falschfahrer bezogene Teil der Vorschrift lautet: „Wer im Straßenverkehr … grob verkehrswidrig und rücksichtslos … auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht … und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Als Nebenfolge kommt ein Fahrverbot nach § 44 in Betracht.

Die Polizei rät, wenn einem ein Geisterfahrter entgegen kommt, anzuhalten und die Warnblinkanlage einzuschalten sowie den Falschfahrer mittels Lichthupe auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Aha. Dann wird ja alles gut - oder?

Nein, aus aktuellem Anlass (12.04.2014): http://www1.wdr.de/themen/panorama/autounfall130.html

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