[Hessen] Für all diejenigen, die wegen des aktuellen Winterwetters zusätzliche Kosten haben, hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen tröstliche Steuertipps bereit. Beispielsweise ist es bei einem Autounfall auf dem Weg zur Arbeit möglich, die anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen. „Aufwendungen, die nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können als Werbungskosten geltend gemacht werden”, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.
Dabei kommt es darauf an, dass sich der Verkehrsunfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auf einem Umweg zum Tanken oder zur Abholung von Mitgliedern einer Fahrgemeinschaft ereignet hat. Zudem darf er nicht unter Alkoholeinfluss geschehen sein. Der BdSt Hessen rät, Unfallkosten in solchen Fällen immer zusätzlich in der Steuererklärung anzugeben.
Wichtig ist, dass gegenüber dem Finanzamt der berufliche Zusammenhang mit der Unfallfahrt begründet werden muss. Der hessische Steuerzahlerbund empfiehlt, alle Belege über die durch den Unfall verursachten Aufwendungen aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen. Dazu zählen beispielsweise das Protokoll der Polizei oder Aussagen von Zeugen, die belegen, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte und der Fahrer nicht alkoholisiert war.
Auch die Kosten fürs Schneeräumen können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler absetzen: „Wer einen externen Räum- oder Streudienst beauftragt, kann diese Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Und zwar unabhängig davon, ob man im Eigentum oder zur Miete wohnt“, so Papendick. Begünstigt sind Arbeiten auf privaten Grundstücken sowie auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus, wenn eine Räumpflicht besteht.
Das Finanzamt berücksichtigt 20 Prozent der Arbeits- und Anfahrtskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Materialkosten wie Streusalz sind dagegen nicht absetzbar. Voraussetzung für den Steuerbonus ist eine Rechnung des Dienstleisters sowie die unbare Zahlung.
Quelle Text: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.