Reformen über Jahre nicht umgesetzt

Donnerstag, den 23. Juli 2026 um 07:53 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
| Drucken |

Protest in Berlin für ein Ende der Käfighaltung (c) Albert Schweitzer Stiftung
Protest in Berlin für ein Ende der Käfighaltung (c) Albert Schweitzer Stiftung

[Berlin / Europa] Gemeinsam mit VIER PFOTEN, dem Deutschen Tierschutzbund, PROVIEH und Animal Society hat die Albert Schweitzer Stiftung am 22. Juli 2026 mit einer Protestaktion, Redebeiträgen und der Übergabe eines offenen Briefes an ein Versprechen erinnert, das inzwischen fünf Jahre alt ist: Die EU-Kommission wollte konkrete Gesetzesvorschläge vorlegen, um die Käfighaltung in der Europäischen Union schrittweise zu beenden.

Hintergrund

Die EU‑Tierschutzreform ist ein seit Jahren laufendes, aber immer wieder verschobenes Großvorhaben der Europäischen Kommission, das darauf abzielt, sämtliche europäischen Tierschutzvorschriften zu modernisieren. Die momentanen Regeln stammen überwiegend aus den Jahren 1998 bis 2009 und gelten als veraltet, weil sie wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten zwei Jahrzehnte nicht berücksichtigen, viele Tierarten wie Kaninchen, Wachteln, Enten, Gänse und Kälber überhaupt nicht erfassen und in den Mitgliedstaaten sehr uneinheitlich umgesetzt werden.

Auslöser für die Reform war die Europäische Bürgerinitiative "End the Cage Age", die 1,4 Millionen gültige Unterschriften sammelte und die Kommission 2021 zu einem öffentlichen Versprechen veranlasste: Sie kündigte an, bis Ende 2023 Vorschläge zur Abschaffung der Käfighaltung sowie zur Überarbeitung der Bereiche Haltung, Transport, Schlachtung und Kennzeichnung vorzulegen.

Diese Zusage wurde nicht eingehalten. Die Kommission hat bis heute keinen einzigen Gesetzesvorschlag veröffentlicht. Laut aktueller Pressemeldung der Albert Schweitzer Stiftung ist die Frist inzwischen um 935 Tage überschritten, was politisch brisant ist, aber leider rechtlich zulässig bleibt, da Bürgerinitiativen die EU nicht zu Gesetzgebung verpflichten können.

Aktuell nennt die Kommission neue Zeitpläne

Für Legehennen und Masthühner sollen Vorschläge bis Ende 2026 kommen, für die Schweinehaltung bis Mitte 2027. Parallel dazu sollen Transport- und Schlachtvorschriften überarbeitet und ein EU‑weites Tierwohlkennzeichnungssystem entwickelt werden. Für andere Tierarten, die in der EU in großer Zahl gehalten werden, existieren jedoch weiterhin keinerlei konkrete Perspektiven.

Die Verzögerungen begründet die Kommission mit dem Abschätzen von Folgen, wirtschaftlichen Auswirkungen und politischen Prioritätenverschiebungen, was sogar heißen könnte, den Blick auf die Probleme zu ändern: Hin zu dem, was Tieren mehr hilft, den Fokus auf das Wesentliche zu richten, nicht mehr nur Zusehen und Abwarten sondern pragmatisches Handeln für das Wohl unserer Nutztiere.

Die anhaltende Verzögerung der EU‑Tierschutzreform zeigt ein strukturelles Problem europäischer Gesetzgebung

Ein politisches Versprechen der Kommission entfaltet keine rechtliche Bindung. Die Europäische Bürgerinitiative "End the Cage Age" hat die Kommission 2021 zwar zu einer öffentlichen Zusage veranlasst, doch das Initiativrecht liegt ausschließlich bei ihr selbst – und dieses Recht ist frei von Fristen, Sanktionen oder Durchsetzungsmechanismen.

Dass die angekündigten Vorschläge für Legehennen und Masthühner sowie für die Schweinehaltung nun um 935 Tage verspätet sind, ist daher kein Rechtsverstoß, sondern Ausdruck eines Systems, das politisches Nichthandeln nicht sanktioniert.

Die Mitgliedstaaten können die Kommission nicht verpflichten, das Parlament kann sie nur auffordern, und die Öffentlichkeit kann lediglich politischen Druck erzeugen, der rechtlich folgenlos bleibt.

Die Hinnahme dieser Verzögerung ist somit kein gesellschaftliches Desinteresse, sondern eine Konsequenz der EU‑Governance: Solange keine verbindliche Rechtsnorm verletzt wird, bleibt Untätigkeit möglich – und wird faktisch geduldet.

So what Brüllend


Gut zu wissen

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ist eine gemeinnützige deutsche Tierschutz‑ und Tierrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie arbeitet schwerpunktmäßig zu Fragen der Nutztierhaltung und setzt sich für die Verbesserung rechtlicher und praktischer Standards in der industriellen Tierhaltung ein.

Die Stiftung verfolgt einen politisch‑juristischen Ansatz, führt Kampagnen durch, erstellt wissenschaftliche Bewertungen und verhandelt mit Unternehmen über verbindliche Tierwohlkriterien, darunter das „Käfigfrei“-Programm und das „Better Chicken Commitment“. Sie ist regelmäßig in Gesetzgebungsprozesse auf deutscher und europäischer Ebene eingebunden und arbeitet mit Behörden, Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen.

Die Stiftung zählt zu den spezialisierten Akteuren im Bereich Nutztierhaltung und konzentriert sich auf strukturelle Reformen, Unternehmensverantwortung und die Weiterentwicklung europäischer Tierschutzstandards.


Die Europäische Kommission ist eine überstaatliche Behörde und das Exekutiv-Organ der Europäischen Union. Sie verfügt über das alleinige Initiativrecht für neue EU‑Gesetze, das Recht bestehende Gesetze zu prüfen, aufzuheben oder zu ändern. Sie führt Beschlüsse von Parlament und Rat aus (KLICK für mehr) und vertritt die EU nach außen. Sie arbeitet unabhängig von den Mitgliedstaaten; die Kommissarinnen und Kommissare sind dem Gesamtinteresse der Union verpflichtet.

Die Kommission besteht aus 27 Personen – einer Präsidentin und 26 Kommissarinnen und Kommissaren, jeweils einem Mitglied pro EU‑Mitgliedstaat. Das ist die feste Struktur, gestützt auf einen Verwaltungs‑ und Expertenapparat von rund 32.000 Fachleuten in mehr als 30 Generaldirektionen. Diese bilden den Kern des exekutiven Unterbaus der EU und sind funktional mit nationalen Ministerien vergleichbar. In ihren Dienststellen arbeiten u. a. JuristInnen, ForscherInnen, ÖkonomInnen und Verwaltungsfachleute.

Juristisch betrachtet ist die Kommission ein Kollegium aus 27 Mitgliedern, das gemeinsam entscheidet und in dem jede Person gleiches Stimmrecht hat. Die Präsidentin – derzeit Ursula von der Leyen – bestimmt die Ressortverteilung und die politischen Leitlinien, aber die Kommission handelt formal als Gesamtorgan.

Zusammen wird auf Grundlage von fachlicher Vorarbeit maßgeblich die politische Agenda der EU zur Weiterentwicklung europäischer Standards geprägt. Außerdem wird die Einhaltung von EU‑Vorschriften durch Prüfungen überwacht, z. B. ob Mitgliedstaaten das Unionsrecht korrekt anwenden. Bei Verstößen werden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, vorbereitet von den Generaldirektionen mit Analysen, Bewertungen und juristischen Prüfungen.


Quelle: Albert Schweitzer Stiftung, Ergänzungen von Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de