Daten­klau: Schadenersatz von Facebook und Co. erhalten

Dienstag, den 19. November 2024 um 08:09 Uhr Gut zu wissen - Internet & Computer
| Drucken |

Screenshot (c) https://haveibeenpwned.com/
Test, ob Sie die Kontrolle über Ihre Daten verloren haben - Screenshot (c) https://haveibeenpwned.com/ - Mehr dazu bei der Verbraucherzentrale <-KLICK

[Onlinewelt] Wenn private Daten öffent­lich gemacht werden, weil sie nicht genügend geschützt wurden, kann man Schadenersatz verlangen. Das heißt, nach Daten­pannen wie 2021 bei Facebook steht den den Usern eine Entschädigung zu. Beweise für konkrete Schäden sind nicht nötig, urteilte nun der Bundesgerichtshof. Betroffene sollten sofort handeln. Die Zeit ist knapp: Ende des Jahres verjähren die Rechte der meisten Facebook-Opfer. Die Stiftung Warentest hilft mit einem Mustertext und einer genauen Anleitung.

Verstoß gegen die Daten­schutz­grund­ver­ordnung

„Wer ein paar Minuten Zeit und höchstens 7,60 Euro Porto investiert, sichert sich das Recht auf Entschädigung und kann auf Kosten von Facebook-Mutter Meta Anwälte einschalten“, sagt der Jurist Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest. Ein passender Mustertext und eine Anleitung sind kostenfrei unter www.test.de/datenleck-schmerzensgeld abrufbar.

Die Daten der rund sechs Millionen Deutschen hatten Hacker durch eine unzureichend abgesicherte „Freundefinder-Funktion“ abgegriffen und im Jahr 2021 veröffentlicht. Ob man selbst dazu gehört, können User online prüfen. 100 Euro Schaden­ersatz erscheinen dem Bundes­gerichts­hof angemessen, wenn Opfer der Daten­panne keine konkreten Beein­trächtigungen über den Verlust der Kontrolle über ihre Daten erlitten haben. Wen es härter getroffen hat, der bekommt mehr Geld.

Möglich machte das Bundesgerichtshof-Verfahren eine Ende Oktober 2024 in Kraft getretene Gesetzesänderung

Der BGH darf jetzt eine so genannte Leitentscheidung verkünden, selbst wenn sich die Parteien im BGH-Verfahren vor der Urteilsverkündung geeinigt haben. Erstmals hat der BGH davon nun Gebrauch gemacht. In der Vergangenheit boten Unternehmen den Klägern oft viel Geld, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil zu verhindern.

Auch für die Opfer von Datenpannen beim Streaminganbieter Deezer, beim Fahrdienst Uber oder Online-Broker Scalable Capital steigen mit dem Urteil die Chancen auf Schadenersatz.

Mehr dazu: www.test.de/Facebook-Datenpanne-Schmerzensgeld-nach-Hacker-Erfolg-5933730-0/ <-KLICK

Quelle Text: Stiftung Warentest